[§. 204]. Die in die Augen fallende Wirkung dieses Mittel ist gelindes aber fortgesetztes und zwekmäsiges Erbrechen. Man hat nicht nöthig die Trinkzeiten des Uebergebens halber aufzuschieben, vielmehr mus, so bald der Kranke davon einige Augenblicke ausgeruhet hat, das Einflösen erwähnter Masse wieder fortgesetzt werden.

[§. 205]. Ist die angegebne Zeit vorbei und die nöthige Menge starker Seifenauflösung getrunken, so ist das meiste geschehen, was möglich war. Das gewaltsame Würgen, die Athem verschliesende Angst, das Fressen im Magen, das unausstehliche Herzdrücken und das Zusammenschnüren der Kehle wird sich gelegt haben; das heist das meiste Giftpulver ist, in der getrunkenen schleimichten Flüssigkeit eingehüllt, hinweggebrochen, das Aufgelöste aber neutralisirt ([§. 54]., [55.]) worden.

[§. 206]. Was durch diese erste Behandlung vom Gifte nicht durch den Mund abgeführt worden ist, wird man sich umsonst schmeicheln, auf eine andre Art durchs Erbrechen in Pulvergestalt heraus zubringen. (Diese Ausleerung von oben beim Anfange einer (noch so starken) Vergiftung passet nicht nur, wie gesagt, auf weissen Arsenik, Giftmehl, Fliegenstein und Operment, sondern auf alle Arten von schädlichen Dingen die schleunige Ausleerung bedürfen.)

[§. 207]. War es weisser Arsenik, so bestehet die nächste Hofnung zur Hinwegschaffung des noch in den Zotten der Magenhaut zurükgebliebnen feinen Pulvers darin, so schnell aufzulösen, zugleich aber, es so viel möglich neutralisirt (oder besser, vererzt) entweder durch nochmahliges Erbrechen, oder auch wenn der Durchlauf schon vor sich angefangen hat, von unten wegzubringen.

[§. 208]. Keine Flüssigkeit löset eine gegebne Menge Arsenikpulver schneller auf, nimt einen so grosen Theil davon in seine Zwischenräume, neutralisirt das Aufgelösete leichter, macht die Eingeweide schlüpfriger und gegen die fressende Kraft mineralischer Gifte unzugänglicher, und befördert dabei die Ausleerungen so sicher, als Seifwasser.[132]

[§. 209]. Durch das obbeschriebne Trinken der stärkern Seifenauflösung, wird das Gift mehr in Substanz, als eigentlich aufgelöset weggeschaft. Was sich gleichwohl, indes auflösete, ward durch dieses Mittel so gleich bei der Berührung zum Mittelsalze, folglich bei weitem unschädlicher, als die Auflösung in blosem Wasser, und so von Zeit zu Zeit ausgeführt.

[§. 210]. Um die fernern Heilanzeigen einer sehr starken, angezeigter Mase bisher behandelten, oder einer verspäteten Arsenikvergiftung des zweiten Grades zu befriedigen, das ist diejenigen, wo schon überhäufte oder hinlängliche Ausleerungen von oben vorgegangen sind, und man keine ähnlichen weiter zu erwarten hat, lässet man drei Pfund jener stärkern Seifenauflösung mit drei Pfund warmen Wasser verdünt[133] und unter jedes Pfund Mischung vier Loth eines vorhandenen Oels, Leinöls, Baumöls, Mandelöls, zerlassener und von Salze abgeseiheter Butter gerührt, einer ausgewachsenen Person binnen zwei Stunden trinken, also alle zwei Minuten eine Tasse; Jüngern weniger nach Verhältnis.

[§. 211]. Hiedurch wird, wenn der Durchlauf nicht schon durch die erste Behandlung in Gang gekommen ist, häufig offener flüssiger Leib mit untermischtem seltnern Erbrechen entstehen.

[§. 212]. Sobald das Kneipen in den Gedärmen oder der Durchlauf schon bei der ersten Verordnung erfolgt, müssen vielfach übereinander gelegte Tücher in die beschriebne stärkere Seifenauflösung getaucht, um den ganzen Unterleib gelegt, auch, wo nöthig, und der Puls noch sehr voll und hart das Gesicht aufgetrieben und roth, der Odem sehr beklemt, u. d. gl. ist, zum zweiten Male zur Ader gelassen werden. Sonst unterläßt mans, da man die Kräfte zur Nachkur braucht.