Das Hauptverwendungsfeld dieser Auslandstruppe würden auf kolonialem Gebiet aus klimatischen Rücksichten Südwestafrika und Kiautschou bilden. Dies schließt jedoch eine vorübergehende Verwendung in den Küstengebieten der tropischen Kolonien keineswegs aus.
Es wäre noch die Frage der Unterstellung dieser Truppe zu lösen. Wie bereits erwähnt, untersteht die koloniale Wehrmacht dem Reichskanzler als derjenigen Behörde, die auch über deren Verwendung zu bestimmen hat. Dies hat aber nicht verhindern können, daß während des gegenwärtigen Aufstandes bei der südwestafrikanischen Schutztruppe schließlich fünf Behörden zusammenzuwirken hatten. Hauptmann v. Haeften sagt in seiner Bearbeitung hierüber folgendes: »Die Kolonialabteilung hatte die Verrechnung der gesamten Kosten, das Reichs-Marine-Amt die Verwaltung für das Marine-Expeditionskorps, das preußische Kriegsministerium und das Oberkommando der Schutztruppen teilten sich in die Organisation und Verwaltung der Verstärkungen für die Schutztruppen, und dem Chef des Generalstabes der Armee war die Leitung der Operationen übertragen. Diese fünf Behörden hatten sich in vielen Fragen erst untereinander zu verständigen, und hierüber ging viel kostbare Zeit verloren.« Es war unter solchen Umständen ein Wunder, wie gut trotzdem die Sache funktioniert hat. Solange ich das Kommando führte, mithin gerade zu Beginn des Aufstandes, trafen die Verstärkungen so rasch ein und waren so vollständig ausgerüstet, daß man ihnen etwaige Friktionen in der Heimat nicht angesehen hat. Indessen den betreffenden Behörden selbst werden, wie zu vermuten, unliebsame Erfahrungen doch nicht erspart geblieben sein. Es erscheint daher auf alle Fälle besser, die Organisation künftig so zu gestalten, daß ein Zusammenarbeiten so vieler Behörden wegfällt.
Unter der Voraussetzung, daß auch die heimatliche Reserve der kolonialen Wehrkraft lediglich zu kolonialen Zwecken bestimmt sei, habe ich früher einmal vorgeschlagen, sie gleichfalls dem Reichskanzler zu unterstellen. Wenn sie dagegen als »Auslandstruppe« ein Teil der heimatlichen Armee bleibt und nicht nur bei überseeischen Aufgaben, sondern unter Umständen auch mit dem Heere zusammenzuwirken hat, dann muß sie naturgemäß auch mit letzterem organisatorisch verbunden bleiben. Somit würde ihre Unterstellung unter das Kriegsministerium als das einzig Mögliche erscheinen. Das Oberkommando der Schutztruppen würde dann mit dieser Behörde in bezug auf Requisition der Auslandstruppe und den Austausch von Angehörigen der beiderseitigen Truppenteile in Verbindung treten müssen. Letzteres wird auch jetzt schon ähnlich gehandhabt; nur holt sich das Kriegsministerium zur Zeit den Ersatz aus der ganzen Armee, während er dann nur aus der mit bereits vorgebildetem Material versehenen Auslandstruppe entnommen werden würde. Ebenso hätten auch zeitweise aus der Schutztruppe ausscheidende Offiziere und Mannschaften zum Teil zur Auslandstruppe überzutreten, um dort ihre Erfahrungen zu verwerten.
Im übrigen wird in Südwestafrika in absehbarer Zeit die Besiedlung hoffentlich einen derartigen Umfang annehmen, daß die Reserve für die Schutztruppe sich mit der Zeit im Lande selbst vorfindet, wie dies ja gegenwärtig schon zum Teil der Fall war.
Haben wir doch bei Beginn des Hereroaufstandes mittels Einziehung der Mannschaften des Beurlaubtenstandes die Schutztruppe auf das Doppelte ihrer Friedensstärke zu bringen vermocht. Jedoch auf eine Auslandstruppe wird das alte Vaterland mit Rücksicht auf seine übrigen überseeischen Aufgaben trotzdem nicht verzichten können. Ob neben der letzteren die bisherige Marineinfanterie weiterbestehen oder ob sie in die neue Kolonialtruppe aufgehen solle, ist eine Frage, deren Erörterung ich zuständigerer Seite vorbehalten möchte. Mit ihr hängt auch die Frage nach Stärke und Zusammensetzung der Auslandstruppe zusammen. Bei ihrer Beantwortung werden die jetzt in Südwestafrika gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden müssen.
Kapitel XV.
Ein Ausblick in die Zukunft.
Das Endziel jeder Kolonisation ist, von allem idealen und humanen Beiwerk entkleidet, schließlich doch nur ein Geschäft. Die kolonisierende Rasse will der Urbevölkerung des zu kolonisierenden Landes nicht das von dieser vielleicht erwartete Glück bringen, sie sucht vielmehr in erster Linie ihren eigenen Vorteil. Ein solches Streben entspricht nur dem menschlichen Egoismus und ist daher naturgemäß. In bezug auf die Art der Kolonisation gibt es infolgedessen im Grunde nur eine einzige Richtschnur, nämlich diejenige, die am sichersten zu dem erstrebten guten Geschäft führt. Die einen glauben, dies durch vollständige Entrechtung der Urbevölkerung zugunsten der eingedrungenen Rasse erreichen zu können. »Der Weiße muß von Staats wegen turmhoch über den Eingeborenen gestellt werden, gleichviel weß Geistes Kind er ist, eine Gleichstellung beider Rassen im Staatsleben wie vor Gericht gibt es nicht«, so hört man die Verfechter dieser Lehre sagen. Die anderen dagegen wollen auch der Urbevölkerung »ihren Platz an der Sonne« gönnen. — Lediglich vom Standpunkte des zu erwartenden guten Geschäfts aus betrachtet, kann aber die Entscheidung auf diese Frage nicht nach einem gemeinsamen Schema, sondern muß von Fall zu Fall erfolgen.