[§. 372]., [373]. Beweislosigkeit des Geständnisses des Thäters.

[§. 374]. Das ächteste Thatzeichen, die Ausfindung des Arseniks selbst — Nuzzen obiger Zeichen zu Vermuthungen für die Polizei.

Elftes Kapitel.

Chemische Kennzeichen des Thatbestands (corporis
delicti) einer Arsenikvergiftung.

[§. 375]. bis [378]. Bisherige Merkmale des Arseniks,

[§. 379]. bis [400]. Beurtheilung derselben, Einschränkung
der Meinung von ihrer Beweiskraft.

[§. 401]. bis [441]. Die überzeugendste Ausmittelung durch drei beweisende die mindeste Gegenwart des Arseniks entdeckende gegenwirkende Mittel — Art ihrer Anwendung.

Zwölftes Kapitel.

Lethalitätsurtheil.

[§. 442]. bis [499]. Vergiftungstödlichkeiten, wie sie mit den Lethalitäten der Wunden in Parallele zu stellen — Masstab für das Urtheil über erstere.