So schien es in der Ferne; in der Nähe sahen die Dinge anders aus. Das Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein eigenes Werk zu verderben. Nicht als wären die Söhne und Enkel der Besiegten von Cannae und der Sieger von Zama so völlig aus der Art ihrer Väter und Großväter geschlagen; es waren weniger andere Menschen, die jetzt im Senate saßen, als eine andere Zeit. Wo eine geschlossene Zahl alter Familien festgegründeten Reichtums und ererbter staatsmännischer Bedeutung das Regiment führt, wird sie in den Zeiten der Gefahr eine ebenso unvergleichlich zähe Folgerichtigkeit und heldenmütige Opferfähigkeit entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe kurzsichtig, eigensüchtig und schlaff regieren - zu dem einen wie dem andern liegen die Keime im Wesen der Erblichkeit und der Kollegialität. Der Krankheitsstoff war längst vorhanden, aber ihn zu entwickeln bedurfte es der Sonne des Glückes. In Catos Frage, was aus Rom werden solle, wenn es keinen Staat mehr zu fürchten haben werde, lag ein tiefer Sinn. Jetzt war man so weit: jeder Nachbar, den man hätte fürchten mögen, war politisch vernichtet, und von den Männern, welche unter der alten Ordnung der Dinge, in der ernsten Schule des Hannibalischen Krieges erzogen waren und aus denen der Nachklang jener gewaltigen Zeit bis in ihr spätestes Alter noch widerhallte, rief der Tod einen nach dem andern ab, bis endlich auch die Stimme des letzten von ihnen, des alten Cato, im Rathaus und auf dem Marktplatz verstummte. Eine jüngere Generation kam an das Regiment, und ihre Politik war eine arge Antwort auf jene Frage des alten Patrioten. Wie das Untertanenregiment und die äußere Politik unter ihren Händen sich gestalteten, ist bereits dargelegt worden. Womöglich noch mehr ließ man in den inneren Angelegenheiten das Schiff vor dem Winde treiben; wenn man unter innerem Regiment mehr versteht als die Erledigung der laufenden Geschäfte, so ward in dieser Zeit überhaupt in Rom nicht regiert. Der einzige leitende Gedanke der regierenden Korporation war die Erhaltung und womöglich Steigerung ihrer usurpierten Privilegien. Nicht der Staat hatte für sein höchstes Amt ein Anrecht auf den rechten und den besten Mann, sondern jedes Glied der Kamaraderie ein angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz der Standesgenossen noch durch Übergriffe der Ausgeschlossenen zu verkürzendes Anrecht auf das höchste Staatsamt. Darum steckte die Clique zu ihrem wichtigsten politischen Ziel sich die Beschränkung der Wiederwahl zum Konsulat und die Ausschließung der “neuen Menschen”; es gelang denn auch in der Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich untersagt zu erhalten ^1 und auszureichen mit einem Regiment adliger Nullitäten. Auch die Tatenlosigkeit der Regierung nach außen hin hängt ohne Zweifel mit dieser gegen die Bürgerlichen ausschließenden und gegen die einzelnen Standesglieder mißtrauischen Adelspolitik zusammen. Man konnte gemeine Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den lauteren Kreisen der Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem man überhaupt es keinem gestattete, Taten zu verrichten; auch würde dem bestehenden Regiment der allgemeinen Mittelmäßigkeit selbst ein adliger Eroberer Syriens oder Ägyptens schon unbequem gewesen sein. Allerdings fehlte es auch jetzt an einer Opposition nicht, und sie war sogar bis zu einem gewissen Grade erfolgreich. Man verbesserte die Rechtspflege. Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie entweder selbst oder gelegentlich durch außerordentliche Kommissionen über die Provinzialbeamten ausübte, reichte anerkanntermaßen nicht aus; es war eine für das ganze öffentliche Leben der römischen Gemeinde folgenreiche Neuerung, daß im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius Calpurnius Piso eine ständige Senatorenkommission (quaestio ordinaria) niedergesetzt ward, um die Beschwerden der Provinzialen gegen die vorgesetzten römischen Beamten wegen Gelderpressung in gerichtlichen Formen zu prüfen. Man suchte die Komitien von dem übermächtigen Einfluß der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der römischen Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen der Bürgerschaft, welche zuerst für die Magistratswahlen durch das Gabinische (615 139), dann für die Volksgerichte durch das Cassische (617 137), endlich für die Abstimmung über Gesetzvorschläge durch das Papirische Gesetz (623 131) eingeführt ward. In ähnlicher Weise wurden bald nachher (um 625 129) die Senatoren durch Volksbeschluß angewiesen, bei dem Eintritt in den Senat ihr Ritterpferd abzugeben und also auf den bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn Ritterzenturien zu verzichten. In diesen auf die Emanzipation der Wählerschaft von dem regierenden Herrenstand gerichteten Maßregeln mochte die Partei, die sie veranlaßte, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit des gesetzlich höchsten Organs der römischen Gemeinde auch nicht das mindeste geändert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging, nur noch handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel war die förmliche Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der Bürgerschaft, welche ihr durch die Verlegung ihres Versammlungsplatzes von der alten Dingstatt unter dem Rathaus auf den Marktplatz zuteil ward (um 609 145).
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^1 Im Jahre 537 (217) wurde das die Wiederwahl zum Konsulat beschränkende Gesetz auf die Dauer des Krieges in Italien (also bis 551 203) suspendiert (Liv. 27, 6). Nach Marcellus’ Tode 546 (208) aber sind Wiederwahlen zum Konsulat, wenn die abdizierenden Konsuln von 592 (162) nicht mitgerechnet werden, überhaupt nur vorgekommen in den Jahren 547, 554, 560, 579, 585, 586, 591, 596, 599, 602 (207, 200, 194, 175, 169, 168, 163, 158, 155, 152); also nicht öfter in diesen sechsundfünfzig als zum Beispiel in den zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine von diesen, und eben die letzte, ist mit Verletzung des zehnjährigen Intervalls erfolgt; und ohne Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus Marcellus, Konsul 588 (166) und 599 (155), zum dritten Konsulat für 602 (152), deren nähere Umstände wir nicht kennen, die Veranlassung der gesetzlichen Untersagung der Wiederwahl zum Konsulat überhaupt (Liv. ep. 56) geworden; zumal da dieser Antrag, als von Cato unterstützt (p. 55 Jordan), vor 605 (149) eingebracht worden sein muß.
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Aber diese Fehde der formalen Volkssouveränität gegen die tatsächlich bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die Parteiphrasen prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war in den wirklich und unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig zu spüren. Das ganze siebente Jahrhundert hindurch bildeten die jährlichen Gemeindewahlen zu den bürgerlichen Ämtern, namentlich zum Konsulat und zur Zensur, die eigentlich stehende Tagesfrage und den Brennpunkt des politischen Treibens; aber nur in einzelnen seltenen Fällen waren in den verschiedenen Kandidaturen auch entgegengesetzte politische Prinzipien verkörpert; regelmäßig blieben dieselben rein persönliche Fragen und war es für den Gang der Angelegenheiten gleichgültig, ob die Majorität der Wahlkörper dem Cäcilier oder dem Cornelier zufiel. Man entbehrte also dessen, was die Übelstände des Parteilebens alle überträgt und vergütet, der freien und gemeinschaftlichen Bewegung der Massen nach dem als zweckmäßig erkannten Ziel, und duldete sie dennoch alle lediglich zum Frommen des kleinen Spiels der herrschenden Koterien.
Es war dem römischen Adligen verhältnismäßig leicht, die Ämterlaufbahn als Quästor und Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des Konsulats und der Zensur war auch ihm nur durch große und jahrelange Anstrengungen möglich. Der Preise waren viele, aber der lohnenden wenige; die Kämpfer liefen, wie ein römischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken weiten, allmählich mehr und mehr sich verengenden Bahn. Das war recht, solange das Amt war, wie es hieß, eine “Ehre”, und militärische, politische, juristische Kapazitäten wetteifernd um die seltenen Kränze warben; jetzt aber hob die tatsächliche Geschlossenheit der Nobilität den Nutzen der Konkurrenz auf und ließ nur ihre Nachteile übrig. Mit wenigen Ausnahmen drängten die den regierenden Familien angehörenden jungen Männer sich in die politische Laufbahn, und der hastige und unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln, als nützliche Tätigkeit für das gemeine Beste war. Die erste Bedingung für die öffentliche Laufbahn wurden mächtige Verbindungen; dieselbe begann also nicht wie sonst im Lager, sondern in den Vorzimmern der einflußreichen Männer. Was sonst nur Schutzbefohlene und Freigelassene getan, daß sie ihrem Herrn am frühen Morgen aufzuwarten kamen und öffentlich in seinem Gefolge erschienen, das übertrug sich jetzt auf die neue vornehme Klientel. Aber auch der Pöbel ist ein großer Herr und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel fing an, es als sein Recht zu fordern, daß der künftige Konsul in jedem Lumpen von der Gasse das souveräne Volk erkenne und ehre und jeder Bewerber bei seinem “Umgang” (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei Namen begrüße und ihm die Hand drücke. Bereitwillig ging die vornehme Welt ein auf diesen entwürdigenden Ämterbettel. Der richtige Kandidat kroch nicht bloß im Palast, sondern auch auf der Gasse und empfahl sich der Menge durch Liebäugeleien, Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von feinerer oder gröberer Qualität. Der Ruf nach Reformen und die Demagogie wurden dazu vernutzt, sich bei dem Publikum bekannt und beliebt zu machen; und sie wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die Sache angriffen, sondern die Person. Es ward Sitte, daß die bartlosen Jünglinge vornehmer Geburt, um sich glänzend in das öffentliche Leben einzuführen, mit der unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die Rolle Catos weiterspielten und aus eigener Machtvollkommenheit sich womöglich gegen einen recht hochstehenden und recht unbeliebten Mann zu Anwälten des Staats aufwarfen; man ließ es geschehen, daß das ernste Institut der Kriminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel für den Ämterbewerb ward. Die Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die Verheißung prachtvoller Volkslustbarkeiten war längst die gleichsam gesetzliche Vorbedingung zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen auch schon, wie das um 595 (159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die Stimmen der Wähler geradezu mit Geld erkauft zu werden. Vielleicht die schlimmste Folge des dauernden Buhlens der regierenden Aristokratie um die Gunst der Menge war die Unvereinbarkeit dieser Bettler- und Schmeichlerrolle mit derjenigen Stellung, welche der Regierung den Regierten gegenüber von Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward dadurch aus einem Segen für das Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, über Gut und Blut der Bürger zum Besten des Vaterlandes nach Bedürfnis zu verfügen. Man ließ die Bürgerschaft sich an den gefährlichen Gedanken gewöhnen, daß sie selbst von der vorschußweisen Entrichtung direkter Abgaben gesetzlich befreit sei - nach dem Kriege gegen Perseus ist kein Schoß mehr von der Gemeinde gefordert worden. Man ließ lieber das Heerwesen verfallen, als daß man die Bürger zu dem verhaßten überseeischen Dienst zwang; wie es den einzelnen Beamten erging, die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes durchzuführen versuchten, ist schon gesagt worden.
In verhängnisvoller Weise verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die zwiefachen Mißstände einer ausgearteten Oligarchie und einer noch unentwickelten, aber schon im Keime vom Wurmfraß ergriffenen Demokratie. Ihren Parteinamen nach, welche zuerst in dieser Periode gehört werden, wollten die “Optimaten” den Willen der Besten, die “Popularen” den der Gemeinde zur Geltung bringen; in der Tat gab es in dem damaligen Rom weder eine wahre Aristokratie noch eine wahrhaft sich selber bestimmende Gemeinde. Beide Parteien stritten gleichermaßen für Schatten und zählten in ihren Reihen nur entweder Schwärmer oder Heuchler. Beide waren von der politischen Fäulnis gleichmäßig ergriffen und in der Tat beide gleich nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in den Status quo gebannt, da weder hüben noch drüben ein politischer Gedanke, geschweige denn ein politischer Plan sich fand, der über diesen hinausgegangen wäre, und so vertrugen denn auch beide sich miteinander so vollkommen, daß sie auf jeden Schritt sich in den Mitteln wie in den Zwecken begegneten und der Wechsel der Partei mehr ein Wechsel der politischen Taktik als der politischen Gesinnung war. Das Gemeinwesen hätte ohne Zweifel gewonnen, wenn entweder die Aristokratie statt der Bürgerschaftswahlen geradezu einen erblichen Turnus eingeführt oder die Demokratie ein wirkliches Demagogenregiment aus sich hervorgebracht hätte. Aber diese Optimaten und diese Popularen des beginnenden siebenten Jahrhunderts waren die einen für die andern viel zu unentbehrlich, um sich also auf Tod und Leben zu bekriegen; sie konnten nicht bloß nicht einander vernichten, sondern, wenn sie es gekonnt hätten, hätten sie es nicht gewollt. Darüber wich denn freilich politisch wie sittlich das Gemeinwesen immer mehr aus den Fugen und ging seiner völligen Auflösung entgegen.
Es ging denn auch die Krise, durch welche die römische Revolution eröffnet ward, nicht aus diesem dürftigen politischen Konflikt hervor, sondern aus den ökonomischen und sozialen Verhältnissen, welche die römische Regierung wie alles andere lediglich gehen ließ und welche also Gelegenheit fanden, den seit langem gärenden Krankheitsstoff jetzt ungehemmt mit furchtbarer Raschheit und Gewaltsamkeit zu zeigen. Seit uralter Zeit beruhte die römische Ökonomie auf den beiden ewig sich suchenden und ewig hadernden Faktoren, der bäuerlichen und der Geldwirtschaft. Schon einmal hatte die letztere im engsten Bunde mit dem großen Grundbesitz Jahrhunderte lang gegen den Bauernstand einen Krieg geführt, der mit dem Untergang zuerst der Bauernschaft und demnächst des ganzen Gemeinwesens endigen zu müssen schien, aber ohne eigentliche Entscheidung abgebrochen ward infolge der glücklichen Kriege und der hierdurch möglich gemachten umfänglichen und großartigen Domanialaufteilung. Es ward schon früher gezeigt, daß in derselben Zeit, welche den Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern unter veränderten Namen erneuerte, das unverhältnismäßig anschwellende Kapital einen zweiten Sturm gegen die bäuerliche Wirtschaft vorbereitete. Zwar der Weg war ein anderer. Ehemals war der kleine Bauer ruiniert worden durch Vorschüsse, die ihn tatsächlich zum Meier seines Gläubigers herabdrückten; jetzt ward er erdrückt durch die Konkurrenz des überseeischen und insonderheit des Sklavenkorns. Man schritt fort mit der Zeit; das Kapital führte gegen die Arbeit, das heißt gegen die Freiheit der Person, den Krieg, natürlich wie immer in strengster Form Rechtens, aber nicht mehr in der unziemlichen Weise, daß der freie Mann der Schulden wegen Sklave ward, sondern von Haus aus mit rechtmäßig gekauften und bezahlten Sklaven; der ehemalige hauptstädtische Zinsherr trat auf in zeitgemäßer Gestalt als industrieller Plantagenbesitzer. Allein das letzte Ergebnis war in beiden Fällen das gleiche: die Entwertung der italischen Bauernstellen, die Verdrängung der Kleinwirtschaft zuerst in einem Teil der Provinzen, sodann in Italien durch die Gutswirtschaft; die vorwiegende Richtung auch dieser in Italien auf Viehzucht und auf Öl- und Weinbau; schließlich die Ersetzung der freien Arbeiter in den Provinzen wie in Italien durch Sklaven. Eben wie die Nobilität deshalb gefährlicher war als das Patriziat, weil jene nicht wie dieses durch eine Verfassungsänderung sich beseitigen ließ, so war auch diese neue Kapitalmacht darum gefährlicher als die des vierten und fünften Jahrhunderts, weil gegen sie mit Änderungen des Landrechts nichts auszurichten war.
Ehe wir es versuchen, den Verlauf dieses zweiten großen Konflikts von Arbeit und Kapital zu schildern, wird es notwendig, über das Wesen und den Umfang der Sklavenwirtschaft hier einige Andeutungen einzuschalten. Wir haben es hier nicht zu tun mit der alten, gewissermaßen unschuldigen Feldsklaverei, wonach der Bauer entweder zugleich mit seinem Knechte ackert oder auch, wenn er mehr Land besitzt, als er bewirtschaften kann, denselben entweder als Verwalter oder auch unter Verpflichtung zur Ablieferung eines Teils vom Ertrag gewissermaßen als Pächter über einen abgeteilten Meierhof setzt; solche Verhältnisse bestanden zwar zu allen Zeiten - um Comum zum Beispiel waren sie noch in der Kaiserzeit die Regel -, allein als Ausnahmezustände bevorzugter Landschaften und milde verwalteter Güter. Hier ist die Großwirtschaft mit Sklaven gemeint, welche im römischen Staat wie einst im karthagischen aus der Übermacht des Kapitals sich entwickelte. Während für den Sklavenbestand der älteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und die Erblichkeit der Knechtschaft ausreichten, beruht diese Sklavenwirtschaft, völlig wie die amerikanische, auf systematisch betriebener Menschenjagd, da bei der auf Leben und Fortpflanzung der Sklaven wenig Rücksicht nehmenden Nutzungsweise die Sklavenbevölkerung beständig zusammenschwand und selbst die stets neue Massen auf den Sklavenmarkt liefernden Kriege das Defizit zu decken nicht ausreichten. Kein Land, wo dieses jagdbare Wild sich vorfand, blieb hiervon verschont; selbst in Italien war es keineswegs unerhört, daß der arme Freie von seinem Brotherrn unter die Sklaven eingestellt ward. Das Negerland jener Zeit aber war Vorderasien 2, wo die kretischen und kilikischen Korsaren, die rechten gewerbsmäßigen Sklavenjäger und Sklavenhändler, die Küsten Syriens und die griechischen Inseln ausraubten, wo mit ihnen wetteifernd die römischen Zollpächter in den Klientelstaaten Menschenjagden veranstalteten und die Gefangenen unter ihr Sklavengesinde untersteckten - es geschah dies in solchem Umfang, daß um 650 (100) der König von Bithynien sich unfähig erklärte, den verlangten Zuzug zu leisten, da aus seinem Reich alle arbeitsfähigen Leute von den Zollpächtern weggeschleppt seien. Auf dem großen Sklavenmarkt in Delos, wo die kleinasiatischen Sklavenhändler ihre Ware an die italischen Spekulanten absetzten, sollen an einem Tage bis zu 10000 Sklaven des Morgens ausgeschifft und vor Abend alle verkauft gewesen sein - ein Beweis zugleich, welche ungeheure Zahl von Sklaven geliefert ward und wie dennoch die Nachfrage immer noch das Angebot überstieg. Es war kein Wunder. Bereits in der Schilderung der römischen Ökonomie des sechsten Jahrhunderts ist es dargelegt worden, daß dieselbe wie überhaupt die gesamte Großwirtschaft des Altertums auf dem Sklavenbetriebe ruht. Worauf immer die Spekulation sich warf, ihr Werkzeug war ohne Ausnahme der rechtlich zum Tier herabgesetzte Mensch. Durch Sklaven wurden großenteils die Handwerke betrieben, so daß der Ertrag dem Herrn zufiel. Durch die Sklaven der Steuerpachtgesellschaft wurde die Erhebung der öffentlichen Gefälle in den untern Graden regelmäßig beschafft. Ihre Hände besorgten den Grubenbau, die Pechhütten und was derart sonst vorkommt; schon früh kam es auf, Sklavenherden nach den spanischen Bergwerken zu senden, deren Vorsteher sie bereitwillig annahmen und hoch verzinsten. Die Wein- und Olivenlese wurde in Italien nicht von den Leuten auf dem Gut bewirkt, sondern einem Sklavenbesitzer in Akkord gegeben. Die Hütung des Viehs ward allgemein durch Sklaven beschafft; der bewaffneten, häufig berittenen Hirtensklaven auf den großen Weidestrecken Italiens ist bereits gedacht worden, und dieselbe Art der Weidewirtschaft ward bald auch in den Provinzen ein beliebter Gegenstand der römischen Spekulation - so war zum Beispiel Dalmatien kaum erobert (599 155), als die römischen Kapitalisten anfingen, dort in italischer Weise die Viehzucht im großen zu betreiben. Aber in jeder Beziehung weit schlimmer noch war der eigentliche Plantagenbau, die Bestellung der Felder durch eine Herde nicht selten mit dem Eisen gestempelter Sklaven, welche mit Fußschellen an den Beinen unter Aufsehern des Tags die Feldarbeiten taten und nachts in dem gemeinschaftlichen, häufig unterirdischen Arbeiterzwinger zusammengesperrt wurden. Diese Plantagenwirtschaft war aus dem Orient nach Karthago gewandert und scheint durch die Karthager nach Sizilien gelangt zu sein, wo, wahrscheinlich aus diesem Grunde, die Plantagenwirtschaft früher und vollständiger als in irgendeinem anderen Gebiet der römischen Herrschaft durchgebildet auftritt 3. Die Leontinische Feldmark von etwa 30 000 Jugera urbaren Landes, die als römische Domäne von den Zensoren verpachtet wurde, finden wir einige Dezennien nach der Gracchenzeit geteilt unter nicht mehr als 84 Pächter, von denen also durchschnittlich auf jeden 360 Jugera kamen und unter denen nur ein einziger Leontiner, die übrigen fremde, meistens römische Spekulanten waren. Man sieht hieraus, mit welchem Eifer die römischen Spekulanten hier in die Fußstapfen ihrer Vorgänger traten und welche großartigen Geschäfte mit sizilischem Vieh und sizilischem Sklavenkorn die römischen und nichtrömischen Spekulanten gemacht haben werden, die mit ihren Hutungen und Pflanzungen die schöne Insel bedeckten. Italien indes blieb von dieser schlimmsten Form der Sklavenwirtschaft für jetzt noch wesentlich verschont. Wenngleich in Etrurien, wo die Plantagenwirtschaft zuerst in Italien aufgekommen zu sein scheint und wo sie wenigstens vierzig Jahre später in ausgedehntestem Umfange bestand, höchstwahrscheinlich schon jetzt es an Arbeiterzwingern nicht fehlte, so ward doch die italische Ackerwirtschaft in dieser Zeit noch überwiegend durch freie Leute oder doch durch ungefesselte Knechte, daneben durch Akkordierung größerer Arbeiten an Unternehmer betrieben. Recht deutlich zeigt sich der Unterschied des italischen Sklavenwesens von dem sizilischen darin, daß bei dem sizilischen Sklavenaufstand 619-622 (135-1 S2) allein die Sklaven der nach italischer Weise lebenden mamertinischen Gemeinde sich nicht beteiligten.
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