[§. 280]. bis [283]. Nachahmung derselben zu Hause.
[§. 284]., [285]. Die Bereitungsart der natürlichen im Schose der Erde.
[§. 286]. Bereitung der Schwefelleber zu den künstlichen Bädern.
[§. 287]. Aehnliches zum Trinken bestimtes Wasser.
[§. 288]. Wie sind die Vortheile der natürlichen bei den künstlichen zu ersezzen?
[§. 289]. Wirkung dieser Verordnung.
[§. 290]. Uebergang zu dem Gebrauche der eisenhaltigen Wässer,
[§. 291]. Grund ihrer Dienlichkeit.
[§. 292]. Rüksicht auf die geschwächten Verdauungswerkzeuge bei der italienischen Vergiftung.
[§. 293]. Natur der bergsüchtigen Engbrüstigkeit; spezifisches Gegenmittel.