Der Kapitän der Bondelzwarts, Abraham Christian, der vor etwa zwei Jahren seinem Vater Wilhelm Christian gefolgt war (Kapitel IX), hatte Ende Oktober 1903 einem seiner Untertanen widerrechtlich einen Hammel zum eigenen Gebrauch weggenommen. Der Geschädigte beklagte sich bei dem deutschen Distriktschef, Leutnant Jobst, über das erlittene Unrecht. Der letztere nahm die Klage an und forderte den Kapitän vor sein Gericht. Dieser erschien jedoch nicht, da es sich, wie er nicht ohne Berechtigung geltend machte, um seine eigene Angelegenheit handele. Doch zeigte er wenigstens so viel Achtung vor dem Vertreter der deutschen Regierung, daß er, um die Sache aus der Welt zu schaffen, dem Kläger den Hammel mit 20 Mark vergütete. Trotzdem forderte der Distriktschef den Kapitän nochmals vor sein Gericht, und zwar behufs »Belehrung«. Nunmehr meldete sich letzterer krank, schickte jedoch seine sämtlichen Großleute. Jetzt aber glaubte der Distriktschef im Interesse seiner Autorität den Kapitän mit Gewalt holen zu müssen. Er setzte die Großleute als Geiseln in Haft und rückte mit den ihm zur Verfügung stehenden fünf Polizeisoldaten, denen sich freiwillig zwei Ansiedler angeschlossen hatten, gegen die Werft des Kapitäns vor. Dieser gegenüber bezog die kleine Macht Gefechtsstellung, während sich zwei Polizeisoldaten in dieselbe begaben, um sich der Person des Kapitäns zu bemächtigen. Sogar dies gelang noch, obwohl der Kapitän seinerseits über 50 Gewehre verfügte. Aber während die beiden Polizeisoldaten den sich sträubenden Kapitän noch zwischen den beiderseitigen Stellungen hinter sich herzogen, eröffneten die Hottentotten das Feuer, dem sowohl der Kapitän mitsamt den beiden Polizeisoldaten wie auch der Distriktschef zum Opfer fielen; ferner wurden zwei Soldaten verwundet. Und der Aufstand der Bondelzwarts, dem bald darauf der Hereroaufstand folgte, war entfacht.

Mit diesem Vorgange seien die Bestimmungen des Schutzvertrages mit den Bondelzwarts verglichen. Dort heißt es im Artikel 4:

»Ich — d. h. der Kapitän Wilhelm Christian — bin damit einverstanden, daß bei Streitigkeiten ziviler und krimineller Art zwischen weißen Leuten untereinander und mit Eingeborenen die Gerichtsbarkeit von der durch Seine Majestät den Deutschen Kaiser eingesetzten Behörde ausgeübt wird.

Dagegen behalte ich mir die Gerichtsbarkeit in allen anderen Fällen vor. Von den weißen Leuten erwarte ich, daß sie die Gesetze, Sitten und Gebräuche meines Landes achten, auch diejenigen Abgaben entrichten, die bis dahin üblich waren oder durch Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und mir zu meinen Gunsten sollten ferner festgesetzt werden.«

Aus diesem Artikel geht hervor, daß der vorliegende Fall als ein Streitfall zwischen zwei Eingeborenen gar nicht vor die Gerichtsbarkeit des Distriktschefs, sondern vor diejenige des Kapitäns selbst gehörte. Daher war es für ersteren schon ein moralischer Erfolg, wenn trotzdem sowohl der Geschädigte sich an ihn gewendet hatte, wie auch, wenn der Kapitän freiwillig den verursachten Schaden wieder ersetzte. Mit diesem Erfolge hätte der Distriktschef sich unbeschadet seiner Autorität wohl zufrieden geben können. Als er dann trotzdem in der Sache weiter ging, erzielte er wiederum einen Erfolg, indem der Kapitän wenigstens seine Großleute auf die Station schickte, sich selbst aber — aus Angst natürlich — krank meldete und damit anerkannte, daß er eigentlich — was er immerhin auch hätte bezweifeln können — verpflichtet gewesen wäre, dem Rufe des Distriktschefs zu folgen. Aber auch diese zweite Möglichkeit zu einer gütlichen Beilegung der Sache benutzte der Distriktschef nicht, sondern schritt zu dem Wagnis einer gewaltsamen Vorführung des Kapitäns. Mit Bezug hierauf sei auf die in Anlage 1 befindliche Instruktion für die Bezirksamtsleute verwiesen. Dort heißt es in § 12:

»Mit dem Kapitän sowie mit den Missionaren und sonstigen angesehenen Weißen ihres Bezirkes haben die Bezirkshauptleute, die Distrikts- und Stationschefs fortlaufend gute persönliche Beziehungen zu unterhalten.«

Zur Aufrechterhaltung persönlich guter Beziehungen gehört die gewaltsame Vorführung eines Kapitäns keinesfalls, zumal wenn dieser eigentlich nichts begangen hatte, was gegen die deutsche Regierung gerichtet war. Daß seinem Sohn und Nachfolger eine solche Möglichkeit blühen könnte, hat der alte Kapitän Wilhelm Christian sicher nicht gedacht, als er in dem Schutzvertrage »gestattete«, daß die Weißen in seinem Lande in Sicherheit sollten Handel treiben und wohnen dürfen. Aber auch abgesehen von diesem mehr moralischen Gesichtspunkte, stand dem Distriktschef die zur Durchführung seiner Absicht erforderliche Wehrmacht in keiner Weise zur Seite. Seit der im Jahre 1894 erfolgten Gründung des Distrikts Warmbad war dieser nie mit mehr als mit 15 bis 20 Polizeisoldaten besetzt gewesen, davon etwa die Hälfte in Warmbad selbst. Eine stärkere Besetzung hatten die vom Deutschen Reich bewilligten Mittel nicht gestattet. Man mag dies tadeln, aber der an Ort und Stelle befindliche Verwaltungsbeamte mußte mit den nun einmal gegebenen Verhältnissen rechnen. Er konnte als überlegender Mann sich selbst sagen, daß er mit diesen Machtmitteln einen 300 bis 400 wehrfähige Männer starken Stamm nur im Zusammenwirken mit dem Stammeshaupt würde beherrschen können, wie ihm dies seine Instruktion auch vorschrieb. Hätte ihm letztere ein anderes Verhalten auferlegt, so würde es eine Grausamkeit gewesen sein, den Distrikt mit lediglich 15 bis 20 deutschen Polizisten auszustatten.[114] Auch die Rücksicht auf das Andenken des als tapferer Offizier gefallenen Distriktschefs darf mich an dieser Stelle, wo ich Geschichte schreibe, nicht hindern, mich lediglich an die Wahrheit zu halten. Die Schlußfolgerungen mag sich der Leser selbst ziehen. Außerdem aber können wir aus begangenen Fehlern nur lernen, wenn wir sie offen zugestehen. Von Interesse dürfte in dieser Beziehung eine Stelle aus einem Privatbrief des Bezirksamtmanns v. Burgsdorff sein, den dieser auf dem Marsche in das Aufstandsgebiet unter dem 21. November 1903 aus Keetmanshoop an mich gerichtet hat:

»Vorgänge wie die Warmbader schaden uns in jeder Beziehung: wirtschaftlich in Europa, in unserem Ansehen und bei den Eingeborenen, und kosten viel Geld! Der alte Witbooi hält ja treu zu uns, aber Vorgänge wie Grootfontein[115] und die letzten machen ihn stutzig. Ich hoffe noch sehr, daß in Warmbad jetzt bestimmt festgestellt werden kann, daß von seiten der Bondels der erste Schuß gefallen ist; dies gibt etwa die Möglichkeit, alle Schuld vor seinen Augen auf die Bondels zu schieben, und sich in das öffentlich anerkannte Recht zu setzen, ist auch bei den Hottentotten von ausschlaggebendem Werte.

»Ich glaube, daß ich die Mittel und Wege finden würde, jede Gärung und Unzufriedenheit unter den Eingeborenen verschwinden zu lassen und doch dem weißen Element wachsenden Einfluß zu verschaffen. Ich brauchte sicher nicht, wie es geschehen ist, zu dem Mittel zu greifen, in der Not den Eingeborenen Versprechungen und selbst Belohnungen zuzusichern, wenn sie ihre Schuldigkeit tun und der Regierung ergeben bleiben wollen; im Notfall muß dies gefordert werden, und dies kann gefordert werden, wenn sie in friedlichen Zeiten richtig behandelt werden.«

Militärisch bot der nunmehr beginnende Feldzug nicht viel. In seinem Anfang ward er beeinflußt durch die Trockenheit in dem ohnehin regenarmen Bondelzwartslande, an seinem Ende dagegen durch den ausgebrochenen Hereroaufstand. Infolgedessen wickelte er sich mehr auf diplomatischem als auf militärischem Wege ab. Was die Trockenheit anlangt, so erhebt sich die Regenhöhe in dem Bezirke Keetmanshoop selten über 100 mm, gegen etwa 300 mm in Windhuk. In diesem schon so trockenen Bezirk ist das Bondelzwartsgebiet noch dazu das allertrockenste. Deshalb hatte bereits in Friedenszeiten die Ernährung der geringen Besatzung des Distrikts Schwierigkeiten verursacht. Weniger die Waffentüchtigkeit der Bewohner war daher zu überwinden als der Charakter des Landes. Zunächst war eine Entfaltung größerer Truppenmengen bis zum Einsetzen der nächsten Regenzeit überhaupt so gut wie ausgeschlossen. Glücklicherweise trat letztere bereits Ende Dezember und ziemlich ausgiebig ein.