^6 Auch Varro (rust. 1, 2, 9) denkt sich den Urheber des Licinischen Ackergesetzes offenbar als Selbstbewirtschafter seiner ausgedehnten Laendereien; obgleich uebrigens die Anekdote leicht erfunden sein kann, um den Beinamen zu erklaeren.
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Ueber den inneren Verkehr der Italiker untereinander sind die schriftlichen Quellen stumm; einigen Aufschluss geben lediglich die Muenzen. Dass in Italien, von den griechischen Staedten und dem etruskischen Populonia abgesehen, waehrend der ersten drei Jahrhunderte Roms nicht gemuenzt ward und als Tauschmaterial anfangs das Vieh, spaeter Kupfer nach dem Gewicht diente, wurde schon gesagt. In die gegenwaertige Epoche faellt der Uebergang der Italiker vom Tausch- zum Geldsystem, wobei man natuerlich zunaechst auf griechische Muster sich hingewiesen sah. Es lag indes in den Verhaeltnissen, dass in Mittelitalien statt des Silbers das Kupfer zum Muenzmetall ward und die Muenzeinheit sich zunaechst anlehnte an die bisherige Werteinheit, das Kupferpfund; womit es zusammenhaengt, dass man die Muenzen goss, statt sie zu praegen, denn kein Stempel haette ausgereicht fuer so grosse und schwere Stuecke. Doch scheint von Haus aus zwischen Kupfer und Silber ein festes Gleichungsverhaeltnis (250 : 1) normiert und die Kupfermuenze mit Ruecksicht darauf ausgebracht worden zu sein, so dass zum Beispiel in Rom das grosse Kupferstueck, der As, dem Werte nach einem Skrupel (= 1/288 Pfund) Silber gleichkam. Geschichtlich bemerkenswerter ist es, dass die Muenze in Italien hoechst wahrscheinlich von Rom ausgegangen ist und zwar eben von den Dezemvirn, die in der Solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch zur Regulierung des Muenzwesens fanden, und dass sie von Rom aus sich verbreitete ueber eine Anzahl latinischer, etruskischer, umbrischer und ostitalischer Gemeinden; zum deutlichen Beweise der ueberlegenen Stellung, die Rom schon seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts in Italien behauptete. Wie alle diese Gemeinden formell unabhaengig nebeneinander standen, war gesetzlich auch der Muenzfuss durchaus oertlich und jedes Stadtgebiet ein eigenes Muenzgebiet; indes lassen sich doch die mittel- und norditalischen Kupfermuenzfuesse in drei Gruppen zusammenfassen, innerhalb welcher man die Muenzen im gemeinen Verkehr als gleichartig behandelt zu haben scheint. Es sind dies teils die Muenzen der noerdlich vom Ciminischen Walde gelegenen etruskischen und der umbrischen Staedte, teils die Muenzen von Rom und Latium, teils die des oestlichen Litorals. Dass die roemischen Muenzen mit dem Silber nach dem Gewicht geglichen waren, ist schon bemerkt worden: diejenigen der italischen Ostkueste finden wir dagegen in ein bestimmtes Verhaeltnis gesetzt zu den Silbermuenzen, die im suedlichen Italien seit alter Zeit gangbar waren und deren Fuss sich auch die italischen Einwanderer, zum Beispiel die Brettier, Lucaner, Nolaner, ja die latinischen Kolonien daselbst wie Cales und Suessa und sogar die Roemer selbst fuer ihre unteritalischen Besitzungen aneigneten. Danach wird auch der italische Binnenhandel in dieselben Gebiete zerfallen sein, welche unter sich verkehrten gleich fremden Voelkern.
Im ueberseeischen Verkehr bestanden die frueher bezeichneten sizilisch-latinischen, etruskisch-attischen und adriatisch-tarentinischen Handelsbeziehungen auch in dieser Epoche fort oder gehoeren ihr vielmehr recht eigentlich an; denn obwohl die derartigen, in der Regel ohne Zeitangabe vorkommenden Tatsachen der Obersicht wegen schon bei der ersten Periode zusammengefasst worden sind, erstrecken sich diese Angaben doch ebensowohl auf die gegenwaertige mit. Am deutlichsten sprechen auch hierfuer die Muenzen. Wie die Praegung des etruskischen Silbergeldes auf attischen Fuss und das Eindringen des italischen und besonders latinischen Kupfers in Sizilien fuer die ersten beiden Handelszuege zeugen, so spricht die eben erwaehnte Gleichstellung des grossgriechischen Silbergeldes mit der picenischen und apulischen Kupfermuenze nebst zahlreichen anderen Spuren fuer den regen Verkehr der unteritalischen Griechen, namentlich der Tarentiner mit dem ostitalischen Litoral. Dagegen scheint der frueher wohl lebhaftere Handel zwischen den Latinern und den kampanischen Griechen durch die sabellische Einwanderung gestoert worden zu sein und waehrend der ersten hundertundfuenfzig Jahre der Republik nicht viel bedeutet zu haben; die Weigerung der Samniten, in Capua und Cumae den Roemern in der Hungersnot von 343 (411) mit ihrem Getreide zu Hilfe zu kommen, duerfte eine Spur der zwischen Latium und Kampanien veraenderten Beziehungen sein, bis im Anfang des fuenften Jahrhunderts die roemischen Waffen die alten Verhaeltnisse wiederherstellten und steigerten. Im einzelnen mag es noch gestattet sein, als eines der seltenen datierten Fakten aus der Geschichte des roemischen Verkehrs der Notiz zu gedenken, welche aus der ardeatischen Chronik erhalten ist, dass im Jahre 454 (300) der erste Barbier aus Sizilien nach Ardea kam, und einen Augenblick bei dem gemalten Tongeschirr zu verweilen, das vorzugsweise aus Attika, daneben aus Kerkyra und Sizilien nach Lucanien, Kampanien und Etrurien gesandt ward, um dort zur Ausschmueckung der Grabgemaecher zu dienen und ueber dessen merkantilische Verhaeltnisse wir zufaellig besser als ueber irgendeinen anderen ueberseeischen Handelsartikel unterrichtet sind. Der Anfang dieser Einfuhr mag um die Zeit der Vertreibung der Tarquinier fallen, denn die noch sehr sparsam in Italien vorkommenden Gefaesse des aeltesten Stils duerften in der zweiten Haelfte des dritten Jahrhunderts der Stadt (500-450) gemalt sein, waehrend die zahlreicheren des strengen Stils der ersten (450-400), die des vollendet schoenen der zweiten Haelfte des vierten (400-350) angehoeren, und die ungeheuren Massen der uebrigen, oft durch Pracht und Groesse, aber selten durch vorzuegliche Arbeit sich auszeichnenden Vasen im ganzen dem folgenden Jahrhundert (350-250) beizulegen sein werden. Es waren allerdings wieder die Hellenen, von denen die Italiker diese Sitte der Graeberschmueckung entlehnten; aber wenn die bescheidenen Mittel und der feine Takt der Griechen sie bei diesen in engen Grenzen hielten, ward sie in Italien mit barbarischer Opulenz und barbarischer Verschwendung weit ueber das urspruengliche und schickliche Mass ausgedehnt. Aber es ist bezeichnend, dass es in Italien lediglich die Laender der hellenischen Halbkultur sind, in welchen diese Ueberschwenglichkeit begegnet; wer solche Schrift zu lesen versteht, wird in den etruskischen und kampanischen Leichenfeldern, den Fundgruben unserer Museen, den redenden Kommentar zu den Berichten der Alten ueber die im Reichtum und Uebermut erstickende etruskische und kampanische Halbbildung erkennen. Dagegen blieb das schlichte samnitische Wesen diesem toerichten Luxus zu allen Zeiten fern; in dem Mangel des griechischen Grabgeschirrs tritt ebenso fuehlbar wie in dem Mangel einer samnitischen Landesmuenze die geringe Entwicklung des Handelsverkehrs und des staedtischen Lebens in dieser Landschaft hervor. Noch bemerkenswerter ist es, dass auch Latium, obwohl den Griechen nicht minder nahe wie Etrurien und Kampanien und mit ihnen im engsten Verkehr, dieser Graeberpracht sich fast ganz enthalten hat. Es ist wohl mehr als wahrscheinlich, namentlich wegen der ganz abweichenden Beschaffenheit der Graeber in dem einzigen Praeneste, dass wir hierin den Einfluss der strengen roemischen Sittlichkeit, oder, wenn man lieber will, der straffen roemischen Polizei wiederzuerkennen haben. Im engsten Zusammenhange damit stehen die bereits erwaehnten Interdikte, welche schon das Zwoelftafelgesetz gegen purpurne Bahrtuecher und den Goldschmuck als Totenmitgift schleudert, und die Verbannung des silbernen Geraetes mit Ausnahme des Salzfasses und der Opferschale aus dem roemischen Hausrat wenigstens durch das Sittengesetz und die Furcht vor der zensorischen Ruege; und auch in dem Bauwesen werden wir demselben, allem gemeinen wie edlen Luxus feindlichen Sinn wiederbegegnen. Indes mochte auch Rom durch solche Einwirkung von oben her laenger als Volsinii und Capua eine gewisse aeussere Einfachheit bewahren, so werden sein Handel und Gewerbe, auf denen ja neben dem Ackerbau seine Bluete von Haus aus beruhte, darum noch nicht als unbedeutend gedacht werden duerfen und nicht minder den Einfluss der neuen Machtstellung Roms empfunden haben.
Zu der Entwicklung eines eigentlichen staedtischen Mittelstandes, einer unabhaengigen Handwerker- und Kaufmannschaft kam es in Rom nicht. Die Ursache war neben der frueh eingetretenen unverhaeltnismaessigen Zentralisierung des Kapitals vornehmlich die Sklavenwirtschaft. Es war im Altertum ueblich und in der Tat eine notwendige Konsequenz der Sklaverei, dass die kleineren staedtischen Geschaefte sehr haeufig von Sklaven betrieben wurden, welche ihr Herr als Handwerker oder Kaufleute etablierte, oder auch von Freigelassenen, fuer welche der Herr nicht bloss sehr oft das Geschaeftskapital hergab, sondern von denen er sich auch regelmaessig einen Anteil, oft die Haelfte des Geschaeftsgewinns ausbedang. Der Kleinbetrieb und der Kleinverkehr in Rom waren ohne Zweifel in stetigem Steigen; es finden sich auch Belege dafuer, dass die dem grossstaedtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen, sich in Rom zu konzentrieren - so ist das ficoronische Schmuckkaestchen im fuenften Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister verfertigt und nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet worden ^7. Allein da der Reinertrag auch des Kleingeschaefts zum groessten Teil in die Kassen der grossen Haeuser floss, so kam ein industrieller und kommerzieller Mittelstand nicht in entsprechender Ausdehnung empor. Ebensowenig sonderten sich die Grosshaendler und grossen Industriellen scharf von den grossen Grundbesitzern. Einerseits waren die letzteren seit alter zugleich Geschaeftsbetreibende und Kapitalisten und in ihren Haenden Hypothekardarlehen, Grosshandel und Lieferungen und Arbeiten fuer den Staat vereinigt. Anderseits war es bei dem starken sittlichen Akzent, der in dem roemischen Gemeinwesen auf den Grundbesitz fiel, und bei seiner politischen Alleinberechtigung, welche erst gegen das Ende dieser Epoche einige Einschraenkungen erlitt, ohne Zweifel schon in dieser Zeit gewoehnlich, dass der glueckliche Spekulant mit einem Teil seiner Kapitalien sich ansaessig machte. Es geht auch aus der politischen Bevorzugung der ansaessigen Freigelassenen deutlich genug hervor, dass die roemischen Staatsmaenner dahin wirkten, auf diesem Wege die gefaehrliche Klasse der nicht grundsaessigen Reichen zu vermindern.
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^7 Die Vermutung, dass der Kuenstler, welcher an diesem Kaestchen fuer die Dindia Macolnia in Rom gearbeitet hat, Novius Plautius, ein Kampaner, gewesen sei, wird durch die neuerlich gefundenen alten praenestinischen Grabsteine widerlegt, auf denen unter andern Macolniern und Plautiern auch ein Lucius Magulnius des Plautius Sohn (L. Magolnio Pla. f.) vorkommt.
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Aber wenn auch in Rom weder ein wohlhabender staedtischer Mittelstand noch eine streng geschlossene Kapitalistenklasse sich bildete, so war das grossstaedtische Wesen doch an sich in unaufhaltsamem Steigen. Deutlich weist darauf hin die zunehmende Zahl der in der Hauptstadt zusammengedraengten Sklaven, wovon die sehr ernsthafte Sklavenverschwoerung des Jahres 335 (419) zeugt, und noch mehr die steigende, allmaehlich unbequem und gefaehrlich werdende Menge der Freigelassenen, worauf die im Jahre 397 (357) auf die Freilassungen gelegte ansehnliche Steuer und die Beschraenkung der politischen Rechte der Freigelassenen im Jahre 450 (304) einen sicheren Schluss gestatten. Denn es lag nicht bloss in den Verhaeltnissen, dass die grosse Majoritaet der freigelassenen Leute sich dem Gewerbe oder dem Handel widmen musste, sondern es war auch die Freilassung selbst bei den Roemern, wie gesagt, weniger eine Liberalitaet als eine industrielle Spekulation, indem der Herr bei dem Anteil an dem Gewerb- oder Handelsgewinn des Freigelassenen oft besser seine Rechnung fand als bei dem Anrecht auf den ganzen Reinertrag des Sklavengeschaefts. Die Zunahme der Freilassungen muss deshalb mit der Steigerung der kommerziellen und industriellen Taetigkeit der Roemer notwendig Hand in Hand gegangen sein.
Einen aehnlichen Fingerzeig fuer die steigende Bedeutung des staedtischen Wesens in Rom gewaehrt die gewaltige Entwicklung der staedtischen Polizei. Es gehoert zum grossen Teil wohl schon dieser Zeit an, dass die vier Aedilen unter sich die Stadt in vier Polizeibezirke teilten und dass fuer die ebenso wichtige wie schwierige Instandhaltung des ganz Rom durchziehenden Netzes von kleineren und groesseren Abzugskanaelen sowie der oeffentlichen Gebaeude und Plaetze, fuer die gehoerige Reinigung und Pflasterung der Strassen, fuer die Beseitigung den Einsturz drohender Gebaeude, gefaehrlicher Tiere, uebler Gerueche, fuer die Fernhaltung der Wagen ausser in den Abend- und Nachtstunden und ueberhaupt fuer die Offenhaltung der Kommunikation, fuer die ununterbrochene Versorgung des hauptstaedtischen Marktes mit gutem und billigem Getreide, fuer die Vernichtung gesundheitsschaedlicher Waren und falscher Masse und Gewichte, fuer die besondere Ueberwachung von Baedern, Schenken, schlechten Haeusern von den Aedilen Fuersorge getroffen ward.