[§. 280]. bis [283]. Nachahmung derselben zu Hause.

[§. 284]., [285]. Die Bereitungsart der natürlichen im Schose der Erde.

[§. 286]. Bereitung der Schwefelleber zu den künstlichen Bädern.

[§. 287]. Aehnliches zum Trinken bestimtes Wasser.

[§. 288]. Wie sind die Vortheile der natürlichen bei den künstlichen zu ersezzen?

[§. 289]. Wirkung dieser Verordnung.

[§. 290]. Uebergang zu dem Gebrauche der eisenhaltigen Wässer,

[§. 291]. Grund ihrer Dienlichkeit.

[§. 292]. Rüksicht auf die geschwächten Verdauungswerkzeuge bei der italienischen Vergiftung.

[§. 293]. Natur der bergsüchtigen Engbrüstigkeit; spezifisches Gegenmittel.