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Wie der Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse und die Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher Grundlage; wie denn das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe Vermessung desselben nicht gedacht werden kann. Der oskische und umbrische Vorsus von 100 Fuss ins Gevierte entspricht genau dem griechischen Plethron. Auch das Prinzip der Limitation ist dasselbe. Der Feldmesser orientiert sich nach einer der Himmelsgegenden und zieht also zuerst zwei Linien von Norden nach Sueden und von Osten nach Westen, in deren Schneidepunkt (templum, τέμενος von τέμνω) er steht, alsdann in gewissen festen Abstaenden den Hauptschneidelinien parallele Linien, wodurch eine Reihe rechtwinkeliger Grundstuecke entsteht, deren Ecken die Grenzpfaehle (termini, in sizilischen Inschriften τέρμονες, gewoehnlich όροι) bezeichnen. Diese Limitationsweise, die wohl auch etruskisch, aber schwerlich etruskischen Ursprungs ist, finden wir bei den Roemern, Umbrern, Samniten, aber auch in sehr alten Urkunden der tarentinischen Herakleoten, die sie wahrscheinlich ebensowenig von den Italikern entlehnt haben als diese sie von den Tarentinern, sondern es ist altes Gemeingut. Eigentuemlich roemisch und charakteristisch ist erst die eigensinnige Ausbildung des quadratischen Prinzips, wonach man selbst, wo Fluss und Meer eine natuerliche Grenze machten, diese nicht gelten liess, sondern mit dem letzten vollen Quadrat das zum Eigen verteilte Land abschloss.

Aber nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten der aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge Verwandtschaft der Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische Haus, wie Homer es schildert, ist wenig verschieden von demjenigen, das in Italien bestaendig festgehalten ward; das wesentliche Stueck und urspruenglich der ganze innere Wohnraum des lateinischen Hauses ist das Atrium, das heisst das schwarze Gemach mit dem Hausaltar, dem Ehebett, dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes ist auch das homerische Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster Decke. Nicht dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber gehoert der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht allgemein indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und Italikern gemeinsame Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte italische Sitte der gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern, deren Ursprung der Mythus an die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft, von Aristoteles mit den kretischen Syssitien verglichen; und auch darin trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern und Lakonen zusammen, dass sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich ward, auf der Bank liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das Feuerzuenden durch Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern gemein; aber gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker zusammen in den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des “Reibers” (τρύπανον, terebra) und der “Unterlage” (στόρευς εσχάρα, tabula, wohl von tendere, τέταμαι). Ebenso ist die Kleidung beider Voelker wesentlich identisch, denn die Tunika entspricht voellig dem Chiton, und die Toga ist nichts als ein bauschigeres Himation; ja selbst in dem so veraenderlichen Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern gemein, dass die beiden Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind, was roemischerseits in den aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni - arquites) deutlich sich ausspricht ^7 und der aeltesten nicht eigentlich auf den Nahkampf berechneten Fechtweise angemessen ist. So geht bei den Griechen und Italikern in Sprache und Sitte zurueck auf dieselben Elemente alles, was die materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten Aufgaben, die die Erde an den Menschen stellt, sind einstmals von beiden Voelkern, als sie noch eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest worden.

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^7 Unter den beiderseits aeltesten Waffennamen werden kaum sicher verwandte aufgezeigt werden koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit λόγχη zusammenhaengend, ist als roemisches Wort jung und vielleicht von den Deutschen oder Spaniern entlehnt.

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Anders ist es in dem geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen, mit sich selbst, mit seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster Harmonie zu leben, laesst so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt in unsers Vaters Reich; und auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem materiellen, wo die Charaktere der Individuen und der Voelker sich scheiden. In der graecoitalischen Periode muessen die Anregungen noch gefehlt haben, welche diesen innerlichen Gegensatz hervortreten machten; erst zwischen den Hellenen und den Italikern hat jene tiefe geistige Verschiedenheit sich offenbart, deren Nachwirkung noch bis auf den heutigen Tag sich fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst sind in Italien wie in Griechenland so eigentuemlich, so durchaus national entwickelt worden, dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf der auch hier beide Voelker fussten, dort und hier ueberwuchert und unsern Augen fast ganz entzogen ist. Jenes hellenische Wesen, das dem Einzelnen das Ganze, der Gemeinde die Nation, dem Buerger die Gemeinde aufopferte, dessen Lebensideal das schoene und gute Sein und nur zu oft der suesse Muessiggang war, dessen politische Entwicklung in der Vertiefung des urspruenglichen Partikularismus der einzelnen Gaue und spaeter sogar in der innerlichen Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, dessen religioese Anschauung erst die Goetter zu Menschen machte und dann die Goetter leugnete, das die Glieder entfesselte in dem Spiel der nackten Knaben und dem Gedanken in aller seiner Herrlichkeit und in aller seiner Furchtbarkeit freie Bahn gab; und jenes roemische Wesen, das den Sohn in die Furcht des Vaters, die Buerger in die Furcht des Herrschers, sie alle in die Furcht der Goetter bannte, das nichts forderte und nichts ehrte als die nuetzliche Tat und jeden Buerger zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit rastloser Arbeit auszufuellen, das die keusche Verhuellung des Koerpers schon dem Buben zur Pflicht machte, in dem, wer anders sein wollte als die Genossen, ein schlechter Buerger hiess, in dem der Staat alles war und die Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente hohe Gedanke - wer vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken zurueckzufuehren auf die urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und beide vorbereitete und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen Schleier lueften zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht werden, die Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung an eine aeltere Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen Lesers nicht Worte zu leihen, aber die Richtung zu weisen.

Alles, was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht in Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen Dingen gehoert hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens ^8, welche dem Manne die Monogamie gebietet und den Ehebruch der Frau schwer ahndet und welche in der hohen Stellung der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises die Ebenbuertigkeit beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe anerkennt. Dagegen ist die schroffe und gegen die Persoenlichkeit ruecksichtslose Entwicklung der eheherrlichen und mehr noch der vaeterlichen Gewalt den Griechen fremd und italisches Eigen; die sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien sich zur rechtlichen Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde die vollstaendige Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der Sklaverei lag, von den Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten und in allen ihren Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen frueh tatsaechliche und rechtliche Milderungen stattfanden und zum Beispiel die Sklavenehe als ein gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward.

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^8 Selbst im einzelnen zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der Bezeichnung der rechten Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder abgeschlossenen” (γάμος επί παίδων γνησίων αρότω - matrimonium liberorum quaerendorum causa).