2. Beschränkung des Stammes auf ein Reservat, das aus dem engeren Gebiet von Warmbad bestehen sollte. Die Kharrasberge und das Gebiet von Keetmanshoop sollten dagegen Kronland werden.[118]
3. Auslieferung aller Personen, die unter dem Verdacht des Mordes oder der Plünderung standen. Falls sie flüchtig werden sollten, war auf ihre Einlieferung eine Prämie von 500 Mark gesetzt. Sie sollten sich nach erfolgter Festnahme vor einem Gericht verantworten, zusammengesetzt aus den treugebliebenen Kapitänen des Namalandes, das unter Vorsitz des Bezirksamtmanns v. Burgsdorff im Mai 1904 in Warmbad zusammentreten sollte. Gleichzeitig sollte dort auch die genaue Abgrenzung des künftigen Stammesreservats erfolgen.
Mit Durchführung dieser Friedensbedingungen war der Hauptmann v. Fiedler betraut worden, während ich mich selbst durch die Kapkolonie über Steinkopf-Port Nolloth und von da zu Schiff nach Swakopmund begab, wo ich am 11. Februar eintraf und das Kommando auf dem Hererokriegsschauplatze übernahm.
Wirklich vollzogen wurde in der Folge von den bei Kalkfontein vereinbarten Friedensbedingungen nur die Abgabe von Gewehren und Munition, allerdings gerade die wichtigste. Die Ende Januar in das Lager von Kalkfontein gekommenen Großleute der Aufständischen sowohl aus den Orangebergen wie aus den Kharrasbergen lieferten dort ihre Gewehre an mich selbst aus. Es waren etwa 60 Stück. Die übrigen nahm in Warmbad Hauptmann v. Fiedler, in den Kharrasbergen Hauptmann v. Heydebreck ab. Die sämtlichen abgegebenen Gewehre erreichten nach amtlicher Meldung schließlich die Zahl von 289 Stück. Von Durchführung der zweiten Bedingung, Beschränkung des Stammes auf ein Reservat, mußte zunächst abgesehen werden, da es bei der zur Zeit des vereinbarten Termins (Mai 1904) im Namalande herrschenden Gärung zu gefährlich erschien, die Kapitäne des Landes von ihren Stammessitzen zu entfernen. Damit fiel auch die Verwirklichung der dritten Bedingung, Stellung der Schuldigen vor Gericht, ganz abgesehen davon, daß dies auch insofern nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre, als sämtliche zehn im Friedensvertrag mit Namen genannten Geächteten sich in die Kapkolonie geflüchtet hatten, unter ihnen Morenga und die beiden Gebrüder Morris. Die Gründe, die zur Ächtung dieser drei geführt haben, sind im Kapitel IX, Seite 320 dargelegt.
Zum Bondelzwartsaufstand 1903.
Nach erfolgter Entwaffnung der Aufständischen war die Aufgabe der Truppe beendigt; die Feldtruppe aus Windhuk (1. Kompagnie und Gebirgs-Batterie) wurde daher nach dem Hererokriegsschauplatz in Marsch gesetzt mit dem Befehl, diesen Marsch langsam zu vollziehen und sich längere Zeit in Gochas, Gibeon und Hoachanas zu zeigen. Die Hoachanaser Hottentotten, die nicht übel Lust gezeigt hatten, sich dem Hereroaufstande anzuschließen, sollten außerdem entwaffnet werden, was durch den Führer Hauptmann v. Heydebreck in sachgemäßer Weise ausgeführt worden ist. Im Süden blieben unter Hauptmann v. Fiedler vorläufig nur die um ein Gebirgsgeschütz verstärkte 3. Feldkompagnie und eine Abteilung Polizeimannschaften nebst den Hilfsvölkern von Bethanien unter Leutnant Baron v. Stempel[119] zurück, letztere an der Ramansdrift zur Empfangnahme der etwa aus der Kapkolonie zurückkehrenden flüchtigen Aufständischen.
Der Friede von Kalkfontein ist in der Folge zum Gegenstand vieler Angriffe geworden. Man hätte mehr erreichen müssen, wurde namentlich von Ansiedlern des Südens, die sich durch den Hereroaufstand nicht direkt betroffen fühlten, ausgesprochen wie auch gedruckt. Nicht einmal alle und nur die schlechtesten Gewehre seien von den Aufständischen abgegeben worden. Ebenso wurden entsprechende aufreizende Äußerungen Eingeborener kolportiert sowie an das Gouvernement gemeldet. Sogar die Betätigung der treu gebliebenen Eingeborenen auf unserer Seite gegen ihre eigenen Landsleute wurde bemängelt. »Was nützen uns 200 Mann Bundesgenossen, wenn wir 200 Mann Weiße brauchen, um sie zu überwachen!«, so hieß es u. a. Im Norden dagegen widerhallte es von Vorwürfen wegen Wegziehens der 2. Feldkompagnie aus dem Hererolande, da dies der äußere Grund zum Hereroaufstande gewesen sei, was nach den Kenntnissen, die uns jetzt zur Seite stehen, allerdings nicht unrichtig ist. Nachdem ich indessen in vorstehendem die Zwangslage dargelegt habe, unter der damals gehandelt wurde, darf ich wohl dem aufmerksamen Leser selbst das Urteil überlassen. Nur bezüglich der Entwaffnung sei mir eine Bemerkung gestattet. Ein Eingeborenenstamm von 300 bis 400 waffenfähigen Männern, der 289 Gewehre abgibt, muß als entwaffnet gelten. Hatten doch die amtlichen Listen anläßlich der Gewehrstempelung bei den Bondelzwarts seinerzeit nur etwa 200 Gewehre als vorhanden festgestellt. Was die Qualität der abgegebenen Gewehre anbelangt, so waren die, welche ich selbst gesehen habe, mit nicht nennenswerten Ausnahmen gute Hinterlader, und zwar Snider, Henry-Martini sowie einige Modell 71. Über diejenigen, die ich nicht gesehen habe, kann ich nicht urteilen. Es sollen gleichfalls überwiegend Hinterlader gewesen sein. Schließlich möchte ich mir nicht versagen, auf den Wortlaut eines jüngst eingegangenen amtlichen Telegramms aus Windhuk vom 20. Februar 1906 hinzuweisen: »In Bersaba stellten sich 300 Hottentotten von Cornelius' Anhang, darunter 160 Männer, und gaben 25 Gewehre ab.«
Daß sich unterwerfende Eingeborene ihre Gewehre zum Teil vorher verstecken, kann eben niemand hindern. Es würde aber nach dem Sprüchwort vom »Sperling in der Hand« politisch unklug sein, sie wegen des begründeten Verdachts, dies getan zu haben, etwa von der zugesicherten Begnadigung auszuschließen. Diese Erscheinung möge im übrigen auch dartun, welche Aussichten eine im Frieden vorgenommene allgemeine gewaltsame Entwaffnung unserer sämtlichen Eingeborenen gehabt haben würde, auch wenn es uns gelungen wäre, diese Absicht bis zur Ausführung mit dem tiefsten Geheimnis zu umgeben.