Danach fällt in ANTIGONE dasjenige, was, oder worunter sie leidet—die Aussicht auf den Tod—und das, wofür sie leidet, auseinander. Dagegen ist bei ROMEO beides zugleich und in Einem gegeben. Er leidet für seine Liebe; der Verlust des Gegenstandes seiner Liebe ist zugleich das, was er erleidet. Damit haben wir zwei verschiedene Arten des Trauerspiels gewonnen. Wir können sie auch so bezeichnen, daß wir sagen: in der einen folge das Leiden aus der Verwirklichung eines wertvollen und erhabenen Wollens, in der andern bestehe es in der Vereitelung eines solchen Wollens. Diesem Unterschiede entspricht ein Unterschied in der ästhetischen Bedeutung des Leidens. Bei ANTIGONE behauptet sich das Schöne und Gute trotz des Leidens und im Leiden; bei ROMEO erweist es sich erst im Leiden.
DIE BESTRAFUNG DER BÖSEN UND DIE MACHT DES GUTEN.
Dieser Unterschied zwischen Arten des Trauerspiels tritt aber zurück gegenüber einem anderen, tiefer greifenden. Wie fügt sich MACBETH unseren Bestimmungen ein?
Auch MACBETH leidet "für" etwas. Aber nicht für ein gutes Wollen, sondern für ungeheure Frevel. Offenbar hat hier das "für" einen anderen Sinn, als oben. Ich könnte es verdeutlichen, indem ich sagte, MACBETH leide "zur Strafe für" seine Frevel, oder leide für die "Schuld", die er durch seine Frevel auf sich geladen habe. Damit scheint die Schuld- und Straftheorie oder Theorie der "poetischen Gerechtigkeit" wenigstens teilweise wieder in ihr Recht eingesetzt.
Aber es fragt sich, was wir unter Strafe verstehen. Wir sahen oben, was allein der Strafe sittliche, also ästhetische Bedeutung verleiht. Nämlich die Reaktion des sittlichen Willens—nicht gegen den Bösen; eine solche wäre widersinnig und damit das Gegenteil der Reaktion eines sittlichen Willens,—sondern gegen das Böse. Der böse Wille, so sagten wir, muß getroffen, gebrochen überwunden werden; oder die Strafe ist nicht Strafe, sondern nutzlose und eben damit unser Gefühl beleidigende Schädigung.
Dies bestätigt uns die Erfahrung. Wenn wir es außerhalb der Bühne erleben, daß den Verbrecher die Strafe ereilt, so halten wir dies freilich für recht und in der Ordnung. Aber eine erhebende Wirkung verspüren wir von dieser bloßen äußeren Thatsache der Bestrafung nicht, die Strafe mag noch so wohlverdient sein. Sie wird besonders wohlverdient erscheinen müssen, wenn der Verbrecher noch angesichts und während des Vollzugs der Strafe verstockt bleibt. Aber gerade dann sind wir von jeder erhebenden Wirkung am weitesten entfernt.
Vollends gilt dies, wenn die Strafe in Verhängung des Todes besteht. Solche Strafe wird ja von nicht wenigen überhaupt als unrecht, unsittlich, empörend abgewiesen. Ihnen stehen andere entgegen, denen sie zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung notwendig und darum gut erscheint. Lassen wir hier dahingestellt, ob mit dieser "Aufrechterhaltung der Rechtsordnung" überall ein klarer und widerspruchslos denkbarer Begriff sich verbindet. Welchen Begriff wir allein damit verbinden können, haben wir oben angedeutet, und wir werden, was die Tragödie betrifft, darauf zurückkommen. Einstweilen genügt uns daß in jedem Falle niemand zum Anblick des Vollzugs der Todesstrafe sich drängt, weil er einen sittlich erhebenden Genuß, weil er sittliche Genugthuung davon erwartet. Und auf der Bühne sollten wir solchen Genuß, solche sittliche Genugthuung daraus schöpfen!
Wohl aber übt es eine erhebende und sittlich befreiende Wirkung, wenn wir sehen, wie MACBETHs Trotz getroffen, sein Glaube alles Sittliche verhöhnen zu können für ihn selbst zu Schanden geworden ist, wie er also nicht nur gestraft ist, sondern sich innerlich gestraft weiß. Damit erfüllt eben die Strafe die Forderung, die wir ehemals an sie stellten, wenn sie ihren Namen verdienen solle. Die Strafe, die MACBETH erfährt, ist, was die "Strafe" der ANTIGONE sein müßte, aber, wie wir sahen, ganz und gar nicht ist.
Wir müssen aber, was wir hier unter Strafe verstehen, oder in wiefern wir der Strafe eine sittlich erhebende Wirkung beimessen können, noch genauer bestimmen. Wir müssen vor allem uns darüber klar sein, daß auch bei der inneren Wirkung der Strafe nicht das Gebrochensein, das Zuschandenwerden, das darin sich verwirklichende Leiden als solches den Grund der sittlichen Erhebung ausmacht. Das wäre ein Rückfall in den zurückgewiesenen Fehler.
Kein Leiden, wie es auch heißen mag, kann durch sein bloßes Dasein erfreuen. Der Grund des Genusses kann in keiner Weise in einem lediglich Negativen, er kann auch nicht in der inneren Negation bestehen. Sondern das macht hier wie überall den Genuß am Leiden, daß in dem Leiden ein positiv Wertvolles der Persönlichkeit zu Tage kommt. Dies positiv Wertvolle ist aber hier die Stimme des Gewissens und der Wahrheit. Sie erwacht in der bösen Persönlichkeit und schafft ihr durch ihr Erwachen und Sichregen das innere Leiden. Das Leiden erhebt und erzeugt Genugthuung, sofern in ihm die innere Macht des Guten aber das Böse in der Persönlichkeit sich kundgiebt.