Der Graf Hordt hatte keine Kirchenrechnung gehalten, weil er wenig da war. Bei der neuen Herrschaft drang ich oft darauf, aber die Baronesse Fouqué antwortete darauf: „hat doch der Graf Hordt auch keine gehalten.“ — Ich habe in nachstehendem, avec pardon, immer nur von der Baronesse zu sprechen. Dès-lors règne la Baronne. Der Gemahl bedeutet wenig. Monsieur le Comte de Schmettau est l’Aide de l’économie et — du reste.

1779, in demselben Jahre, in dem die neue Herrschaft nach Sakrow gekommen war, starb in dem benachbarten Kartzow Herr Prediger Woltersdorf. Er war ein Schwätzer, beliebt beim großen Haufen, weil er immer „weiland“ und „selig“ bei der Hand hatte. Dem Branntwein ergeben bis ans Ende mit vielen Ärgernissen. Seine Witwe wurde Haushälterin beim Baron von Monteton. Sein Nachfolger war Herr Schulte, ein Jüngling voll Eigendünkel, der sich bald beflissen zeigte, unserem Orden große Schande zu machen.

1780 den 30. November erging an mich Befehl, verschiedene Fragen hinsichtlich der Kirchenländereien mit möglichster Genauigkeit zu beantworten. Dies konnte ich nicht; Kirchenrechnung war nie gewesen. Die Herrschaft war damals in Brandenburg; der Baron hatte sein eigen Haus daselbst, wo sie den Winter zubrachten. Dazu kam, das Kirchenrechnungsbuch war noch beim Grafen Hordt. Wem muß das nicht auffallen! „Wie leger“ würde die Herrschaft ausrufen, wenn unsereiner so etwas täte.

Zum Gesangbuch-Streit. Im selben Jahre 1780, am 1. Dezember, publizierte ich das neue Gesangbuch und kündigte an, daß ich über vierzehn Tage ausführlicher von der Sache reden wollte.

Währenddem entstanden schon allerhand Unruhen in dem orthodoxen Nachbardorf, gestiftet und unterhalten von dem Küster, wie das allerorten der Fall war. Madame Oberamtmann redete von nichts, als daß man wolle „neuen Schmu“ machen.

Inzwischen (am 15.) hielt ich meine Rede über Kolosser 3,16.

Bei der Applikation sagte ich unter anderm: als König David von den vielen Kriegen, die er führen mußte, zur Ruhe kam, richtete er seine ganze Sorge auf die innere Verbesserung des Landes, namentlich auf das Kirchenwesen und öffentlichen Gottesdienst. Er entwarf den Plan, wonach der Nationaltempel sollte gebaut werden, und ordnete die Kirchenmusik nebst jeder äußeren gottesdienstlichen Verrichtung an.

Etwas Ähnliches geschieht jetzo und schon seit zehn Jahren in den protestantischen Ländern. Jeder gute Fürst führt bessere Kirchenlieder ein, weil die bisherigen nicht zweckmäßig waren. Nunmehr ist auch in diesem Lande ein neues Gesangbuch angefertigt worden. Ein Drittel unsrer Lieder konnte wegen unbekannter Melodien nicht gesungen werden, das zweite Drittel hatte gar nichts zur Erbauung und das dritte Drittel konnte in einzelnen Stellen noch besser sein.

Ich kann von der ganzen Veränderung um so freimütiger reden, als es nicht meine Sache ist, die ich führe. Auch soll die königliche Verordnung nicht etwa verteidigt werden; das wäre ein lächerlicher Einfall. Ich will nur überzeugen, daß die Sache gut und nützlich sei. Ich will eure Gemüter gegen die schiefen Urteile anderer verwahren und euch zu einem Betragen bewegen, das euch Ehre macht.

Der Wert eines Liedes dependiert von dessen innerer Güte. Wenn der Ausdruck deutlich, der Begriff richtig, der Ton rührend, der Gedanke erhaben, gleich faßlich dem Verstande und dem Herzen, passend zur Erweckung und Stärkung der Gottseligkeit ist — dann ist das Lied gut. Unseren meisten Liedern fehlet die Deutlichkeit die Richtigkeit, die Verständlichkeit, die Anständigkeit, das Lehrreiche.