^15 Vielleicht kein Abschnitt der roemischen Annalen ist aerger entstellt als die Erzaehlung des ersten samnitisch-latinischen Krieges, wie sie bei Livius, Dionysios, Appian steht oder stand. Sie lautet etwa folgendermassen. Nachdem 411 (343) beide Konsuln in Kampanien eingerueckt waren, erfocht zuerst der Konsul Marcus Valerius Corvus am Berge Gaurus ueber die Samniten einen schweren und blutigen Sieg; alsdann auch der Kollege Aulus Cornelius Cossus, nachdem er der Vernichtung in einem Engpass durch Hingebung einer von dem Kriegstribun Publius Decius gefuehrten Abteilung entgangen war. Die dritte und entscheidende Schlacht ward am Eingang der Caudinischen Paesse bei Suessula von den beiden Konsuln geschlagen; die Samniten wurden vollstaendig ueberwunden - man las vierzigtausend ihrer Schilde auf dem Schlachtfelde auf - und zum Frieden genoetigt, in welchem die Roemer Capua, das sich ihnen zu eigen gegeben, behielten, Teanum dagegen den Samniten ueberliessen (413 341). Glueckwuensche kamen von allen Seiten, selbst von Karthago. Die Latiner, die den Zuzug verweigert hatten und gegen Rom zu ruesten schienen, wandten ihre Waffen statt gegen Rom vielmehr gegen die Paeligner, waehrend die Roemer zunaechst durch eine Militaerverschwoerung der in Kampanien zurueckgelassenen Besatzung (412 342), dann durch die Einnahme von Privernum (413 341) und den Krieg gegen die Antiaten beschaeftigt waren. Nun aber wechseln ploetzlich und seltsam die Parteiverhaeltnisse. Die Latiner, die umsonst das roemische Buergerrecht und Anteil am Konsulat gefordert hatten, erhoben sich gegen Rom in Gemeinschaft mit den Sidicinern, die vergeblich den Roemern die Unterwerfung angetragen hatten und vor den Samniten sich nicht zu retten wussten, und mit den Kampanern, die der roemischen Herrschaft bereits muede waren. Nur die Laurenter in Latium und die kampanischen Ritter hielten zu den Roemern, welche ihrerseits Unterstuetzung fanden bei den Paelignern und den Samniten. Das latinische Heer ueberfiel Samnium; das roemisch-samnitische schlug, nachdem es an den Fuciner See und von da an Latium vorueber in Kampanien einmarschiert war, die Entscheidungsschlacht gegen die vereinigten Latiner und Kampaner am Vesuv, welche der Konsul Titus Manlius Imperiosus, nachdem er selbst durch die Hinrichtung seines eigenen, gegen den Lagerbefehl siegenden Sohnes die schwankende Heereszucht wiederhergestellt und sein Kollege Publius Decius Mus die Goetter versoehnt hatte durch seinen Opfertod, endlich mit Aufbietung der letzten Reserve gewann. Aber erst eine zweite Schlacht, die der Konsul Manlius den Latinern und Kampanern bei Trifanum lieferte, machte dem Krieg ein Ende; Latium und Capua unterwarfen sich und wurden um einen Teil ihres Gebietes gestraft.
Einsichtigen und ehrlichen Lesern wird es nicht entgehen, dass dieser Bericht von Unmoeglichkeiten aller Art wimmelt. Dahin gehoert das Kriegfuehren der Antiaten nach der Dedition von 377 (377) (Liv. 6, 33); der selbstaendige Feldzug der Latiner gegen die Paeligner im schneidenden Widerspruch zu den Bestimmungen der Vertraege zwischen Rom und Latium; der unerhoerte Marsch des roemischen Heeres durch das marsische und samnitische Gebiet nach Capua, waehrend ganz Latium gegen Rom in Waffen stand; um nicht zu reden von dem ebenso verwirrten wie sentimentalen Bericht ueber den Militaeraufstand von 412 (342) und den Geschichtchen von dem gezwungenen Anfuehrer desselben, dem lahmen Titus Quinctius, dem roemischen Goetz von Berlichingen. Vielleicht noch bedenklicher sind die Wiederholungen; so ist die Erzaehlung von dem Kriegstribun Publius Decius nachgebildet der mutigen Tat des Marcus Calpurnius Flamma, oder wie er sonst hiess, im Ersten Punischen Kriege; so kehrt die Eroberung Privernums durch Gaius Plautius wieder im Jahre 425 (329), und nur diese zweite ist in den Triumphalfasten verzeichnet; so der Opfertod des Publius Decius bekanntlich bei dem Sohne desselben 459 (295). Ueberhaupt verraet in diesem Abschnitt die ganze Darstellung eine andere Zeit und eine andere Hand als die sonstigen glaubwuerdigeren annalistischen Berichte; die Erzaehlung ist voll von ausgefuehrten Schlachtgemaelden; von eingewebten Anekdoten, wie zum Beispiel der von dem setinischen Praetor, der auf den Stufen des Rathauses den Hals bricht, weil er dreist genug gewesen war, das Konsulat zu begehren, und den mannigfaltigen aus dem Beinamen des Titus Manlius herausgesponnenen; von ausfuehrlichen und zum Teil bedenklichen archaeologischen Digressionen, wohin zum Beispiel die Geschichte der Legion (von der die hoechst wahrscheinlich apokryphe Notiz ueber die aus Roemern und Latinern gemischten Manipel des zweiten Tarquinius bei Liv. 1, 52 offenbar ein zweites Bruchstueck ist), die verkehrte Auffassung des Vertrages zwischen Capua und Rom (meine Geschichte des roemischen Muenzwesens. Breslau 1860, S. 334, A. 122), die Devotionsformulare, der kampanische Denar, das laurentische Buendnis, die bina iugera bei der Assignation gehoeren. Unter solchen Umstaenden erscheint es von grossem Gewicht, dass Diodoros, der anderen und oft aelteren Berichten folgt, von all diesen Ereignissen schlechterdings nichts kennt als die letzte Schlacht bei Trifanum; welche auch in der Tat schlecht passt zu der uebrigen Erzaehlung, die nach poetischer Gerechtigkeit schliessen sollte mit dem Tode des Decius.
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Die Folge des Sieges war die Aufloesung des latinischen Bundes. Derselbe wurde aus einer selbstaendigen politischen Konfoederation in eine bloss religioese Festgenossenschaft umgewandelt; die altverbrieften Rechte der Eidgenossenschaft auf ein Maximum der Truppenaushebung und einen Anteil an dem Kriegsgewinn gingen damit als solche zu Grunde, und was derart spaeter noch vorkam, traegt den Charakter der Gnadenbewilligung. An die Stelle des einen Vertrages zwischen Rom einer- und der latinischen Eidgenossenschaft anderseits traten im besten Fall ewige Buendnisse zwischen Rom und den einzelnen eidgenoessischen Orten. Zu diesem Vertragsverhaeltnis wurden von den altlatinischen Orten ausser Laurentum auch Tibur und Praeneste zugelassen, welche indes Stuecke ihres Gebiets an Rom abtreten mussten. Gleiches Recht erhielten die ausserhalb Latium gegruendeten Gemeinden latinischen Rechts, soweit sie sich nicht an dem Kriege beteiligt hatten. Die Isolierung der Gemeinden gegeneinander, welche fuer die nach dem Jahre 370 (384) gegruendeten Orte bereits frueher festgestellt worden war, ward also auf die gesamte Nation erstreckt. Im uebrigen blieben den einzelnen Orten die bisherigen Gerechtsame und ihre Autonomie. Die uebrigen altlatinischen Gemeinden sowie die abgefallenen Kolonien verloren saemtlich die Selbstaendigkeit und traten in einer oder der anderen Form in den roemischen Buergerverband ein. Die beiden wichtigsten Kuestenstaedte Antium (416 338) und Tarracina (425 329) wurden, nach dem Muster von Ostia, mit roemischen Vollbuergern besetzt und auf eine engbegrenzte kommunale Selbstaendigkeit beschraenkt, die bisherigen Buerger zu Gunsten der roemischen Kolonisten ihres Grundeigentums grossenteils beraubt und, soweit sie es behielten, ebenfalls in den Vollbuergerverband aufgenommen. Lanuvium, Aricia, Nomentum, Pedum wurden roemische Buergergemeinden mit beschraenkter Selbstverwaltung nach dem Muster von Tusculum (l, 360). Velitraes Mauern wurden niedergerissen, der Senat in Masse ausgewiesen und im roemischen Etrurien interniert, die Stadt wahrscheinlich als untertaenige Gemeinde nach caeritischem Recht konstituiert. Von dem gewonnenen Acker wurde ein Teil, zum Beispiel die Laendereien der veliternischen Ratsmitglieder, an roemische Buerger verteilt; mit diesen Einzelassignationen haengt die Errichtung zweier neuer Buergerbezirke im Jahre 422 (332) zusammen. Wie tief man in Rom die ungeheure Bedeutung des gewonnenen Erfolges empfand, zeigt die Ehrensaeule, die man dem siegreichen Buergermeister des Jahres 416 (338), Gaius Maenius, auf dem roemischen Markte errichtete, und die Schmueckung der Rednertribuene auf demselben mit den Schnaebeln der unbrauchbar befundenen antiatischen Galeeren.
In gleicher Weise ward in dem suedlichen volskischen und dem kampanischen Gebiet die roemische Herrschaft durchgefuehrt und befestigt. Fundi, Formiae, Capua, Kyme und eine Anzahl kleinerer Staedte wurden abhaengige roemische Gemeinden mit Selbstverwaltung; um das vor allem wichtige Capua zu sichern, erweiterte man kuenstlich die Spaltung zwischen Adel und Gemeinde, revidierte die Gemeindeverfassung im roemischen Interesse und kontrollierte die staedtische Verwaltung durch jaehrlich nach Kampanien gesandte roemische Beamte. Dieselbe Behandlung widerfuhr einige Jahre darauf dem volskischen Privernum, dessen Buerger, unterstuetzt von dem kuehnen fundanischen Parteigaenger Vitruvius Vaccus, die Ehre hatten, fuer die Freiheit dieser Landschaft den letzten Kampf zu kaempfen - er endigte mit der Erstuermung der Stadt (425 329) und der Hinrichtung des Vaccus im roemischen Kerker. Um eine eigene roemische Bevoelkerung in diesen Gegenden emporzubringen, teilte man von den im Krieg gewonnenen Laendereien, namentlich im privernatischen und im falernischen Gebiet, so zahlreiche Ackerlose an roemische Buerger aus, dass wenige Jahre nachher (436 318) auch dort zwei neue Buergerbezirke errichtet werden konnten. Die Anlegung zweier Festungen als Kolonien latinischen Rechts sicherte schliesslich das neu gewonnene Land. Es waren dies Cales (420 334) mitten in der kampanischen Ebene, von wo aus Teanum und Capua beobachtet werden konnten, und Fregellae (426 328), das den Uebergang ueber den Liris beherrschte. Beide Kolonien waren ungewoehnlich stark und gelangten schnell zur Bluete, trotz der Hindernisse, welche die Sidiciner der Gruendung von Cales, die Samniten der von Fregellae in den Weg legten. Auch nach Sora ward eine roemische Besatzung verlegt, worueber die Samniten, denen dieser Bezirk vertragsmaessig ueberlassen worden war, sich mit Grund, aber vergeblich beschwerten. Ungeirrt ging Rom seinem Ziel entgegen, seine energische und grossartige Staatskunst mehr als auf dem Schlachtfelde offenbarend in der Sicherung der gewonnenen Landschaft, die es politisch und militaerisch mit einem unzerreissbaren Netze umflocht.
Dass die Samniten das bedrohliche Vorschreiten der Roemer nicht gern sahen, versteht sich; sie warfen ihnen auch wohl Hindernisse in den Weg, aber versaeumten es doch jetzt, wo es vielleicht noch Zeit war, mit der von den Umstaenden geforderten Energie ihnen die neue Eroberungsbahn zu verlegen. Zwar Teanum scheinen sie nach dem Vertrag mit Rom eingenommen und stark besetzt zu haben; denn waehrend die Stadt frueher Hilfe gegen Samnium in Capua und Rom nachsucht, erscheint sie in den spaeteren Kaempfen als die Vormauer der samnitischen Macht gegen Westen. Aber am oberen Liris breiteten sie wohl erobernd und zerstoerend sich aus, versaeumten es aber, hier auf die Dauer sich festzusetzen. So zerstoerten sie die Volskerstadt Fregellae, wodurch nur die Anlage der eben erwaehnten roemischen Kolonie daselbst erleichtert ward, und schreckten zwei andere Volskerstaedte, Fabrateria (Ceccano) und Luca (unbekannter Lage), so, dass dieselben, Capuas Beispiel folgend, sich (424 330) den Roemern zu eigen gaben. Die samnitische Eidgenossenschaft gestattete, dass die roemische Eroberung Kampaniens eine vollendete Tatsache geworden war, bevor sie sich ernstlich derselben widersetzte; wovon der Grund allerdings zum Teil in den gleichzeitigen Fehden der samnitischen Nation mit den italischen Hellenen, aber zum Teil doch auch in der schlaffen und zerfahrenen Politik der Eidgenossenschaft zu suchen ist.
KAPITEL VI.
Die Italiker gegen Rom
Waehrend die Roemer am Liris und Volturnus fochten, bewegten den Suedosten der Halbinsel andere Kaempfe. Die reiche tarentinische Kaufmannsrepublik, immer ernstlicher bedroht von den lucanischen und messapischen Haufen und ihren eigenen Schwertern mit Recht misstrauend, gewann fuer gute Worte und besseres Geld die Bandenfuehrer der Heimat. Der Spartanerkoenig Archidamos, der mit einem starken Haufen den Stammgenossen zu Hilfe gekommen war, erlag an demselben Tage, wo Philipp bei Chaeroneia siegte, den Lucanern (416 338); wie die frommen Griechen meinten, zur Strafe dafuer, dass er und seine Leute neunzehn Jahre frueher teilgenommen hatten an der Pluenderung des delphischen Heiligtums. Seinen Platz nahm ein maechtigerer Feldhauptmann ein, Alexander der Molosser, Bruder der Olympias, der Mutter Alexanders des Grossen. Mit den mitgebrachten Scharen vereinigte er unter seinen Fahnen die Zuzuege der Griechenstaedte, namentlich der Tarentiner und Metapontiner; ferner die Poediculer (um Rubi, jetzt Ruvo), die gleich den Griechen sich von der sabellischen Nation bedroht sahen; endlich sogar die lucanischen Verbannten selbst, deren betraechtliche Zahl auf heftige innere Unruhen in dieser Eidgenossenschaft schliessen laesst. So sah er sich bald dem Feinde ueberlegen. Consentia (Cosenza), der Bundessitz, wie es scheint, der in Grossgriechenland angesiedelten Sabeller, fiel in seine Haende. Umsonst kommen die Samniten den Lucanern zu Hilfe; Alexander schlaegt ihre vereinigte Streitmacht bei Paestum, er bezwingt die Daunier um Sipontum, die Messapier auf der suedoestlichen Halbinsel; schon gebietet er von Meer zu Meer und ist im Begriff, den Roemern die Hand zu reichen und mit ihnen gemeinschaftlich die Samniten in ihren Stammsitzen anzugreifen. Aber so unerwartete Erfolge waren den Tarentiner Kaufleuten unerwuenscht und erschreckend; es kam zum Kriege zwischen ihnen und ihrem Feldhauptmann, der als gedungener Soeldner erschienen war und nun sich anliess, als wolle er im Westen ein hellenisches Reich begruenden gleichwie sein Neffe im Osten. Alexander war anfangs im Vorteil: er entriss den Tarentinern Herakleia, stellte Thurii wieder her und scheint die uebrigen italischen Griechen aufgerufen zu haben, sich unter seinem Schutz gegen die Tarentiner zu vereinigen, indem er zugleich es versuchte, zwischen ihnen und den sabellischen Voelkerschaften den Frieden zu vermitteln. Allein seine grossartigen Entwuerfe fanden nur schwache Unterstuetzung bei den entarteten und entmutigten Griechen und der notgedrungene Parteiwechsel entfremdete ihm seinen bisherigen lucanischen Anhang; bei Pandosia fiel er von der Hand eines lucanischen Emigrierten (422 332) ^1. Mit seinem Tode kehrten im wesentlichen die alten Zustaende wieder zurueck. Die griechischen Staedte sahen sich wiederum vereinzelt und wiederum lediglich darauf angewiesen, sich jede, so gut es gehen mochte, zu schuetzen durch Vertrag oder Tributzahlung oder auch durch auswaertige Hilfe, wie zum Beispiel Kroton um 430 (324) mit Hilfe von Syrakus die Brettier zurueckschlug. Die samnitischen Staemme erhielten aufs neue das Uebergewicht und konnten, unbekuemmert um die Griechen, wieder ihre Blicke nach Kampanien und Latium wenden.
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^1 Es wird nicht ueberfluessig sein, daran zu erinnern, dass, was ueber Archidamos und Alexander bekannt ist, aus griechischen Jahrbuechern herruehrt und der Synchronismus dieser und der roemischen fuer die gegenwaertige Epoche noch bloss approximativ festgestellt ist. Man huete sich daher, den im allgemeinen unverkennbaren Zusammenhang der west- und der ostitalischen Ereignisse zu sehr ins einzelne verfolgen zu wollen.