Die vorausgesehenen herrlichen Resultate sind nur der Ausfluß eines einzigen Grundgedankens, desjenigen der Zusammengehörigkeit aller Menschen, der Einheitlichkeit der menschlichen Gesellschaft, der Einheit und Gemeinschaft ihrer Interessen, des zum Bewußtsein gekommenen Gefühls, daß alles, was der Gesamtheit nützt oder schadet, auch dem einzelnen nützt oder schadet, weil der einzelne ein Teil der Gesamtheit ist, mit einem Worte, der »Solidarität« aller Menschen.

Dieses schönste und inhaltreichste Wort der menschlichen Sprache: Solidarität bezeichnet den abstrakten Begriff oder das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Brüderlichkeit unter den Menschen, gepaart mit Liebe und Gerechtigkeit. Die Gesamtheit der auf Grundlage der Solidarität aufgebauten, vertragsmäßig festgelegten konkreten Wirtschaftsorganisation und ihrer sämtlichen materiellen, geistigen und ethischen Konsequenzen, wie sie in den vorhergehenden Kapiteln entwickelt wurde, sei kurzweg

»Solidarismus«

genannt. Solidarismus ist zielbewußt organisierte Menschenliebe, ist in Taten umgesetzte Solidarität. Der Solidarismus findet in dem Zusammenwirken von Volkskasse und Bienenstock seine komplette praktische Verwirklichung.

Der Solidarismus baut auf der Pflicht des einzelnen, für die Gesamtheit zu wirken, dessen Recht auf, daß die Gesamtheit für ihn eintrete.

Solidarismus, die vollkommene Gleichsetzung des Einzelinteresses mit dem Gesamtinteresse, ist die freie Vereinbarung der Menschen zu gegenseitiger Gerechtigkeit durch Arbeit, Einigkeit und Liebe.

Der Solidarismus ist die Sonne, welche gleichmäßig über alle scheinend, durch ihre milde Wärme und ihr glänzendes Licht die Menschheit aus ihrem Winterschlaf zur wirtschaftlichen Erlösung erwecken wird.

Kapitel 6.
Beweis der praktischen Durchführbarkeit des Solidarismus.

Brüder! Ihr habt gesehen, daß der Solidarismus eine sechsfache Aufgabe hat:

  1. Die gesicherte und geordnete Produktion der Lebensbedürfnisse seiner Brüder;
  2. die gerechte und günstigste Verteilung der Arbeitsprodukte unter seine Brüder nach deren Bedarf;
  3. die Befriedigung aller sonstigen berechtigten sozialen Bedürfnisse der Brüder von ihrer Geburt an bis zum Tode und in allen Lebenslagen;
  4. die schiedsmännische und kostenlose Selbstentscheidung seiner eigenen Angelegenheiten;
  5. die nutzbringende Anlage der Ersparnisse der Brüder;
  6. die Aufbringung der finanziellen Mittel für seine Tätigkeit.