Der Kriegerverein am Siegesdenkmal in Windhuk 1901.

Ferner gab es noch eingeborene Polizisten und Soldaten, deren Annahme mittels ein- bis zweijährigen Kontraktes den Kompagnie- und Distriktchefs überlassen war.[51] Auch sie waren militärisch ausgebildet und haben, wenn richtig behandelt und verwendet, der Truppe stets gute Dienste geleistet. Bei Aufständen der eigenen Stammesgenossen versagten sie indessen zuweilen und gingen zu jenen über. Manchmal geschah dies auch aus Furcht, sie würden unserseits für das Tun ihrer Stammesgenossen mit haftbar gemacht werden. Indessen sind auch in solchen Fällen zahlreiche Züge von Treue bekannt geworden. So haben z. B. während des Hereroaufstandes 1904 die Hereropolizisten im Distrikt Grootfontein bei ihrem Distriktschef, Oberleutnant Volkmann, ausgehalten und mit gegen ihre Stammesgenossen gekämpft. Ebenso hat die Truppe während des jetzigen allgemeinen Hottentottenaufstandes immer noch eingeborene Soldaten besessen, unter denen zweifellos auch Stammesangehörige der Aufständischen gewesen sind. Vor dem Aufstande mag die höchste Zahl der ausgebildeten eingeborenen Soldaten und Polizisten bei der Truppe 130 betragen haben.

Die Stellung des Gouverneurs.

In bezug auf die Stellung des Gouverneurs zur Schutztruppe bestimmt die Allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juli 1896 folgendes:

»Die in den afrikanischen Schutzgebieten zur Verwendung gelangenden Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. In weiterer Folge unterstehen sie dem betreffenden Gouverneur oder Landeshauptmann und demnächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bzw. Landeshauptmann eintretendenfalls auf deren Stellvertreter überzugehen hat, bestimmt der Reichskanzler.«


Hauptmann Kliefoth,
Gefallen am 17.12.05
bei Toasis.

Die eingeborenen Soldaten der 1. Kompagnie in Windhuk 1901.

Die schwierige Frage, in welches Verhältnis hiernach ein Gouverneur, falls er nicht selbst Soldat ist, zur Schutztruppe treten soll, hat die Schutztruppen-Ordnung in sehr glücklicher Weise gelöst. Sie bestimmt hierüber folgendes: