Ussis: In der Nähe eines Granitmassivs mit Wismut in streichenden Quarzgängen.
Chuosgebirge: In mit Kupfererzen durchsetzten Quarzadern in kristallinischen Gesteinsarten der archäischen Formation.
B. Im Bastardgebiet von Rehoboth (i. J. 1899/1900 weiter aufgeschlossen).
Aub, südlich von Rehoboth: In Tonschieferschichten in der Nähe von Konglomeratbänken zwischen quarzitähnlichem Gestein.
Großer und kleiner Spitzkopf: Kupfererz führende Quarzgänge mit auf- und unterliegenden Glimmerschieferschichten. Gold sichtbar in fettem Quarz, fein verteilt in zerbröckeltem, mattem und braungefärbtem Quarz, 3 bis 4 g Gold, 20 g Silber in 1000 kg Ganggestein.
Swartmodder: Im Gneis auftretende Kupfergänge und Nester.
Nauas: In Brauneisensteingängen.
Areb: In kupfererzhaltigen Quarzgängen der Tonschieferzone.
Mit Sicherheit kann bei dem eigenartigen Vorkommen dieser goldhaltigen Kupfererzlagerstätten jetzt schon behauptet werden, daß sich weitere Aufschlußarbeiten der Goldausbeute wegen allein nicht lohnen werden, wohl aber, da der Goldgehalt an die Kupfererze gebunden bleibt, eine eingehendere Untersuchung besonders der im Rehobother Gebiete auftretenden Lagerstätten zu raten ist, zumal diese sich nach der Tiefe zu aushaltender zeigen als die genannten Funde im Hererogebiete.
Nachdem sich gezeigt hatte, daß die Entwicklung des Bergbaues im Schutzgebiete sich in einer Richtung vollziehen würde, die nicht im Einklang mit der oben genannten Verordnung stand und nachdem auch die im Schutzgebiete herrschenden Zustände, insbesondere die feindliche Haltung der Hereros und die fortwährenden Kämpfe zwischen den letzteren und dem Witbooistamm ein unmittelbares Eingreifen der Regierung sehr bald nötig machten, ging auch die Bergverwaltung auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 15. August 1899 in die Hände der Regierung über.