Die Hereros faßten denn auch die Sache gebührend ernst auf und berieten unter Vorsitz des Oberhäuptlings mit einer kurzen Unterbrechung 24 Stunden lang über die Beantwortung der gestellten Fragen. Als Ergebnis brachten sie durch den Mund des Oberhäuptlings am nächsten Tage vor:
1. Als Grenze möge ihnen der Seeisfluß, dessen salzhaltiges Wasser für ihre Viehherden unentbehrlich sei, belassen werden.
2. Die Strafe für Grenzüberschreitungen sollten auch ferner der Oberhäuptling und ich bestimmen.
In bezug auf Punkt 2 verblieb es mithin beim alten, in bezug auf Punkt 1 handelte es sich um eine stellenweise Verschiebung der Südgrenze des Hererolandes um etwa 8 km. Da der Vorteil dieser Grenzverschiebung indes nur den Westhereros, d. i. dem Stamm von Okahandja, zugute kommen mußte, kam Nikodemus gleichzeitig für die Osthereros auf die Forderung von Gobabis zurück. Nun war die schönste Gelegenheit gegeben, das »divide et impera« in Kraft zu setzen. Dem Stamm von Okahandja wurde sein Wunsch bewilligt, Nikodemus aber der seine rundweg abgeschlagen. Der letztere schritt infolgedessen drei Monate später zum Aufstand, wogegen die Okahandja-Hereros auf unserer Seite geblieben sind.
Das den Okahandja-Hereros bewilligte Zugeständnis wurde überdies dadurch eingeschränkt, daß es in keiner schriftlichen Vereinbarung niedergelegt worden ist. Ich erklärte den Hereros, daß dieses Zugeständnis nur vorläufig gelte und ich mir seine jederzeitige Zurücknahme vorbehielte, falls sie diese Grenze wieder nicht beachteten. Der bald darauf ausbrechende Aufstand, in Verbindung mit der ein Jahr später auftretenden Rinderpest, brachte es indessen mit sich, daß diese Abmachung eine praktische Wirksamkeit nicht mehr erhielt. Beide Ereignisse verminderten die Viehherden der Hereros derart, daß sie nachher an Grenzüberschreitungen überhaupt nicht mehr dachten.
Während so bei den Hereros die Kriegslust wieder beseitigt schien, hatte sie sich jetzt umsomehr der Weißen bemächtigt. Dies trat auf einer zweiten, am 3. Februar 1896 bei Windhuk abgehaltenen öffentlichen Versammlung zutage. Ihr Ergebnis war eine Resolution, in der eine Verstärkung der Schutztruppe um 2000 Mann beantragt wurde. Diese Resolution ging nach Berlin mit dem Hinzufügen, daß allerdings einem allgemeinen Aufstande der Hereros gegenüber die gegenwärtige Stärke der Truppe nicht ausreiche. Indessen für die Regierung bildete nicht die Verstärkung der Truppe die Hauptsorge, sondern die bereits berührte Lösung der Proviantfrage. War doch bereits in gewöhnlichen Zeiten am Ende der sogenannten Trockenperiode der Bayweg derart abgeweidet, daß die Zufuhr von der Küste unterbunden war und in Windhuk die Bevölkerung mit aus Regierungsbeständen ernährt werden mußte. Außerdem aber haben wir 1904 die Erfahrung gemacht, daß auch 2000 Mann zur Bewältigung eines allgemeinen Hereroaufstandes nicht genügt haben würden.
Vorläufig schleppte sich jedoch der Friede noch so hin. Am 3. Februar erschien der Oberhäuptling wieder in Windhuk und sprach ernstlich vom Schießen auf seine Leute, weil sie immer noch unbotmäßig seien. Vom 4. ab fand dann seinerseits in Gemeinschaft mit dem Assessor v. Lindequist das Abreiten des noch übrigen Stückes der Hererogrenze zwischen dem oberen Nosob und Okapuka statt. Bald zogen sich auch die Hereros hinter die neue Grenze zurück, so daß alles friedlich zu endigen schien. Die Kapitäne des Schutzgebietes wetteiferten sogar, zu der Mitte 1896 geplanten Kolonial-Ausstellung in Berlin ihre Vertreter zu senden. Angenommen wurden der Sohn und der Neffe des Oberhäuptlings nebst Dolmetscher, ein Neffe des Kapitäns Witbooi, ein Bastard und — last not least — der Sohn des Unterhäuptlings Nikodemus. Den letztgenannten Umstand glaube ich als Beweis auffassen zu sollen, daß Nikodemus seinen Aufstand nicht von langer Hand geplant, sondern den Entschluß hierzu erst infolge der abschlägigen Antwort in bezug auf Gobabis gefaßt hat. Man kann daher füglich auch den Aufstand 1896 den Abschluß des »Kampfes um die Grenze« nennen.