[§. 372]., [373]. Beweislosigkeit des Geständnisses des Thäters.
[§. 374]. Das ächteste Thatzeichen, die Ausfindung des Arseniks selbst — Nuzzen obiger Zeichen zu Vermuthungen für die Polizei.
Elftes Kapitel.
Chemische Kennzeichen des Thatbestands (corporis
delicti) einer Arsenikvergiftung.
[§. 375]. bis [378]. Bisherige Merkmale des Arseniks,
[§. 379]. bis [400]. Beurtheilung derselben, Einschränkung
der Meinung von ihrer Beweiskraft.
[§. 401]. bis [441]. Die überzeugendste Ausmittelung durch drei beweisende die mindeste Gegenwart des Arseniks entdeckende gegenwirkende Mittel — Art ihrer Anwendung.
Zwölftes Kapitel.
Lethalitätsurtheil.
[§. 442]. bis [499]. Vergiftungstödlichkeiten, wie sie mit den Lethalitäten der Wunden in Parallele zu stellen — Masstab für das Urtheil über erstere.