Es war nur naturgemäß, wenn dieser Friedensschluß in der Heimat geteilte Aufnahme fand. Denn für die Schwierigkeiten und Gefahren eines Hottentottenkrieges konnte man dort keine richtige Schätzung haben, so daß die Gründe für mein Handeln nicht verstanden worden sind. Am meisten beanstandet wurde der § 7 des Vertrages mit Witbooi, der dem letzteren Waffen und Munition beließ, sogar auch die neuen deutschen Gewehre, die während des Kriegs in seine Hände gefallen waren. Indessen war deren spätere Rückgabe vorgesehen; sie erfolgte auch nach fünf Monaten anstandslos, nachdem der Kapitän Vertrauen zu uns gefaßt hatte. Beim Friedensschluß fehlte dieses Vertrauen noch, dessen Erwachen mußte daher erst abgewartet werden. Auch hat der Kapitän etwa ein Jahr später, d. i. am 16. November 1895, einen Zusatzartikel zu seinem Schutzvertrag abgeschlossen, dessen Wortlaut folgender ist:

Zusatz zu dem zwischen dem Kaiserlichen Landeshauptmann Herrn Major Leutwein und dem Kapitän Hendrik Witbooi am 15. September 1894 abgeschlossenen Schutzvertrage.

Um deutlich und öffentlich zu zeigen, wie fest der Kapitän Witbooi auf den Bedingungen steht, die der Schutzvertrag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm II. mit ihm am 15. September 1894 geschlossen hat, um ferner zu beweisen, wie der Kapitän Witbooi sich mit ganzem Herzen der deutschen Sache zu ergeben bemüht und schließlich, um den vielen Mißtrauen erregenden Gerüchten, die fortgesetzt durch das Land laufen, ein für allemal einen festen Damm entgegenzusetzen, haben der Kaiserliche Landeshauptmann Herr Major Leutwein und der Kapitän Hendrik Witbooi dem obenerwähnten Schutzvertrag folgenden Artikel hinzugefügt:

Zusatzartikel (9).

Der Kapitän Hendrik Witbooi verspricht für sich und seine Nachfolger Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und der Regierung Desselben, gegen alle äußeren und inneren Feinde des deutschen Schutzgebietes auf den Ruf des von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser eingesetzten Landeshauptmanns hin mit allen waffenfähigen Männern unbedingt und unverzüglich Heeresfolge zu leisten.

Die dieses heilige Versprechen betreffenden Einzelheiten, als da sind: jährliche Angaben über die Zahl der waffenfähigen Männer, ihre Bewaffnung usw., setzt ein zwischen dem Kapitän Witbooi und dem Distriktschef von Gibeon besonders aufzusetzender Vertrag fest.

Gibeon, den 16. November 1895.

(Folgen Unterschriften.)

Dieses Waffenbündnis hat der Kapitän bis zum Aufstande 1904 treu gehalten.

Daß es leicht gewesen sei, Witbooi auch nur zu diesem für ihn vorteilhaften Frieden zu bewegen, kann ich dabei nicht einmal behaupten. Ihm graute vor dem Wort »Unterwerfung«, das er hinter dem Vertrage witterte. Bei der ersten persönlichen Verhandlung mit Witbooi über den Vertragsabschluß, die in seinem Lager gepflogen wurde, fand ich den Kapitän wieder derart hartnäckig, daß ich bereits Vorkehrungen zu einem erneuten Angriff auf den 16. Sept. 1894 traf. Hauptmann v. Sack erhielt als ältester Offizier den Befehl, das Gelände für einen solchen zu erkunden; ebenso bereitete ich auch die Truppe in einer Ansprache auf Fortsetzung des Krieges vor. Über die zur Verfügung stehende Truppenmacht habe ich bereits gesprochen. Die noch vorhandenen Offiziere, zugleich Kompagnieführer, waren Leutnant Volkmann bei der 1., Hauptmann v. Sack bei der 2., Leutnant Troost bei der 3. Kompagnie; dazu Unterroßarzt Rickmann als Offizierdiensttuer. Assistenzarzt Dr. Schöpwinkel war im Lager vor der Naukluft bei den Verwundeten zurückgeblieben. Von den übrigen Offizieren waren Oberleutnant Diestel gefallen, Hauptmann v. Estorff verwundet, Oberleutnant v. Perbandt infolge der Strapazen erkrankt, dem Leutnant Schwabe war die Sicherung der rückwärtigen Verbindungslinie durch das Gebirge bis zum Hauptlager übertragen, Leutnant Lampe endlich an Stelle des gefallenen Oberleutnants Diestel als Adjutant zum Stabe übergetreten.

Als ich jedoch am 15. vormittags in das feindliche Lager kam, erwartete mich Witbooi inmitten seiner Großleute in einer Haltung, die mir sofort den Eindruck erweckte, als ob seine gestrige Hartnäckigkeit wieder verschwunden wäre. Auf meine Annäherung stand der Kapitän auf und ging mit den Worten auf mich zu: »Ich werde mich unterwerfen«. Der Vertrag wurde sofort aufgesetzt und vom Kapitän und seinen Großleuten unterschrieben, worauf ich ihn in Gedanken, ohne zu unterschreiben, in die Tasche steckte. Der Kapitän sah dem mit Mißtrauen zu und bat mich, vor seinen Augen auch noch zu unterschreiben. Die unvermutete Nachgiebigkeit des Kapitäns lag fraglos an der geschwundenen Kriegslust seiner Leute, der sogar seine festgewurzelte Autorität nicht hatte widerstehen können, in Verbindung mit den milden Bedingungen, die ich ihm bereits am 14. abends in Umrissen mitgeteilt hatte.

Noch einige Tage blieb die Truppe behufs Regelung von Einzelheiten im Lager vor der Naukluft und trat dann in drei Kolonnen den Rückmarsch über Rehoboth nach Windhuk an. Nur der zum Stationschef von Gibeon ernannte Oberleutnant v. Burgsdorff blieb mit 30 Reitern im Hauptlager zurück, um die aus dem Gebirge heraustretenden Witboois zu empfangen und ihren Abmarsch nach Gibeon, ihrem ausbedungenen künftigen Wohnsitz, zu regeln.

Der Truppe wurde indes in Windhuk wieder keine Ruhe gegönnt, denn bereits hatten sich im Osten und im Norden des Schutzgebietes die Vorboten weiterer ernster Ereignisse gezeigt. Bei der neugegründeten Station Aais war es zu einem Zusammenstoß der Stationsmannschaft mit den Khauas-Hottentotten gekommen, bei dem drei Hottentotten gefallen waren, die Station aber ihren gesamten Viehbestand verloren hatte. In Omaruru war seitens der Hereros ein Engländer ermordet worden, und im Süden waren Mißhelligkeiten zwischen der Station Keetmanshoop und der Bevölkerung entstanden.

Nach Aais entsandte ich zunächst den Oberleutnant v. Heydebreck mit 60 Reitern und einem Geschütz, um vorläufig die Khauas in Schach zu halten. Nach Omaruru wendete ich mich selbst, und es erfolgte nunmehr:

Die Aufrichtung der tatsächlichen Schutzherrschaft im Hererolande.

Bereits oben habe ich erwähnt, wie in der Pause, die der Witbooikrieg gelassen hatte, in Verfolg eines Streites zwischen dem Oberhäuptling Samuel und einem seiner Unterhäuptlinge sich erstmals Gelegenheit bot, auch in die Verhältnisse des Hererolandes einzugreifen. In Okahandja residierte neben dem Oberhäuptling der reiche und einflußreiche alte Riarua, früher erster Berater des Oberhäuptlings Kamaherero und zugleich dessen Feldhauptmann. Dieser konnte sich nicht darein finden, daß jetzt ein junger Oberhäuptling sein Herr sein und er selbst keinen Einfluß mehr besitzen sollte. Er machte daher dem neuen Oberhäuptling Samuel das Leben so sauer, daß letzterer schließlich Okahandja verließ und sich eine Stunde davon in Osona festsetzte. Dies teilte mir Samuel mit dem Bemerken mit, er sei in Okahandja seines Lebens nicht mehr sicher. Eine derart günstige Gelegenheit zum Eingreifen in die Hereroangelegenheiten war sobald nicht wieder zu erwarten. Ich stellte daher dem Oberhäuptling meine Unterstützung in Aussicht und wies ihn an, bis zu meinem Eintreffen nichts Feindliches zu unternehmen.