[§. 89]. Was hindert uns die schreklichen oft schnell oft schleichend um sich greifenden Symptomen der äusserlichen Vergiftung mit Arsenik (die denen der innerlichen Einschlukung so[40] gleich sind) einer besondern und eigenthümlichen Einwirkung des Hüttenrauchs auf das ganze Nervensystem zuzuschreiben, indem es fast unmöglich ist, daß dies Gift den Kreislauf der Säfte und die Absonderungsgefäse so unglaublich schnell durchlaufen könne, als oft schon der Tod erfolgt. Oder haben wir nicht noch andre starkwirkende Dinge — Mohnsaft, Salmiakgeist, Aether, Wein, Purgierharze, stinkende Oele u. d. g. die schnell und oft augenbliklich jedes mit der ihm eignen Kraft das Nervensystem durchdringen,[41] erquicken, entfernte Krämpfe heben, reizzen, purgieren u. d. g. ob sie gleich nur in den Mund genommen, an die Nase gehalten oder auf die unverlezte Haut geleget worden. Wie schnell wirkt der kleinste Bis der Klapperschlange, die kleinste Wunde von Pfeilen mit dem Gifte der Lamas[42] oder dem javaischen Giftbaumharze[43] bestrichen den Tod! Durch einen augenbliklich durch das Empfindungssystem verbreiteten Eindruk doch wohl?
[§. 90]. Man hatte ehedem, und hat noch jezt verschiedne empirische topische Mittel gegen Ausschläge, Grind, Kräzze, den Krebs[44] u. s. w. w. die dieses Gift in trokner oder aufgelöster Gestalt enthalten, aber unzählige Beispiele[45] zeichnen ihre Gefährlichkeit mit den schreklichsten Farben.
[§. 91]. Das mit Recht, wie mich dünkt, in Vergessenheit gerathene, von den Alten gegen Pestbeulen und viertägige Fieber gerühmte Salische oder Hartmannische Magnetpflaster (das Hüneraugerpflaster[46] nicht ausgeschlossen) gehört hieher[47] und verdient keiner weitern Erwähnung.
[§. 92]. Was ein rechtschafner einsichtsvoller Arzt thut, mus man seiner Erfahrung, seinen Kentnissen und seiner Gewissenhaftigkeit überlassen, aber andern Händen solte man ein so gewisses Werkzeug des Todes (bei unrichtiger Anwendung) nicht so unbedingt überlassen.
[§. 93]. Deshalb solte man überhaupt behutsamer mit dieser grausamen Waare im Handel umgehen, den Verschleis derselben nicht Krämer, und kleinen Materialhändlern verstatten, eigentlichen Droquisten aber nur den Verkauf in Pfunden und blos an Apotheken erlauben.
[§. 94]. In Apotheken solten eigne verschlosne Behältnisse für dieses Gift vorhanden seyn, wozu blos der Eigenthümer den Schlüssel hätte, da man keine Anwendung weis, wo Arsenik in dringender Eil nüzlich zu gebrauchen sei. Der Herr der Apotheke solte über dieses und ähnliche Gifte ein besondres Buch halten, worin unter andern der Namen des bekanten, Bürgschaft fähigen Empfängers, der von lezterm unterschriebne Empfangschein gegenüber geheftet, und die Anzeige des Behufs bemerkt würde, dem jährlich die Apotheke untersuchenden Arzte vorzulegen.
[§. 95]. Da man unschädlichere Vertilgungsmittel (Fallen, in Fett gebratnen Schwam, Krähenaugen, Sabadillsamen u. s. w.) hat, so solte man sich zur Tödung schädlicher Thiere des Arseniks (und Sublimats) durchaus nicht bedienen dürfen und seinen Verkauf, (doch nur in dieser leztern Rüksicht) untersagen, wodurch seiner vorsichtigen Anwendung in den Künsten nichts benommen würde; welches ich gegen Navier’s und andrer vorgeschlagne algemeine Vertilgung dieses Minerals erwähne, da der Industrie auch ein misbräuchlicher Erwerbungszweig nicht versagt werden kan.[48]