[21] Vorbilder dazu sind schon vorhanden bei einigen englischen Genossenschaften, welche ganze Stadtanleihen übernommen haben.
[22] Siehe Anhang 1, Seite [71], und Anhang 6, Seite [78].
[23] Diese Summe von 200 Mark als Gesamt-Jahresausgabe pro Kopf im Mittel dürfte wohl wesentlich zu niedrig gegriffen sein.
[24] Nach der Zeitschrift des Kgl. Preußischen Statistischen Bureaus 1902.
[25] Der Rest von M. 1191990 wahrscheinlich für Tantiemen, Vorträge etc. verwendet.
[26] Siehe Beilage [Nr. 1] zum Volksvertrag.
[27] Beispiel: Bei 9 Volksräten müssen mindestens 7 anwesend sein, denn 3/4 × 9 = 63/4, aufgerundet auf 7. – Bei 10 Volksräten müssen 8 anwesend sein, denn 3/4 × 10 = 71/2, aufgerundet auf 8. – Bei 11 Volksräten ebenfalls 8, denn 3/4 × 11 = 81/4, abgerundet auf 8.
[28] Um die verschiedenen Kategorien von Beamten in ihrem Verhältnis zur Volkskasse zu unterscheiden, genügt es, einfach Ordnungszahlen einzuführen und z. B. einen Anfänger oder Lehrling als Primus, einen ungelernten Gehilfen oder Handlanger als Sekundus, das gelernte laufende Personal für die niederen Arbeiten als Tertius, einen Vorarbeiter oder mittleren Verwaltungsbeamten als Quartus zu bezeichnen u. s. w. bis hinauf zu dem höchsten leitenden Beamten oder Dezimus. Mehr als zehn Stufen sind nicht erforderlich. Diese oder ähnliche Worte bezeichnen genau das Verhältnis zur Gesamtverwaltung, ohne die Bedeutung eines Titels zu haben oder als solche gebraucht werden zu können.
[29] Muster eines Brüderscheins siehe Beilage [Nr. 2] zum Volksvertrag.
[30] Senioren sind diejenigen Bienen, welche durch die Zahl ihrer Dienstjahre das Recht erworben haben, ihr volles Normaleinkommen weiter zu beziehen ohne zu arbeiten. Es ist damit nicht notwendig der Begriff des Alters zu verbinden. Die Senioren sind infolge ihrer Dienste eine Art Ehrenmitglieder der Bienenstöcke.