»Ach, der, der. Mit dem ist auch nichts; ärgert mich auch. Sollte mir da den Keller höher legen. Aber er will nicht und hat allerhand Ausreden. Oder vielleicht versteht er’s auch nicht. Ich werde mal den Küstriner Maurermeister kommen lassen, der jetzt an den Kasematten herumflickt. Kasematten und Keller ist ja beinah dasselbe. Der muß Rath schaffen. Und bald. Denn der Keller ist eigentlich gar kein richtiger Keller; is blos ein Loch, wo man sich den Kopf stößt.«

»Joa, joa. De Wienstuw’ sitt em to sihr upp’n Nacken.«

»Freilich. Und die ganze Geschichte hat nicht Luft und nicht Licht. Und warum nicht? Weil kein richtiges Fenster da ist. Alles zu klein und zu niedrig. Alles zu dicht zusammen.«

»Woll, woll,« stimmte die Jeschke zu. »Jott, ick weet noch, as de Pohlsche hier wihr und dat Licht ümmer so blinzeln deih. Joa, wo wihr dat Licht? Wihr et in de Stuw’ o’r wihr et in’n Keller? Ick weet et nich.«

Alles klang so pfiffig und hämisch, und es lag offen zu Tage, daß sie sich an ihres Nachbarn Verlegenheit weiden wollte. Diesmal aber hatte sie die Rechnung ohne den Wirth gemacht und die Verlegenheit blieb schließlich auf ihrer Seite. War doch Hradscheck seit lange schon Willens, ihr gegenüber, bei sich bietender Gelegenheit, mal einen andern Ton anzuschlagen. Und so sah er sie denn jetzt mit seinen durchdringenden Augen scharf an und sagte, sie plötzlich in der dritten Person anredend: »Jeschken, ich weiß, wo sie hin will. Aber weiß sie denn auch, was eine Verleumdungsklage ist? Ich erfahre alles, was sie so herumschwatzt; aber seh’ sie sich vor, sonst kriegt sie’s mit dem Küstriner Gericht zu thun; sie ist ’ne alte Hexe, das weiß jeder, und der Justizrath weiß es auch. Und er wartet blos noch auf eine Gelegenheit.«

Die Alte fuhr erschreckt zusammen. »Ick meen’ joa man, Hradscheck, ick meen’ joa man ... Se weeten doch, en beten Spoaß möt sinn.«

»Nun gut. Ein bischen Spaß mag sein. Aber wenn ich Euch rathen kann, Mutter Jeschke, nicht zu viel. Hört Ihr wohl, nicht zu viel.«

Und damit ging er wieder auf das Haus zu.


XIV.