Die Regierungen werden, so bald sie das Herz haben werden, es zu wollen, Herkulesse werden, im Stande, diese heroische,
und heilsame Operation auszuführen. Hierzu wird es von ihrer Seite nur darauf ankommen, Vorsichten, die man für diesen Gegenstand schon lange getroffen hat, und die durch die Einstimmigkeit der alten Völker in viel minder wichtigen Gelegenheiten autorisirt worden sind, wieder zu erneuern und vorzüglich auf ihre Ausführung zu wachen.
Die Aussätzigen bei den Juden waren aus dem Umkreise der Städte verbannt. Todesgefahr drohete denjenigen, die es wagten, sich hinein zu begeben. Man nahm ihnen die Verwaltung der Geschäfte ab. Man sonderte sie von der menschlichen Gesellschaft aus; und ob es gleich ein Vorzug ihres Staates war, das Band der Ehe, wie mans gesehen hat, fester zu knüpfen, so foderte man doch, daß sie ihre Gaben, und ihr Jücken weiter tragen sollen.
Diese weise Politik ward in der Folge in allen Ländern, denen ihre Erhaltung nahe gieng, nachgeahmet. Selbst in Frankreich gebrauchte man sich ihrer Anfangs gegen den Aussatz, als es diesem gefiel, von den Gestaden des todten an die des mittelländischen Meeres zu übersiedeln, und er sich vom Jordan an die Seine begeben hatte. Man dachte ihrer auch in der Folge bei der ersten Ausschiffung seiner Nebenbuhlerinn aus Amerika. Die unermüdlichen Obrigkeiten, welche für die Ruhe, und Sicherheit der Bewohner von Paris Sorge tragen, ließen gegen dieses Erzeugniß von St. Domingo die strengsten Verordnungen ergehn. Sie verbothen die Uibermachung desselben in das Innere der Stadt, und suchten die schleunige Ausfuhr damit zu erleichtern. Vor dem Jahre 1498. findet man Polizeiverordnungen, die diesen Gegenstand zum Ziele haben.
Sie gebieten allen Personen, welche eines Verständnisses mit der Prinzessin von Amerika verdächtig sind, jedermann, wer es immer sey, der sich durch ihre Listen überraschen ließ, binnen vier und zwanzig Stunden Paris zu verlassen bei Strafe des Strangs. Man berichtet, daß sich bei dem Thore, bei welchen ihnen geboten wäre, hinauszugehn, Austheiler finden werden mit dem Auftrage, Jedermann vier Pariser Sols zu reichen, um sie wegen der Reisekosten zu entschädigen. Selbst die Reichen, und die Eingebornen des Lands werden von den Strassen ausgeschlossen unter der Strafe, wenn sie betreten würden, in den Fluß geworfen zu werden[8)]. Man sperrt sie, wenn sie Häuser haben, darinnen, und wenn sie keine Häuser haben, in öffentlichen, zu diesem
Gebrauche bestimmten Gebäuden ein. Man übernimmt die Last, sie mit Lebensmitteln, und mit allem Beistande zu versehen, den ihr Zustand fordert, bis sie das Joch der Feindinn abgeschworen haben, und sich in einem Stande befinden, in der Gesellschaft auftreten zu können, ohne zu erröthen, oder ihr Unruhe zu machen.
Das sind die Verordnungen, die man, doch mit einigen Modifikazionen, wieder in den Schwang zu bringen eilen muß. Es ist sehr wohl gethan, daß man alle jene, die, nach einer bestimmten, zu den Reinigungen einberaumten Zeitfrist, mit Unreinigkeit zu erscheinen wagen werden, mit dem Strange bestraft. Aber genug wär es nicht, wenn man ihnen vier Parisersols zu ihrer Reise geben wollte. Alles, was man damit gewinnen würde, wäre, daß sie die Kakomonade Jeder in seinem Lande zu pflanzen abgeschickt würden. Sie würde sich da vervielfältigen,
wenn das Land ihrer Verbreitung nur ein wenig günstig wäre. Die Früchte davon würde man sehr bald in einem Schwalle gegen die Hauptstadt zurückfließen sehn.
Es ist also nicht damit gethan, daß man die Unterthanen der Fremden ausjagt. Man thut viel sicherer, und viel vernünftiger, wenn man sie dieser lästigen Unterthänigkeit entreißt. Man muß ihnen Freistätten eröffnen, wo sie sich ohne Zwang in Freiheit sehen können, und wo die Leichtigkeit, ihre Bande zu zerbrechen, in ihnen hierzu das Verlangen erwecket. Man muß in jeder Stadt, oder in, jedem Flecken, einen beträchtlichen Ort, ein Haus errichten, wo jeder Büsser, er sey wer er wolle, aufgenommen, und zur Busse zugelassen werden könne. Man muß da die Freiheit haben, zu zahlen, oder nicht zu zahlen, bekannt, oder unbekannt zu bleiben. Man muß den
Eintritt darein allen Leuten, von allen Altern und Ständen, sogar in Masken, wenn sich solche darstellen, gestatten. Da es im Wesentlichen nicht das Gesicht ist, das der Hilfe bedarf, so erhellet, daß die Krankenwärter, um denen, die ihren Beistand suchen, zu helfen, ihre Gesichter nicht zu kennen brauchen.