[(4)] Frazer, l. c. Bd. I., p. 54.

[(5)] Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch dieses Verbot – der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen. Bei väterlicher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit der Mutter freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hinweis darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche, denn es liegt Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem gegen die inzestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.

[(6)] Sowie der meisten Totemvölker.

[(7)] 2. Auflage, 1902.

[(8)] The Native Tribes of Central Australia, London 1899.

[(9)] Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.

[(10)] Artikel Totemism in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage, 1911. (A. Lang).

[(11)] Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie: »Zur Sonderstellung des Vatermordes. Schriften zur angewandten Seelenkunde«, 12. Heft, Wien, 1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.

[(12)] R. H. Codrington, »The Melanesians« bei Frazer, »Totemism and Exogamy«, Bd. II., p. 77.

[(13)] Frazer, l. c. II., p. 124, nach Kleintitschen: Die Küstenbewohner der Gazellen-Halbinsel.