Welchen Umfang die Benutzung der Post angenommen hatte, mögen folgende Zahlen beweisen. Es sind in den Postanstalten des Schutzgebietes in dem Jahre 1903/04 insgesamt ein- und ausgegangen: Briefe rund 990000, Postanweisungen rund 36000, Pakete 13000, Zeitungen 1800, Telegramme 19500, Ferngespräche geführt 60000.
Bei den Paketen zeigt sich zwischen den eingegangenen und abgesandten ein bedeutendes Mißverhältnis, indem rund 12000 eingegangen und rund 900 abgegangen sind, mit ein Beweis für die noch bestehende große Abhängigkeit des Schutzgebietes von der Heimat.
Kapitel VIII.
Die Eingeborenen.
Schutzverträge.
Wie bereits in Kapitel II ausgeführt, gründete sich bisher das Verhältnis der deutschen Regierung zu den Eingeborenenstämmen des Schutzgebietes auf sogenannte Schutzverträge, deren Entstehung und Bedeutung ebendaselbst gewürdigt ist. Inhaltlich glichen sich diese Verträge aber nur annähernd. Die Kapitäne gelobten in ihnen im allgemeinen folgendes: 1. Den deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen in ihren Gebieten das Recht und die Freiheit des unbeschränkten Reisens und Handelns zu geben; 2. deren Leben und Eigentum zu sichern; 3. anläßlich etwaiger Rechtsstreitigkeiten zwischen beiden Rassen die Gerichtsbarkeit des Deutschen Kaisers anzuerkennen; 4. ohne Zustimmung der deutschen Regierung keinen Grund und Boden abzugeben sowie auch sonst in ihren Gebieten keinerlei Gerechtsame zu erteilen; 5. zur Aufrechterhaltung des Friedens im Schutzgebiete beizutragen und bei Streitigkeiten mit anderen Kapitänen die Entscheidung der deutschen Regierung anzurufen; 6. die für das Schutzgebiet erlassenen deutschen Gesetze anzuerkennen.
Dagegen verpflichtete sich die deutsche Regierung: 1. Dem Kapitän und seinen Leuten Schutz zu gewähren; 2. dem ersteren die Gerichtsbarkeit über seine eigenen Leute zu belassen; 3. dafür zu sorgen bzw. zuzulassen, daß die weißen Leute die Gesetze, Sitten und Gebräuche der Eingeborenen achteten sowie auch die bisher üblichen Abgaben ferner entrichteten.