Noch mitten unter den vorstehend geschilderten Kämpfen der Eingeborenen untereinander hatte sich in aller Stille ein Ereignis vollzogen, das die ganze Zukunft des Schutzgebietes in andere Bahnen lenken sollte, nämlich die Annahme der deutschen Schutzherrschaft seitens der meisten Eingeborenenstämme. Die Art der Aufrichtung unserer Herrschaft in Südwestafrika war nämlich der Abschluß von Verträgen, in denen die Eingeborenen-Häuptlinge einen Teil ihrer Regierungsgewalt an uns abgaben und dafür das Versprechen des Schutzes erhielten. Aber diejenigen, die im Namen des Reiches diesen Schutz versprachen, hatten hierzu nicht die geringste Macht. Wenn trotzdem damals die hochfahrenden Hereros sowie der größte Teil der freiheitliebenden Hottentotten sich unter deutschen Schutz gestellt haben, so haben sie dies nur getan, weil sie es mit dem verheißenen Schutze ernst meinten. Der ewigen Kriege unter sich müde, erwarteten sie von der deutschen Regierung ein Eingreifen in diese Kämpfe zu ihren Gunsten. Der einzige, der einen solchen Gedanken weit von sich wies, war der Kapitän Hendrik Witbooi. Dieser fuhr fort, die Rinderherden der Hereros, soweit er deren habhaft werden konnte, als die seinigen zu betrachten. Infolgedessen war von der nominell bestehenden deutschen Herrschaft im Schutzgebiete bis 1891 nichts, bis 1893 nur wenig zu merken.

Schließlich ergriff die Eingeborenen, an der Spitze die Hereros, neben der Mißachtung gegen die Weißen auch noch Mißmut und Erregung, deren Ausbrüche 1891 zur Abreise des damaligen deutschen Regierungsvertreters, Dr. Göring, geführt haben. Jetzt erst sandte das Deutsche Reich Soldaten, und zwar 1891 bis Anfang 1893 steigend von 30 bis 50 Mann, an ihrer Spitze den neuen Reichskommissar, Hauptmann v. François. Diese kleine Macht vermochte wenigstens die Person des deutschen Regierungsvertreters zu schützen sowie ihn mit einer gewissen Autorität zu umgeben. Immerhin mußte er sich z. B. unter dem 13. und 14. Juni 1891 von dem schlauen Hererohäuptling Manasse von Omaruru u. a. folgendes sagen lassen:[4]

»Lieber Hauptmann v. François. Ich habe Sie auch über etwas zu fragen, damit Sie mir's sagen; nämlich bezüglich der Hilfe, von der Sie mir sagten, daß Sie mir solche gebracht, bitte ich sehr, mir mitzuteilen, welche? Denn ich weiß noch nicht, welche Hilfe, und sollte ich es wissen, so habe ich es vergessen. Sie müssen mir's nochmal sagen: Ich meine diese oder jene Hilfe« usw.

Und ferner:

»Was nun diese Verordnungen betrifft, die Sie erlassen, so erkenne ich an, daß dieselben recht gut sind. Nachdem ich jedoch etwas darüber nachgedacht, will es mir scheinen, daß es gut gewesen wäre, wenn Sie, da Sie jetzt Stellvertreter des Kaisers sind, zunächst mit den Häuptlingen der Hereros sich verständigt und dann die Verordnungen erlassen hätten. Ich sage so, weil mir noch nicht erkennbar ist, worin die Hilfe besteht, über die wir zuletzt auf Okahandja gesprochen, als wir mit Ihnen und Dr. Göring zusammen waren. Vielmehr sind Menschen und Eigentum der Hereros nach jenem Bündnis in höherem Maße als früher durch den Krieg vernichtet worden, und keine Hand eines Deutschen hat sich geregt, sie zu schützen. Die unverständigen Hereros, die die Weise dieser Verordnungen nicht einsehen, werden deshalb dieselbe jetzt nicht anerkennen« usw.

An logischem Denken fehlt es nach diesen Briefen unseren »Wilden« nicht, wie sie auch für Recht und Unrecht stets ein feines Gefühl zeigen.

Während der Jahre 1891 und 1892 bemühte sich dann der Reichskommissar, den Kapitän Witbooi zum Einstellen seiner Kriegszüge gegen die Hereros, daneben auch zur Annahme der deutschen Schutzherrschaft zu bewegen. Letzteres lehnte der Kapitän rundweg ab, wie er dies auch noch mit großer Hartnäckigkeit bis zum Naukluftfeldzug im September 1894 mir gegenüber getan hat. Ich glaube daher nicht, daß, wie von mancher Seite behauptet wird, Witbooi bei einer anderen Behandlung der Sache je zu einer friedlichen Unterwerfung geneigt gewesen wäre. Der Reichskommissar suchte sich infolgedessen an die Hereros anzulehnen, um mit deren Hilfe Witbooi zur Vernunft zu bringen. In rascher Auffassung der ihm hieraus drohenden Gefahr schloß jedoch Witbooi unter Vermittlung des Kapitäns von Rehoboth, Hermanus van Wyk, im November 1892 Frieden mit den Hereros.

Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi.

Mit Abschluß dieses Friedens war das erreicht, was die Kolonialverwaltung in Berlin angestrebt hatte, nämlich Herstellung friedlicher Zustände im ganzen Schutzgebiet. Trotzdem wurde Anfang 1893 die Truppe auf über 200 Mann verstärkt und dem Reichskommissar die einzige Instruktion gegeben, die deutsche Herrschaft unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Ob er dies verteidigungsweise oder mittels Angriffs tun wolle, war ihm überlassen. Der Reichskommissar beschloß nach Abwägung aller Umstände[5] an einem der Eingeborenenstämme behufs Einschüchterung der übrigen unsere Macht zum Ausdruck zu bringen, und hielt hierzu die Witboois für das geeignetste Objekt. Hierbei leitete ihn der Gedanke, daß Witbooi schon aus Nahrungsrücksichten den geschlossenen Frieden nicht lange halten würde, anderseits galt der genannte Kapitän als der gefürchtetste aller Kapitäne des Schutzgebiets. Seine Demütigung mußte mithin auf die anderen den größten Eindruck ausüben.