Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis des Staats, so auch der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen Kreises aehnliche Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss Opfer darbringen, sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen.

Also gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein Anliegen an den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an den Gott. Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die Gemeinde natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den Curio und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis verdecken oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem Gotte zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die nur dem kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht, der weiss den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch zu lenken, sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum ist es natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige Leute zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung weit bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern, ergaenzenden Genossenschaften sind dadurch die Depositare der Kunstfertigkeiten und Wissenschaften geworden. In der roemischen und ueberhaupt der latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien urspruenglich nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die sechs “Voegelfuehrer” (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward. Die sechs “Brueckenbauer” (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und das Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu sorgen, dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am rechten Tage vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick ueber den ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei Ehe, Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was damit zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens “die Kunde goettlicher und menschlicher Dinge”. In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft, musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein Gutachten zu geben allein kompetent war.

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^4 Am deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem latinischen Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall vorkommen (z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), ebenso der pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die uebrigen Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices, ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen, oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat, pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den Wegebauer.

Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die Zahl der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20.

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Gewissermassen laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten Genossenschaften geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der zwanzig Staatsboten (fētiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, bestimmt als lebendiges Archiv das Andenken an die Vertraege mit den benachbarten Gemeinden durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber angebliche Verletzungen des vertragenen Rechts gutachtlich zu entscheiden und noetigenfalls den Suehneversuch und die Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus fuer das Voelkerrecht, was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und hatten daher auch wie diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu sprechen, aber doch zu weisen.

Aber wie hochansehnlich immer diese Genossenschaften waren und wie wichtige und umfassende Befugnisse sie zugeteilt erhielten, nie vergass man, und am wenigsten bei den am hoechsten gestellten, dass sie nicht zu befehlen, sondern sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der Goetter nicht unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager auszulegen hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im Rang dem Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn beraten. Dem Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die Voegel beobachten will; der Vogelschauer steht nur dabei und verdolmetscht ihm, wenn es noetig ist, die Sprache der Himmelsboten. Ebenso kann der Fetialis und der Pontifex in das Staats- und das Landrecht nicht anders eingreifen als wenn die Beikommenden es von ihm begehren, und mit unerbittlicher Strenge hat man trotz aller Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, dass in dem Staat der Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu verbleiben und, von allen Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen Buerger dem geringsten Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische Gottesverehrung beruht wesentlich auf dem Behagen des Menschen am Irdischen und nur in untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden Naturkraeften; sie bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der Freude, in Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem aber in Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig von Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben. Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes; der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie der boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten Geistern. Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung begegnet hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf einen bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie versoehnen, wer sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige Erdspalten sich schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege wandeln, wenn ein braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund oder in die Feinde stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der heilige Lenz, indem den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte Zeitraum an Vieh und Menschen geboren werden laesst. Will man dies Menschenopfer nennen, so gehoert solches freilich zum Kern des latinischen Glaubens; aber man muss hinzufuegen, dass, soweit unser Blick in die Ferne irgend zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie das Leben fordert, sich beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem buergerlichen Gericht ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der freiwillig den Tod waehlt. Menschenopfer anderer Art laufen dem Grundgedanken der Opferhandlung zuwider und beruhen wenigstens bei den indogermanischen Staemmen ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer Ausartung und Verwilderung. Bei den Roemern haben sie nie Eingang gefunden; kaum dass einmal in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube und Verzweiflung ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei den Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, vor allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers durch seine Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung ueberhaupt gegeben wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen Heiligenkult der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen voellig gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, und da die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des irdischen Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung eines jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es eine muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen Verpflichtungen auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl die des goettlichen Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche Mann erfuellt die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben kaufmaennischen Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen Verpflichtungen nachkommt und tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott es seinerseits getan hat. Auch auf Spekulation laesst man mit dem Gotte sich ein: das Geluebde ist der Sache wie dem Namen nach ein foermlicher Kontrakt zwischen dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer eine gewisse Leitung eine gewisse Gegenleistung zusichert, und der roemische Rechtssatz, dass kein Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte Grund, weshalb in Latium bei den religioesen Anliegen der Menschen alle Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der roemische Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, den Vertrag bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward auch, wie die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern das Abbild statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des Himmelsgewoelbes brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren statt auf der Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater Tiberis wurden zur Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer jaehrlich dreissig von Binsen geflochtene Puppen in die Wellen geworfen ^5. Die Ideen goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind hier ununterscheidbar gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche es versucht, den gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu beruecken und abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von gewaltiger Macht ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen vor der allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das den pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt, sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten, aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen, die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit dem wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor die Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt hatte, zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch in Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit der Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward, so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel aller zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die letzte Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die roemische Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben.

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^5 Hierin konnte nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter Menschenopfer finden.