Ein weiterer Zwischenfall von politischer Bedeutung hatte sich etwa in derselben Zeit weiter abwärts am Okawango zugetragen. Dort war ein deutscher Händler und Farmer Namens Paasch nebst Familie ermordet worden. Im Gegensatz zu verschiedenen Stimmen, die glaubten, die Unterlassung eines Kriegszuges behufs Bestrafung dieser Tat dem Gouvernement zum Vorwurf anrechnen zu sollen, urteilt ein Landeskenner, der mehrfach genannte Dr. Hartmann, in einer Broschüre,[42] wie folgt:

»Bei dem Aufstand im Ovamboland handelt es sich um die Ermordung der deutschen Familie Paasch. Wer den Paasch gekannt hat, wird es begreifen, daß er mit den Eingeborenen in Konflikt geraten und schließlich ihr Opfer werden mußte. Ich habe mit Paasch jahrelang im Otavigebiet zu tun gehabt. Paasch war übrigens Landsmann von mir, und so war es natürlich, daß ich mich anfangs besonders freundlich seiner annahm. Paasch vertrug sich aber mit niemand, und selbst seine eigene Familie behandelte er so hart, daß sogar die Buren zu mir kamen und vorstellig wurden, ob man nicht gegen ihn einschreiten könnte. Kein Wunder, wenn ein solcher Mann oben am Okawango (dem nordöstlichsten Grenzfluß unserer Kolonie), wo noch vollständig unabhängige Eingeborenenstämme wohnen und wohin sich Paasch mit seiner Familie zurückgezogen hatte, schließlich das Opfer seines Charakters wurde. Auf das tiefste zu beklagen sind seine armen Angehörigen, die das grausame Schicksal des Familienvaters teilen mußten. So beklagenswert dieser Vorfall nun auch ist, so wäre es doch verkehrt, aus ihm eine Haupt- und Staatsaktion zu machen und ihn als Anlaß zu einem großen Ovambofeldzuge zu benutzen. Handelte es sich doch zunächst nur um ein rein örtliches Vorkommnis in einem kleinen Distrikt am Okawango, der mit dem eigentlichen Ovambolande absolut nichts zu tun hat.«

Ovambolandschaft.

In dieser Darstellung habe ich nur das Wort »Aufstand« zu beanstanden. Denn ein solcher lag nicht vor, sondern lediglich ein Mord, wie er bei wilden Völkerschaften häufig vorkommt und immer vorkommen wird. Die Bestrafung eines solchen kann in einer so abgelegenen Gegend der Tat nicht unmittelbar folgen, muß vielmehr auf eine günstige Gelegenheit vertagt werden, zumal wenn die Täter noch dazu Untertanen einer andern Nation sind und daher diplomatische Verhandlungen vorhergehen müssen. Und eine solche Gelegenheit würde sich ohne den Hereroaufstand im Jahre 1904 gegeben haben.

Ovambolandschaft.

Ich kehre nunmehr zu den politischen Verhältnissen des Westovambolandes zurück, das, wie gesagt, durch die deutsch-portugiesische Grenze zwischen Kunene und Okawango in zwei ungleiche Teile zerschnitten ist. Von dieser ihnen »völkerrechtlich« zugedachten Stellung an der Grenze zweier europäischen Nationen haben die Ovambohäuptlinge naturgemäß keine Ahnung. Sie fühlen sich durchaus unabhängig und denken nicht daran, weder die eine noch die andere Oberherrschaft anzuerkennen. Von portugiesischer Seite bereits unternommene Versuche, diese Anerkennung mit Waffengewalt zu erzwingen, sind bis jetzt stets mißlungen, während von deutscher Seite solche noch gar nicht begonnen haben. Ursprünglich war bei Beginn des Hereroaufstandes fast allgemein die Rede davon, seiner Beendigung unmittelbar einen Ovambofeldzug folgen zu lassen;[43] doch ist jetzt die gegenteilige Parole ausgegeben. Abgesehen von manchem anderen, halte ich es für dringend nötig, daß mit Rücksicht auf die Nachschubsverhältnisse einer etwaigen Ovamboexpedition die völlige Fertigstellung der im Bau begriffenen Otavibahn vorausgehe.

Und so werden sich die Ovambofürsten noch lange ihrer Freiheit erfreuen dürfen. Diese Freiheit ist jedoch nur eine solche für die Häuptlinge, nicht aber für deren Völker. Denn bei den Ovambos finden wir noch die alte afrikanische Herrscherform der unumschränkten Macht der Häuptlinge. Ihre Willkür und Launen sind allein Gesetz, Leben und Besitz ihrer Untertanen sind ihr ausschließliches Eigentum. Dort spielt daher die Person des Häuptlings eine weit größere Rolle als bei den Hereros und den Hottentotten, welche Völkerschaften eine für Eingeborene fast zu freie Regierungsform besitzen. Hier gilt es daher für die kolonisierende Macht, die Autorität der Häuptlinge zu stärken, dort dagegen, sie zu brechen. Ein Glück ist für jede das Ovamboland erobernde Macht, daß die dort wohnenden bedeutenden Volksmassen — etwa 300000 Seelen — in 10 bis 11 Stämme gespalten sind, von denen keiner die Autorität des andern anerkennt. Vielmehr liegen sie zum Teil untereinander in bitterer Fehde. Immerhin steht einer gemeinsamen Gefahr gegenüber ein Zusammenschluß einzelner Stämme nicht außer Bereich der Möglichkeit.