97. Das Was des ästhetischen Scheins, wenn derselbe schön d. h. unbedingt wohlgefällig sein soll, kann daher niemals weder der Inhalt einer blossen Begierde, noch eine vereinzelte Vorstellung, sondern muss immer ein Verhältniss zwischen mehreren d. h. dasselbe muss stets ein zusammengesetztes aus einer Mannigfaltigkeit von Theilen, welche selbst wieder Vorstellungen sind, bestehendes Ganze sein. Da nun zwischen Vorstellungen, welche nicht verwandten, d. i. disparaten Inhalts sind, zwar ein Verhältniss, eben das der Disparatheit, stattfindet, dieses aber, da die beiden Vorstellungen keine innere Beziehung auf einander haben, im Bewusstsein keinerlei auf sich bezügliches Gefühl erzeugt (weder Lust noch Schmerz erweckt), also ästhetisch indifferent d. h. dem Vorstellenden gleichgiltig ist, so kann das Was des schönen Scheins nur ein Verhältniss zwischen verwandten d. h. entweder ganz oder theilweise identischen, oder entgegengesetzten Vorstellungen d. h. es muss selbst entweder die (ganze oder theilweise) Identität oder der Gegensatz der Vorstellungen sein.
98. In qualitativer Hinsicht ergeben sich daher für das Was des schönen Scheins folgende Möglichkeiten: entweder das Verhältniss zwischen den Theilen des Scheins, die selbst wieder Vorstellungen sind, ist das der völligen Identität, so dass beide dem Inhalte nach nicht, und da an dieser Stelle von der Intensität des Vorgestelltwerdens abgesehen wird, auch nicht durch dessen grössere oder geringere Lebhaftigkeit sich von einander unterscheiden, folglich eins und dasselbe und daher nach dem principium identitatis indiscernibilium eine und dieselbe Vorstellung sind. In diesem Falle findet zwar im strengsten Sinn Identität, aber kein Verhältniss zwischen den beiden statt, da zu jedem solchen zwei Glieder gehören, jene beiden Vorstellungen aber nur ein einziges ausmachen. Das Verhältniss der Identität kann daher, wenn ästhetisch, nur eines der theilweisen Identität sein.
99. Letztere, da sie darin besteht, dass beide Theile einen Theil ihres Inhalts mit einander gemein haben, während der Ueberrest, da beide Theile inhaltsverwandt sind, gegenseitig nicht im Verhältniss der blossen Disparatheit stehen kann, sondern in jenem des Gegensatzes d. h. der gegenseitigen Ausschliessung bestehen muss, kann nun entweder so beschaffen sein, dass das Gemeinsame das Gegensätzliche oder dieses jenes überwiegt, oder dass beides sich gegenseitig gleichschwebend erhält. Letzterer Fall bringt, da das Identische sowie das Gegensätzliche in beiden das nämliche, also abermals kein Verhältniss zwischen mehreren, sondern nur eins und das nämliche (nicht zweimal, sondern ein einzigesmal) vorhanden ist, eben so wenig wie die strenge Identität ein wirkliches Verhältniss, sondern nur den Schein eines solchen hervor und muss daher ebenso wie jene aus der Betrachtung gelassen werden.
100. Die überwiegende Identität kann nun entweder eine einseitige oder eine gegenseitige sein. Im ersten Falle findet der Inhalt des einen Gliedes sich ganz im Inhalt des zweiten, aber nicht umgekehrt dieser in jenem wieder. Im zweiten Fall enthält der Inhalt jedes der beiden Glieder etwas, das ihm mit dem Inhalt des andern gemeinsam, während der Rest des einen dem Reste des andern entgegengesetzt ist. Beide Glieder des Verhältnisses verhalten sich so, dass im ersten Fall eines das andere, aber nicht umgekehrt, im zweiten Fall dagegen jedes das andere abbildet. Und zwar verhält sich im ersten Fall dasjenige Glied, welches im andern ganz, in welchem aber das andere nur zum Theile enthalten ist, zu diesem anderen wie das Nachbild zum Vorbild, die Copie zum Original, wie denn auch das getreueste Porträt selbst dann, wenn es alle Züge der Individualität auf das genaueste ausprägt, hinter dieser noch um das Merkmal der wirklichen Belebtheit zurücksteht. Im zweiten Fall dagegen stellen beide Glieder dem Inhalt nach Unterarten eines dritten, des beide verknüpfenden Gemeinsamen (tertium comparationis) dar, zu welchem jedes derselben im Verhältnisse des Vorbildes zum Nachbilde steht.
101. Ausdruck der überwiegenden, sei es einseitigen, sei es gegenseitigen Identität im Bewusstsein ist ein Lust-, wie jener des überwiegenden Gegensatzes ein Unlustgefühl. Ersteres entsteht, indem die gleichzeitig im Bewusstsein vorhandenen Vorstellungen des in ihnen enthaltenen Identischen halber mit einander zu verschmelzen, letzteres, indem dieselben des in ihnen enthaltenen Gegensatzes halber sich von einander gesondert zu halten streben. Jenes wie dieses Streben ist der Ausdruck eines psychischen Naturgesetzes, kraft dessen ihrem Inhalt nach ähnliche Vorstellungen einander zu verstärken, ihrem Inhalt nach entgegengesetzte einander gegenseitig zu hemmen gezwungen sind. Wenn daher in dem Inhalt zweier im Bewusstsein gleichzeitig vorhandenen Vorstellungen das Identische das Gegensätzliche überwiegt, so gewinnt auch das Streben nach Vereinigung beider durch Verschmelzung naturgemäss die Oberhand über das Streben nach Trennung beider durch Hemmung d. h. die Verschmelzung wird erleichtert; überwiegt dagegen das Gegensätzliche das Identische, so gewinnt das Streben nach Auseinanderhaltung Oberwasser, die Verschmelzung wird erschwert oder gänzlich gehindert. Ausdruck der Erleichterung wird das Lust-, jener der Erschwerung das Unlustgefühl.
102. Den empirischen Beweis für die vorstehende Erklärung liefert die Thatsache der Wohlgefälligkeit harmonischer d. i. solcher Ton- und Farbenverhältnisse, deren Glieder überwiegend identisch, sowie der Missfälligkeit solcher, deren Glieder überwiegend entgegengesetzt sind. Seitdem durch die physiologischen Theorien des Sehens wie des Hörens (von Helmholtz, Young u. A.) erwiesen ist, dass die früher (z. B. von Herbart) sogenannten einfachen Sinnesempfindungen als Elemente des Bewusstseins keineswegs einfach, sondern selbst aus einer Summe gleichzeitig vernommener elementarer Sinneseindrücke zusammengesetzt sind, handelt es sich bei dem Verhältniss zwischen solchen, wie es die Ton- und Farbenintervalle sind, nicht mehr um eine Beziehung zwischen einfachen (theillosen), sondern zwischen zusammengesetzten (aus Theilen bestehenden) Gliedern. Während es, wenn die Glieder eines (harmonischen oder disharmonischen) Ton- oder Farbenverhältnisses einfache sind, schlechthin unerklärlich bleibt, warum dieselben gefallen oder missfallen, wird die Begründung dieser empirischen Thatsache unter der Voraussetzung, dass jene Glieder aus Theilen bestehen, dadurch ermöglicht, dass gewisse (mehr oder minder zahlreiche) dieser Theile in beiden Gliedern dieselben seien. Ueberwiegt die Anzahl der beiden gemeinsamen Bestandtheile jene der in beiden einander entgegengesetzten, so muss ein wohlgefälliges, findet das Gegentheil statt, ein missfallendes Verhältniss sich ergeben.
103. Die Theorie der Obertöne in der Musik (Helmholtz), jene der gleichzeitigen Erregung der complementären Farben in der Optik (Young, Hering u. A.) gibt das Beispiel her. Da jeder Ton, der gehört, d. i. mittels des Ohres empfunden wird, kein abstracter, sondern ein concreter d. i. mittels eines gewissen Instruments, als welches auch das menschliche Stimmorgan gelten muss, hervorgebrachter ist und als solcher eine charakteristische, von der Beschaffenheit der Tonquelle herrührende Färbung, die sogenannte Klangfarbe, besitzen muss, so wird mit jedem empfundenen Ton nothwendig zugleich dessen Klangfarbe d. i. die denselben begleitende Wirkung der specifischen Natur des ihn erzeugenden Organs vernommen. Helmholtz nun hat gezeigt, dass die Wirkung, die wir Klangfarbe nennen, nichts anderes sei, als die Summe gewisser, jeden durch irgend eine Tonquelle erzeugten abstracten Ton (Grundton) begleitenden secundären Töne (Obertöne), deren akustischer Werth und numerische Menge je nach der Art der Tonquelle verschieden, z. B. bei dem Geigenton eine andere als bei dem Clavierton, bei der Alt- eine andere als bei der Sopranstimme u. s. w. ist. Werden daher gleichzeitig verschiedene Töne, deren jeder seine Klangfarbe besitzt, vernommen d. h. werden statt zweier abstracter Tonempfindungen zwei Summen von Tonempfindungen vernommen, deren jede aus der Empfindung des Grundtons und den Empfindungen seiner Obertöne zusammengesetzt ist, so kann nur zweierlei stattfinden: entweder beide Summen der Empfindungen haben nicht nur gemeinschaftliche, sondern so viele gemeinschaftliche Bestandtheile, dass im Gesammteindruck der Eindruck der identischen Tonempfindungen jenen der entgegengesetzten Tonempfindungen überwiegt, oder dieselben haben gar keine oder so wenig Tonempfindungen gemein, dass im Gesammteindruck der Eindruck der identischen gegen den der nicht-identischen Tonempfindungen (d. i. solcher, deren Töne nicht zusammenfallen, Schwebungen) verschwindet. Im ersten Fall consoniren, im zweiten dissoniren die Töne.
104. Consonanz (Harmonie) und Dissonanz (Disharmonie) der Tonempfindungen hängt demzufolge von deren überwiegender Identität oder dem Gegensatz des Inhalts derselben ab. Da nun bei den Farbenempfindungen das Analoge stattfindet, indem eben so wenig wie der abstracte Ton, die abstracte Farbe empfunden wird, so lässt sich vermuthen, dass auch zwischen der Begründung der Farben- und jener der Tonharmonie Analogie sich einstellen werde. Jede empfundene Farbe ist eine concrete, die unter dem Einfluss einer specifischen dieselbe bedingenden Lichtquelle (z. B. des Sonnenlichts, des Mondlichts, des Kerzen- oder Lampenlichts) entstanden ist und die Spur dieser letzteren in einer charakteristischen Eigenthümlichkeit, dem sogenannten Farbenton, errathen lässt. Jede Farbenempfindung aber ist zugleich, physiologisch betrachtet, keine vereinzelte, sondern das gleichzeitige Resultat der gleichzeitigen Erregungen des Sehorgans durch das dieses letztere berührende Licht, so dass gleichzeitig alle in dem letzteren enthaltenen Farben des Spectrums in jenem angeregt und in Folge dessen empfunden werden. Ist z. B. das auffallende Licht Sonnenlicht, in welchem als Grundfarben Roth, Gelb und Blau (oder nach Andern Grün, Roth und Violet) enthalten sind, so werden im Auge jedesmal die jenen dreierlei Lichtreizen entsprechenden Vorgänge zugleich erregt und daher auch in Folge dessen alle drei Farben zugleich empfunden. Der Unterschied, dass in dem einen Fall die Empfindung als Roth, in dem andern als Blau bezeichnet wird, obgleich in dem ersteren neben dem Roth nothwendig auch Blau und Gelb, also Grün — in dem letzteren Falle neben dem Blau auch Roth und Gelb, also Orange empfunden worden sein musste, liegt nur darin, dass in dem einen Fall der rothe Lichtreiz den blauen und gelben, in dem andern Fall der blaue Lichtreiz den rothen und gelben, und folglich sowol der Erregungszustand des Auges, in welchen dasselbe durch rothes und blaues Licht versetzt ward, die anderen gleichzeitigen Erregungszustände, wie die Empfindung Roth und Blau, welche durch jenen Erregungszustand hervorgerufen ward, die anderen mit ihr gleichzeitigen Empfindungen an Intensität übertraf, letztere also durch jene in latenten Zustand versetzt, d. i. für das Bewusstsein verdunkelt wurden. Dass dieselben ihrer Latenz ungeachtet thatsächlich vorhanden waren, beweisen die von Goethe und Purkyně sogenannten subjectiven Farbenerscheinungen d. i. das Hervortreten des complementären Farbenbildes, nachdem durch längeres Anhalten des ursprünglichen das Auge für den bezüglichen Farbenreiz abgestumpft worden ist. Die stärkste unter den gleichzeitigen Farbenempfindungen, nach welcher a potiori die Benennung derselben erfolgt, z. B. in obigen Fällen die Empfindung Roth und die Empfindung Blau, können nach Analogie der Grundtöne als Grundfarben, die der gleichzeitigen, aber durch sie in den Hintergrund gedrängten Lichtreize können nach Analogie der Obertöne als Oberfarben (Nebenfarben) bezeichnet werden. Letztere machen zusammen, wie obige Beispiele zeigen, stets die Empfindung der complementären Farbe aus (Grün, wenn als Grundfarbe Roth, Orange, wenn als Grundfarbe Blau empfunden wird) und die Nuance, welche die Empfindung des Rothen dadurch empfängt, dass mit ihr zugleich mehr oder weniger latent nothwendig Grün empfunden werden muss, kann, wenn die Beimischung einen erheblichen Grad erreicht, als Farbenstich, und zwar des Rothen entweder in’s Grüne als ganze, oder in’s Blaue oder Gelbe als Bestandtheile der grünen Mischfarbe charakterisirt werden.
105. Treten daher unter Voraussetzung derselben Lichtquelle zwei Farbenempfindungen gleichzeitig oder nach einander in’s Bewusstsein, so ist jede derselben nicht einfach, sondern zusammengesetzt, und zwar aus der Empfindung der Grundfarbe und jener der Oberfarbe; trifft es sich nun, dass diejenige Farbe, die in der einen derselben Grundfarbe, in der anderen Oberfarbe ist, so sind beide Farbenempfindungen ihrem Inhalt nach überwiegend identisch, wie dies bei der Farbenverbindung Roth (dessen Nebenfarbe Grün) und Grün (dessen Nebenfarbe Roth ist) und ebenso bei der Verbindung Blau (dessen Nebenfarbe Orange) und Orange (dessen Nebenfarbe Blau ist), dagegen nicht bei der Verbindung Roth (dessen Nebenfarbe Grün) und Blau (dessen Nebenfarbe Orange ist) thatsächlich der Fall ist. Verbindungen ersterer Art können daher harmonische (Farbenconsonanzen), Verbindungen nicht complementärer Farben müssen disharmonische (Farbendissonanzen) heissen.
106. Die Analogien zwischen harmonischen Ton- und dergleichen Farbenverbindungen sind unter Anderen von Unger weiter ausgeführt worden. Wie unter den ersteren Terz, Quint und Octave als Consonanzen, Secunde, verminderte Quart und Septime als Dissonanzen, so werden von ihm unter den letzteren die Terz als harmonische, die Secunde als disharmonische Farbenintervalle unterschieden. Dem musikalischen Accord als harmonischer Verbindung dreier Töne (Dreiklang) wird der Farbenaccord als harmonische Verbindung dreier Farben (Dreischein), der Vervielfältigung der Tonscala durch Erhöhung und Vertiefung der Töne eine ebensolche der Farbenleiter durch Erhöhung und Verminderung der Lichtstärke, der Unterscheidung von Klangfarben und Tongeschlechtern nach Ton- eine ebensolche von Farbentönen und Farbengeschlechtern nach Lichtquellen etc. zur Seite gesetzt.