[§. 103]. Anfänglich wird der Unterleib eingezogen — weiterhin aber von der um sich greifenden Entzündung des Magens, der Leber, Milz u. s. w. heis und aufgetrieben, die Reizzungen zum Erbrechen werden unwiderstehbar und unaufhörlich, das Keuchen, die trokne, lechzende Zunge, der aufgesperrte Mund suchen Labung, kühle Luft. Der Harn und Stuhlgang bleiben zurük, das Weggebrochne ist von garstiger Farbe und Geruch auch wohl mit Blute vermischt. Es folgt Schneiden und Winden in den Gedärmen, besonders um den Nabel herum. Der Kranke ist ausser sich, sieht und hört nicht recht. Sein Blick ist fürchterlich furchtsam.
[§. 104]. Schon sieht man die Algewalt des innerlich ohne Schonung nagenden Verwüsters in den blauen schäumenden Lippen, der geschwollenen zitternden Zunge, in den angstvollen Zügen des aufgedunsenen Gesichts, den klebrichten Schweistropfen auf der kalten Stirne, den bleifarbnen Ringen um die stieren Augen.
[§. 105]. Der Elende sieht sich nicht mehr ähnlich, schreit gräslich, winselt verzweiflungsvoll mit abgebrochnen, heftigen, heisern Worten Errettung, Qual, Feuer, Tödung; wälzet, wirft sich ungestüm.
[§. 106]. Bald aber sieht man die Empfindungskraft sinken, er wird ruhiger, die Brust hebt sich seltner, das Erbrechen bleibt ganz zurük[49], die schwärzlichen Lippen zittern, der Puls wird unfühlbar. Es erfolgen unbemerkt ashaft stinkende Stühle von ekelhafter Farbe.
[§. 107]. Der Augenstern erweitert sich, der Sterbende röchelt bewustseynlos, Verzuckungen bemächtigen sich seiner erstarrenden Glieder, und seines eiskalten Gesichts, er schnarcht hohl und schauderhaft langsamer und langsamer, und — auf einmal bleibt mit dem lezten spasmodischen Odemzug das verdrehte Auge, der aufgesperte Mund, die ganze Maschine stehn — er ist tod.
[§. 108]. Dies ist ein Abris des gewöhnlichsten Ganges der schnelltödlichen Arsenikvergiftung, ohne beigebrachte Hülfe. Viele Umstände verziehen und verwischen ([§. 337].) zwar hie und da einige Züge dieses Gemäldes, es bleibt jedoch dem Richterauge des Arztes[50] stets unverkenlich.
[§. 109]. Die erste Periode ([§. 99].–[102].) mag wohl gewöhnlich die Hälfte der Dauer der Krankheit, die zweite ([§. 103].–[105].) drei Achtel und die dritte ([§. 106]., [107].) das lezte Achtel derselben einnehmen.
[§. 110]. Aehnliche Zufälle leiden oft die nach äuserlicher Anwendung des Arseniks auf verwundete Stellen plözlich Dahinsterbenden.[51]
[§. 111]. Ich komme zu dem zweiten Grade der Arsenikvergiftung, der gelindern oder durch verschiedne Umstände zögernden. Sie steht in Rüksicht der Tödlichkeit in der Mitte; die Dauer der scheinbaren sich selbst überlassenen Krankheit bis zum Tode ist mehrere Tage, und diese Zögerung bewirkt den der gerichtlichen Ausmittelung so oft im Wege stehenden Mangel des vorzufindenden Giftes, da die Ausleerungen es gröstentheils wegzuschaffen oder der Untersuchung auf andre Weise zu entziehen pflegen.
[§. 112]. Diese Vergiftung hat Statt bei einer über vier Gran betragenden Menge weisen Arseniks und bei verschiednen höhern Gaben Fliegenstein und Operment unter weniger ungünstigen Umständen verschlukt; als da sind, ein schlaffer unempfindlicher, mit Schleim angefülter, völlig ausgewachsener nicht ungesunder Körper, vor der Vergiftung oder zugleich mit derselben genossene Speisen, häufigere Getränke obgleich nicht von der besten Art, kältere unthätigere Leidenschaften u. s. w.