Ebenso beanspruchte das Kommunikationswesen einen in riesigen Dimensionen zunehmenden Aufwand und das nämliche gilt vom öffentlichen Bauwesen.
Die Hauptpost des freiländischen Ausgabenbudgets aber bildete der Titel „Versorgungswesen“, unter welchem die Ansprüche all jener zu verstehen sind, denen wegen thatsächlicher Arbeitsunfähigkeit, oder weil sie im Sinne unserer Grundsätze von Arbeit entbunden werden sollten, ein Recht auf auskömmlichen Unterhalt eingeräumt war. Zu diesen gehörten alle Frauen, alle Kinder, alle Männer über 60 Jahre und selbstverständlich alle Kranken oder Invaliden. Die Bezüge dieser verschiedenen Versorgungsberechtigten waren sämtlich so hoch bemessen, daß nicht bloß der dringenden Notdurft, sondern auch höheren Ansprüchen, wie sie nach dem jeweiligen Stande des allgemeinen Reichtums in Freiland gebräuchlich waren, Genüge geschah; zu diesem Behufe mußten sie derart berechnet sein, daß sie parallel mit dem Einkommen der arbeitenden Bevölkerung stiegen, waren daher nicht in festen Summen, sondern in Teilbeträgen vom Durchschnittseinkommen ausgeworfen. Der Jahr für Jahr erhobene, im Durchschnitt aller im Lande betriebenen Produktionen auf den einzelnen Produzenten entfallene Reinertrag war die Versorgungseinheit, und von dieser Einheit entfiel nun auf jede alleinstehende Jungfrau oder Witwe — sofern sie nicht das Lehreramt oder Krankenpflege ausübten und hierfür entsprechend bezahlt wurden — 30 Prozent; verheirateten sie sich, so sank ihr Anspruch auf 15 Prozent der Einheit; auf die drei ersten Kinder jedes Haushalts entfielen je 5 Prozent. Vater- und mutterlose Waisen wurden in öffentliche Verpflegung genommen und erforderten einen Aufwand von durchschnittlich 12 Prozent der Einheit. Männer über 60 Jahre und Kranke oder Invaliden erhielten 40 Prozent.
Es mag hier sofort bemerkt werden, daß diese sämtlichen Versorgungsbeträge nach außerfreiländischen Begriffen geradezu horrend zu nennen wären; schon im ersten Jahre betrug die Einheit 180 Pfd. Sterling, es bekam also eine Jungfrau oder Witwe 48 Pfd. Sterling, eine verheiratete Frau 24 Pfd. Sterling, eine Familie mit drei Kindern und Frau wieder 48 Pfd. Sterling, ein Greis oder Invalide 54 Pfd. Sterling, was angesichts der bei uns damals herrschenden Preise mehr war, als die meisten europäischen Staaten ihren höchsten Funktionären oder deren Witwen und Waisen an Pension zahlen. Denn ein Zentner feines Mehl kostete in jenem ersten Jahre am Kenia 7 Shilling oder Mark, ein fetter Ochse 12 Shilling, Butter, Honig, das köstlichste Obst waren zu ähnlichen Preisen zu haben, Wohnung beanspruchte nicht mehr als höchstens 2 Pfd. Sterling im Jahr, kurzum mit ihren 48 Pfd. Sterling konnte bei uns eine ledige Frau in Überfluß leben und brauchte sich nichts Wesentliches von jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen zu versagen, die zu jener Zeit in Edenthal überhaupt erreichbar waren. Und späterhin, als die Preise in Freiland denn doch einigermaßen stiegen, eilte das Steigen der Arbeitserträge, d. i. also auch der Versorgungsbeträge dem gewaltig voran, so daß der in diesen gewährte Überfluß stets ausgesprochener wurde. Allein das lag eben in der Absicht des Volkes von Freiland. Warum? Davon wird an geeigneter Stelle noch die Rede sein, insbesondere auch davon, warum den Frauen ausnahmslos Versorgungsrecht zugesprochen wurde und warum bloß das Lehramt und die Krankenpflege als ihnen zugedachter Beruf erwähnt ist. Auch von den Ansprüchen der Kinder wird noch gesprochen werden. Hier sei nur konstatiert, daß die Deckung all dieser Ansprüche selbstverständlich stetig wachsende Summen erforderte.
Recht namhafte Ausgabeposten waren auch die für Statistik, Lagerhaus- und Bankwesen; indessen nahmen die Kosten dieser Verwaltungszweige — trotz ihres großen absoluten Wachstums — relativ, nämlich im Verhältnisse zu dem steuerbaren Einkommen, so rasch ab, daß sie schon nach wenigen Jahren auf einen minimalen Prozentsatz der Gesamtausgaben gesunken waren.
Dagegen kosteten Justiz, Polizei, Militär und Finanzverwaltung, die in anderen Ländern reichlich Neun-Zehnteile des Gesamtbudgets verschlingen, in Freiland nichts. Wir hatten keine Richter und Polizeiorgane, unsere Steuern flossen von selber ein und Soldaten kannten wir auch nicht. Nichtsdestoweniger wurde bei uns nicht gestohlen, geraubt oder gemordet, gab es keine Steuerrückstände und wehrlos waren wir, wie sich aus dem Späteren ergeben wird, keineswegs. Im übrigen mögen unsere Waffen- und Munitionsvorräte sowie unsere an die kriegerischen Massai gezahlten Subsidien immerhin als Surrogat für ein Militärbudget gelten. In Bezug auf das Justizwesen waren wir so arge Barbaren, daß wir nicht einmal einen Zivil- oder Kriminalkodex für nötig hielten, nebenbei bemerkt, einstweilen auch keinerlei geschriebenes Verfassungsrecht besaßen. Der Ausschuß, immer noch im Besitze der ihm im Haag erteilten Vollmacht, begnügte sich, alle seine Maßnahmen in öffentlichen Versammlungen darzulegen und die Zustimmung der Gemeine zu verlangen, die ihm auch einstimmig gewährt wurde. Zur Schlichtung etwa auftauchender Streitigkeiten unter den Mitgliedern wurden — einstweilen gleichfalls vom Ausschusse empfohlene — Schiedsrichter gewählt, die einzeln in mündlichem Verfahren nach bestem Wissen ihre Entscheidungen treffen sollten und von denen der Appell an das Schiedsrichter-Kollegium offen stand; sie hatten aber allesamt so gut wie nichts zu thun. Gegen Laster und deren gemeingefährliche Folgen maßten wir uns kein Straf-, sondern bloß ein Schutzrecht an, und zwar erachteten wir die Besserung als das beste und wirksamste Schutzmittel. Da geistig und moralisch normal veranlagte Menschen in einem Gemeinwesen, welches alle berechtigten Interessen jedes seiner Mitglieder gleichmäßig berücksichtigt, sich unmöglich gewaltsam gegen fremdes Recht vergehen können, so betrachteten wir allenfallsige Verbrecher als geistig oder moralisch Kranke, deren Heilung eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses sei. Sie wurden daher — je nach dem Grade ihrer Gemeingefährlichkeit — in Beobachtung oder in Gewahrsam genommen und insolange geeigneter Behandlung unterzogen, als dies nach dem Urteile kompetenter Fachmänner im Interesse der allgemeinen Sicherheit rätlich erschien. Fachmänner im obigen Sinne waren aber nicht die Friedensrichter, welche bloß darüber zu entscheiden hatten, ob das verklagte Individuum dem Besserungsverfahren zu unterziehen sei, sondern besondere, zu diesem Behufe eigens erwählte Ärzte. Dem in Beobachtung oder Gewahrsam Genommenen stand es frei, an das Kollegium der vereinigten Ärzte und Friedensrichter zu appellieren und seine Sache vor demselben öffentlich zu vertreten, wenn er sich durch das Verfahren des ihm vorgesetzten Arztes gekränkt erachtete.
Die Anstellungen der sämtlichen Beamten für öffentliches Bauwesen, Kommunikationswesen, Statistik, Lagerhaus und Centralbank, Unterrichtswesen etc. gingen provisorisch vom Ausschusse aus. Die Gehalte wurden in Stundenäquivalenten angesetzt, gleich denen der genossenschaftlichen Funktionäre, und zwar betrugen diese Gehalte den Durchschnittswert von 1200 bis zu 5000 Arbeitsstunden jährlich, was im ersten Jahre schon 150 bis 600 Pfd. Sterling ausmachte. Die Bevollmächtigten in London, Triest und Mombas wurden mit je 800 Pfd. Sterling im Jahre bezahlt. Bemerkt muß hier werden, daß diese Delegierten bloß 2 Jahre lang auf ihrem auswärtigen Posten verharrten und dann Anspruch auf entsprechende Verwendung in Freiland hatten. Seinen eigenen Mitgliedern bestimmte der Ausschuß einen Gehalt von je 5000 Stundenäquivalenten.
Jedes Ausschußmitglied stand einem der 12 Verwaltungszweige vor, in welche die sämtlichen öffentlichen Geschäfte Freilands provisorisch geteilt wurden. Die Verwaltungszweige waren:
| 1. | Das Präsidium |
| 2. | Versorgungswesen |
| 3. | Unterricht |
| 4. | Kunst und Wissenschaft |
| 5. | Statistik |
| 6. | Straßenbau und Kommunikationsmittel |
| 7. | Post, dazu später Telegraph |
| 8. | Auswärtige Angelegenheiten |
| 9. | Lagerhaus |
| 10. | Centralbank |
| 11. | Gemeinnützige Unternehmungen |
| 12. | Sanitätswesen und Justiz. |
Hiermit wären in großen Zügen die für den Anfang in Freiland geltenden Verwaltungs- und Organisationsprinzipien geschildert. Dieselben bewährten sich allseitig aufs vortrefflichste. Die Bildung der Genossenschaften ging ohne den geringsten Anstand vor sich. Da die Mehrzahl der successive anlangenden Mitglieder gegenseitig einander fremd war, mußte man sich bei Besetzung der leitenden Stellen vorläufig auf die Empfehlungen des Ausschusses verlassen, begnügte sich deshalb auch zumeist mit provisorischen Wahlen, die jedoch ziemlich rasch durch definitive ersetzt werden konnten. Die schon vorgefundenen Produktionen: Landwirtschaft, Gartenkultur, Viehzucht, Mahlmühle, Sägmühle, Bierbrauerei, Kohlengruben und Eisenwerke, wurden nach Maßgabe des täglich mit den Mombas-Karawanen einlangenden Kräftezuwachses namhaft erweitert und mit wesentlichen Verbesserungen ausgestattet. Eine stattliche Zahl neuer Industrien reihte sich unmittelbar daran. Eine der ersten war eine — der Hauptsache nach schon fertig importierte und nur zu adjustierende Druckerei mit 2 Rotations- und 5 Schnellpressen, und gestützt auf diese eine täglich erscheinende Zeitung; diesen reihten sich in rascher Folge eine Maschinenfabrik, eine Glashütte, eine Ziegelei, eine Ölmühle, eine chemische Fabrik, eine Näh- und Schuhfabrik, eine Bautischlerei und eine Eisfabrik an. Am 1. Januar des neuen Jahres wurde der erste kleine Schraubendampfer für den Remorquierdienst im Edensee und Danaflusse vom Stapel gelassen, welchem die ihres ausgezeichneten Verdienstes halber außerordentlich rasch anwachsende Betriebs-Association in kurzen Intervallen zahlreiche andere und größere Lasten- und Personendampfer folgen ließ.
Gleichzeitig nahm auch der Ausschuß einen nicht unbedeutenden Teil der neu eintreffenden Kräfte für mehrere auf öffentliche Kosten zu bewerkstelligende Arbeiten und Einrichtungen in Anspruch; den dabei beschäftigten Arbeitern mußte selbstverständlich ein, der Durchschnittshöhe des allgemeinen Arbeitsertrages entsprechender — und wo es sich um besonders anstrengende Leistungen handelte, ein diesen Durchschnitt entsprechend übersteigender, Verdienst gesichert werden. Diese Arbeiten waren in erster Reihe die provisorischen Hausbauten für die neu eintreffenden Mitglieder. Dabei wurde daran festgehalten, daß jede Familie je ein eigenes Häuschen erhalte, während für die alleinstehenden Ankömmlinge mehrere große Hotels eingerichtet wurden. Die Familienhäuser waren der Größe nach verschieden — von 4 bis zu 10 Wohnräumen, jedes mit einem Garten von 1000 Quadratmeter Fläche ausgestattet. Jeder Ankömmling konnte ein ihm nach Größe und Lage passend erscheinendes wählen, selbstverständlich gegen je nach Belieben ratenweise oder sofortige Abzahlung. Solcher Häuschen mußten im Monatsdurchschnitt nicht weniger als 1500 fertiggestellt werden; sie waren aus starken Bohlen in doppelter Lage solid gefügt und der Bauaufwand stellte sich auf durchschnittlich 8½ Pfd. Sterling für jeden Wohnraum. Für die Benutzung der Hotelzimmer wurde eine zur Amortisation der Baukosten und Deckung der Regie genügende Wochengebühr von ½ Sh. berechnet.