Die Notwendigkeit, das Schutzgebiet behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit einem Netz von Stationen besetzt zu halten, brachte es ferner mit sich, daß die Truppe auch nach Beendigung des Witbooikrieges in zwei Teile zerlegt blieb, von denen der kleinere in zwei Feldkompagnien und einer Artillerie-Abteilung in Windhuk vereinigt wurde, der größere Teil auf die zu Distriktsverbänden zusammengeschlossenen Stationen fiel. 1895 finden wir sieben Militärdistrikte mit 35 Stationen. Neben Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung hatten die Distriktstruppen, an deren Spitze damals ausschließlich Offiziere standen, auch die erforderlichen polizeilichen und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Mit fortschreitender Gewöhnung der Eingeborenen an unsere Herrschaft wurden schließlich die letzteren zur Hauptaufgabe der Distrikte, während die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe lediglich der Feldtruppe überlassen blieb. Indessen durfte dann diese nicht mehr in Windhuk versammelt bleiben, sondern mußte gleichfalls auf das ganze Land verteilt werden. So finden wir Ende 1896 vier Feldkompagnien und eine Feldbatterie zu einer Feldtruppe vereinigt, von der damals noch drei Kompagnien und die Batterie in Windhuk standen und eine Kompagnie in Outjo. 1897 wurde dann eine Feldkompagnie nach Keetmanshoop verlegt und 1898 eine solche nach Omaruru. In Windhuk verblieben von da ab nur noch der Stab, die 1. Feldkompagnie und die Feldbatterie.

Oberst Ohnesorg,
Chef des Stabes des Oberkommandos der Schutztruppen.

Der Etat der Truppe hatte durch die wegen des Aufstandes der Osthereros und der Khauas-Hottentotten gesendete Verstärkung im Jahre 1896 abermals eine Erhöhung erfahren. Er betrug am Ende des genannten Jahres 33 Offiziere, einschließlich 5 Sanitätsoffiziere, und rund 900 Mann. Infolge späterer Zurücksendung eines Teiles der Verstärkung sank der Etat 1897 wieder auf 31 Offiziere und rund 700 Mann herab. Im Jahre 1902 erfolgte durch Formierung einer Gebirgsbatterie abermals eine Erhöhung um 60 Mann nebst drei Militärunterbeamten, so daß der Etat wieder 42 Offiziere und Sanitätsoffiziere, 1 Roßarzt und rund 780 Unteroffiziere und Mannschaften betrug. In dieser Stärke verblieb die Truppe bis zum Hereroaufstand, und zwar mit etwa 500 Köpfen bei der Feldtruppe und 280 bei den Polizeitruppen. Unter den letzteren waren 30 bis 40 auch im Zolldienst verwendet, teils ausschließlich, teils in Verbindung mit dem Polizeidienst. Die Feldtruppe war stets zum Ausmarsch bereit, nicht aber zur sofortigen gemeinsamen Verwendung, da sie auf einen Raum so groß wie Deutschland verteilt werden mußte. Der in Windhuk stationierte Teil der Feldtruppe konnte ebensogut im Norden wie im Süden verwendet werden. Infolgedessen konnten im Norden in etwa 14 Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zur Verwendung gegen die Hereros vereinigt stehen (1., 2. und 4. Kompagnie), im Süden in etwa drei Wochen zwei Kompagnien (1. und 3. Kompagnie) und eine Batterie gegen die Hottentotten. Für die Niederwerfung eines allgemeinen Aufstandes war diese Truppenmacht natürlich nicht berechnet. Sie hatte lediglich die Aufgabe, schon durch ihre Anwesenheit die Aufrechterhaltung des Friedens zu sichern und im Falle eines Aufstandes als Kern für die eingeborenen Hilfstruppen zu dienen, die sich um sie zu gruppieren hatten. Ihre Stärke war daher auf der Voraussetzung gegründet, daß es stets gelingen würde, die Eingeborenen auf diplomatischem Wege zu trennen und einen Stamm gegen den andern auszuspielen. Und daß dies in der Tat 10 Jahre lang gelungen ist, darin liegt das Geheimnis der Tatsache, daß eine Truppe von 300 bis 700 Köpfen in dieser ganzen Zeit in einem Lande den allgemeinen Frieden aufrechterhalten konnte, in welchem ihn in den Jahren 1904/06 eine solche in der Stärke bis zu 15000 Mann nicht völlig wiederherzustellen vermochte.

Diestel, gefallen 2.9.94 bei Gams. Lampe, gefallen 6.4.96 bei Gobabis.
Schmidt, gefallen 6.5.96 bei Otjunda.

Major Mueller,
Stellvertretender Truppenkommandeur.

Die allgemeine Wehrpflicht.

Eine wesentliche, zunächst aber nur in den Listen erscheinende Verstärkung hatte die Schutztruppe infolge der auf diesseitigen Antrag 1896 mittels Allerhöchster Verordnung im Schutzgebiet eingeführten allgemeinen Wehrpflicht erhalten. Sämtliche im Schutzgebiet sich aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes unterlagen von dem genannten Jahre ab in Fällen der Gefahr der Einziehung bei der Schutztruppe. Diese Einziehung hatte durch Kaiserliche Ordre zu erfolgen, konnte jedoch im Falle der Dringlichkeit, vorbehaltlich nachträglich einzuholender Allerhöchster Bestätigung, auch durch den Gouverneur angeordnet werden. Zu diesem Zweck wurden die wehrpflichtigen Personen unter militärische Kontrolle genommen und die Gestellungsordres für jeden einzelnen auf den Distriktskommandos bereitgelegt sowie auf dem laufenden erhalten. Bei Beginn des Hereroaufstandes hatte die Zahl der Wehrpflichtigen im ganzen Schutzgebiet die Höhe von rund 750 Köpfen erreicht, deren Einziehung durchweg rechtzeitig gelang.