Gleichzeitig hatten die Operationen auch in Mittelitalien begonnen, wo der Aufstand von den Abruzzen und der Landschaft am Fuciner See aus in gefährlicher Nähe die Hauptstadt bedrohte. Ein selbständiges Korps unter Gnaeus Pompeius Strabo ward ins Picenische gesandt, um, auf Firmum und Falerio gestützt, Asculum zu bedrohen; die Hauptmasse dagegen der römischen Nordarmee stellte unter dem Konsul Lupus sich auf an der Grenze des latinischen und des marsischen Gebietes, wo an der Valerischen und der Salarischen Chaussee der Feind der Hauptstadt am nächsten stand; der kleine Fluß Tolenus (Turano), der zwischen Tibur und Alba die Valerische Straße schneidet und bei Rieti in den Velino fällt, schied die beiden Heere. Ungeduldig drängte der Konsul Lupus zur Entscheidung und überhörte den unbequemen Rat des Marius, die des Dienstes ungewohnte Mannschaft erst im kleinen Krieg zu üben. Zunächst ward ihm die 10000 Mann starke Abteilung des Gaius Perpenna vollständig geschlagen. Der Oberfeldherr entsetzte den geschlagenen General seines Kommandos und vereinigte den Rest des Korps mit dem unter Marius’ Befehl stehenden, ließ sich aber dadurch nicht abhalten, die Offensive zu ergreifen und in zwei teils von ihm selbst, teils von Marius geführten Abteilungen auf zwei nicht weit voneinander geschlagenen Brücken den Tolenus zu überschreiten. Ihnen gegenüber stand Publius Scato mit den Marsern; er hatte sein Lager an der Stelle geschlagen, wo Marius den Bach überschritt, allein ehe der Übergang stattfand, sich mit Hinterlassung der bloßen Lagerposten von dort weggezogen und weiter flußaufwärts eine verdeckte Stellung genommen, in welcher er das römische Korps unter Lupus unvermutet während des Übergehens angriff und es teils niedermachte, teils in den Fluß sprengte (11. Juni 664 90). Der Konsul selbst und 8000 der Seinen blieben. Es konnte kaum ein Ersatz heißen, daß Marius, Scatos Abmarsch endlich gewahrend, über den Fluß gegangen war und nicht ohne Verlust der Feinde deren Lager besetzt hatte. Doch zwang dieser Flußübergang und gleichzeitig von dem Feldherrn Servius Sulpicius über die Paeligner erfochtener Sieg die Marser, ihre Verteidigungslinie etwas zurückzunehmen, und Marius, welcher nach Beschluß des Senats als Höchstkommandierender an Lupus’ Stelle trat, verhinderte wenigstens, daß der Feind weitere Erfolge errang. Allein Quintus Caepio, der bald darauf ihm gleichberechtigt zur Seite gesetzt ward, weniger wegen eines glücklich von ihm bestandenen Gefechtes, als weil er den damals in Rom tonangebenden Rittern durch seine heftige Opposition gegen Drusus sich empfohlen hatte, ließ sich von Silo durch die Vorspiegelung, ihm sein Heer verraten zu wollen, in einen Hinterhalt locken und ward mit einem großen Teil seiner Mannschaft von den Marsern und Vestinern zusammengehauen. Marius, nach Caepios Fall wiederum alleiniger Oberbefehlshaber, hinderte durch seinen zähen Widerstand den Gegner, die errungenen Vorteile zu benutzen, und drang allmählich tief in das marsische Gebiet ein. Die Schlacht versagte er lange; als er endlich sie lieferte, überwand er seinen stürmischen Gegner, der unter anderen Toten den Hauptmann der Marruciner Herius Asinius auf der Walstatt zurückließ. In einem zweiten Treffen wirkten Marius’ Heer und das zur Südarmee gehörige Korps des Sulla zusammen, um den Marsern eine noch empfindlichere Niederlage beizubringen, die ihnen 6000 Mann kostete; die Ehre dieses Tages aber blieb dem jüngeren Offizier, denn Marius hatte zwar die Schlacht geliefert und gewonnen, aber Sulla den Flüchtigen den Rückzug verlegt und sie aufgerieben.

Während also am Fuciner See heftig und mit wechselndem Erfolg gefochten ward, hatte auch das picenische Korps unter Strabo unglücklich und glücklich gestritten. Die Insurgentenchefs Gaius Iudacilius aus Asculum, Publius Vettius Scato und Titus Lafrenius hatten mit vereinten Kräften dasselbe angegriffen, es geschlagen und gezwungen, sich nach Firmum zu werfen, wo Lafrenius den Strabo belagert hielt, während Iudacilius in Apulien einrückte und Canusium, Venusia und die sonstigen dort noch zu Rom haltenden Städte zum Anschluß an die Aufständischen bestimmte. Allein auf der römischen Seite bekam Servius Sulpicius durch seinen Sieg über die Paeligner freie Hand, um in Picenum einzurücken und Strabo Hilfe zu bringen. Lafrenius ward, während von vorn Strabo ihn angriff, von Sulpicius in den Rücken gefaßt und sein Lager in Brand gesteckt; er selber fiel, der Rest seiner Truppen warf sich in aufgelöster Flucht nach Asculum. So vollständig hatte im Picenischen die Lage der Dinge sich geändert, daß wie vorher die Römer auf Firmum, so jetzt die Italiker auf Asculum sich beschränkt sahen und der Krieg also sich abermals in eine Belagerung verwandelte.

Endlich war im Laufe des Jahres zu den beiden schwierigen und vielgeteilten Kriegen im südlichen und mittleren Italien noch ein dritter in der nördlichen Landschaft gekommen, indem die für Rom so gefährliche Lage der Dinge nach den ersten Kriegsmonaten einen großen Teil der umbrischen und einzelne etruskische Gemeinden veranlaßt hatte, sich für die Insurrektion zu erklären, so daß es nötig geworden war, gegen die Umbrer den Aulus Plotius, gegen die Etrusker den Lucius Porcius Cato zu entsenden. Hier indes stießen die Römer auf einen weit minder energischen Widerstand als im marsischen und samnitischen Land und behaupteten das entschiedenste Übergewicht im Felde.

So ging das schwere erste Kriegsjahr zu Ende, militärisch wie politisch trübe Erinnerungen und bedenkliche Aussichten hinterlassend. Militärisch waren beide Armeen der Römer, die marsische wie die kampanische, durch schwere Niederlagen geschwächt und entmutigt, die Nordarmee genötigt, vor allem auf die Deckung der Hauptstadt bedacht zu sein, die Südarmee bei Neapel in ihren Kommunikationen ernstlich bedroht, da die Insurgenten ohne viele Schwierigkeit aus dem marsischen oder samnitischen Gebiet hervorbrechen und zwischen Rom und Neapel sich festsetzen konnten; weswegen man es notwendig fand, wenigstens eine Postenkette von Cumae nach Rom zu ziehen. Politisch hatte die Insurrektion während dieses ersten Kampfjahres nach allen Seiten hin Boden gewonnen, der Obertritt von Nola, die rasche Kapitulation der festen und großen latinischen Kolonie Venusia, der umbrisch-etruskische Aufstand waren bedenkliche Zeichen, daß die römische Symmachie in ihren innersten Fugen wanke und nicht imstande sei, diese letzte Probe auszuhalten. Schon hatte man der Bürgerschaft das Äußerste zugemutet, schon, um jene Postenkette an der latinisch-kampanischen Küste zu bilden, gegen 6000 Freigelassene in die Bürgermiliz eingereiht, schon von den noch treugebliebenen Bundesgenossen die schwersten Opfer gefordert; es war nicht möglich, die Sehne des Bogens noch schärfer anzuziehen, ohne alles aufs Spiel zu setzen. Die Stimmung der Bürgerschaft war unglaublich gedrückt. Nach der Schlacht am Tolenus, als der Konsul und die zahlreichen mit ihm gefallenen namhaften Bürger von dem nahen Schlachtfeld nach der Hauptstadt als Leichen zurückgebracht und daselbst bestattet wurden, als die Beamten zum Zeichen der öffentlichen Trauer den Purpur und die Ehrenabzeichen von sich legten, als von der Regierung an die hauptstädtischen Bewohner der Befehl erging, in Masse sich zu bewaffnen, hatten nicht wenige sich der Verzweiflung überlassen und alles verloren gegeben. Zwar war die schlimmste Entmutigung gewichen nach den von Caesar bei Acerrae, von Strabo im Picenischen erfochtenen Siegen; auf die Meldung des ersteren hatte man in der Hauptstadt den Kriegsrock wieder mit dem Bürgerkleid vertauscht, auf die des zweiten die Zeichen der Landestrauer abgelegt; aber es war doch nicht zweifelhaft, daß im ganzen die Römer in diesem Waffengang den kürzeren gezogen hatten, und vor allen Dingen war aus dem Senat wie aus der Bürgerschaft der Geist entwichen, der sie einst durch alle Krisen des Hannibalischen Krieges hindurch zum Siege getragen hatte. Man begann den Krieg wohl noch mit dem gleichen trotzigen Übermut wie damals, aber man wußte ihn nicht wie damals damit zu endigen; der starre Eigensinn, die zähe Konsequenz hatten einer schlaffen und feigen Gesinnung Platz gemacht. Schon nach dem ersten Kriegsjahr wurde die äußere und innere Politik plötzlich eine andere und wandte sich zur Transaktion. Es ist kein Zweifel, daß man damit das Klügste tat, was sich tun ließ; aber nicht weil man, durch die unmittelbare Gewalt der Waffen genötigt, nicht umhin konnte, sich nachteilige Bedingungen gefallen zu lassen, sondern weil das, worum gestritten ward, die Verewigung des politischen Vorranges der Römer vor den übrigen Italikern, dem Gemeinwesen selber mehr schädlich als förderlich war. Es trifft im öffentlichen Leben wohl, daß ein Fehler den anderen ausgleicht; hier machte, was der Eigensinn verschuldet hatte, die Feigheit gewissermaßen wieder gut. Das Jahr 664 (90) hatte begonnen mit der schroffsten Zurückweisung des von den Insurgenten angebotenen Vergleichs und mit der Eröffnung eines Prozeßkrieges, in welchem die leidenschaftlichsten Verteidiger des patriotischen Egoismus, die Kapitalisten, Rache nahmen an allen denjenigen, die im Verdacht standen, der Mäßigung und der rechtzeitigen Nachgiebigkeit das Wort geredet zu haben. Dagegen brachte der Tribun Marcus Plautius Silvanus, der am 10. Dezember desselben Jahres sein Amt antrat, ein Gesetz durch, das die Hochverratskommission den Kapitalistengeschworenen entzog und anderen, aus der freien, nicht ständisch qualifizierten Wahl der Distrikte hervorgegangenen Geschworenen anvertraute; wovon die Folge war, daß diese Kommission aus einer Geißel der Moderierten zu einer Geißel der Ultras ward und sie unter anderen ihren eigenen Urheber Quintus Varius, dem die öffentliche Stimme die schlimmsten demokratischen Greueltaten, die Vergiftung des Quintus Metellus und die Ermordung des Drusus, schuld gab, in die Verbannung sandte. Wichtiger als diese seltsam offenherzige politische Palinodie war die veränderte Richtung, die man in der Politik gegen die Italiker einschlug. Genau dreihundert Jahre waren verflossen, seit Rom zum letzten Male sich hatte den Frieden diktieren lassen müssen; Rom war jetzt wieder unterlegen, und da es den Frieden begehrte, war derselbe nur möglich wenigstens durch teilweises Eingehen auf die Bedingungen der Gegner. Mit den Gemeinden, die bereits in Waffen sich erhoben hatten, um Rom zu unterwerfen und zu zerstören, war die Fehde zu erbittert geworden, als daß man in Rom es über sich gewonnen hätte, ihnen die verlangten Zugeständnisse zu machen; und hätte man es getan, sie wären vielleicht jetzt von der anderen Seite zurückgewiesen worden. Indes wenn den bis jetzt noch treugebliebenen Gemeinden die ursprünglichen Forderungen unter gewissen Einschränkungen gewährt wurden, so ward damit teils der Schein freiwilliger Nachgiebigkeit gerettet, teils die sonst unvermeidliche Konsolidierung der Konföderation verhindert und damit der Weg zu ihrer Überwindung gebahnt. So taten denn die Pforten des römischen Bürgertums, die der Bitte so lange verschlossen geblieben waren, jetzt plötzlich sich auf, als die Schwerter daran pochten; jedoch auch jetzt nicht voll und ganz, sondern selbst für die Aufgenommenen in widerwilliger und kränkender Weise. Ein von dem Konsul Lucius Caesar 7 durchgebrachtes Gesetz verlieh das römische Bürgerrecht den Bürgern aller derjenigen italischen Bundesgemeinden, die bis dahin noch nicht Rom offen abgesagt hatten; ein zweites der Volkstribune Marcus Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo setzte jedem in Italien verbürgerten und domizilierten Mann eine zweimonatliche Frist, binnen welcher es ihm gestattet sein solle, durch Anmeldung bei einem römischen Beamten das römische Bürgerrecht zu gewinnen. Indes sollten diese Neubürger, ähnlich den Freigelassenen, im Stimmrecht in der Art beschränkt sein, daß von den fünfunddreißig Bezirken sie nur in acht, wie die Freigelassenen nur in vier, eingeschrieben werden konnten; ob die Beschränkung persönlich oder, wie es scheint, erblich war, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. Diese Maßregel bezog sich zunächst auf das eigentliche Italien, das nördlich damals noch wenig über Ancona und Florenz hinausreichte. In dem Kettenland diesseits der Alpen, das zwar rechtlich Ausland war, aber in der Administration wie in der Kolonisierung längst als Teil Italiens galt, wurden sämtliche latinische Kolonien behandelt wie die italischen Gemeinden. Im übrigen war hier diesseits des Po der größte Teil des Bodens nach Auflösung der alten keltischen Stammgemeinden zwar nicht nach dem munizipalen Schema organisiert, stand aber doch im Eigentum römischer, meist in Marktflecken (fora) zusammenwohnender Bürger. Die nicht zahlreichen bundesgenössischen Ortschaften diesseits des Po, namentlich Ravenna, sowie die gesamte Landschaft zwischen dem Po und den Alpen ward infolge eines von dem Konsul Strabo im Jahre 665 (89) eingebrachten Gesetzes nach italischer Stadtverfassung organisiert, so daß die hierzu sich nicht eignenden Gemeinden, namentlich die Ortschaften in den Alpentälern, einzelnen Städten als abhängige und zinspflichtige Dörfer zugelegt wurden, diese neuen Stadtgemeinden aber nicht mit dem römischen Bürgertum beschenkt, sondern durch die rechtliche Fiktion, daß sie latinische Kolonien seien, mit denjenigen Rechten bekleidet, welche bisher den latinischen Städten geringeren Rechts zugestanden hatten. Italien endigte also damals tatsächlich am Po, während die transpadanische Landschaft als Vorland behandelt ward. Hier, nördlich vom Po, gab es außer Cremona, Eporedia und Aquileia keine Bürger- oder latinische Kolonien, und es waren auch die einheimischen Stämme hier keineswegs, wie südlich vom Po, verdrängt worden. Die Abschaffung der keltischen Gau- und die Einführung der italischen Stadtverfassung bahnte die Romanisierung des reichen und wichtigen Gebietes an; es war dies der erste Schritt zu der langen und folgenreichen Umgestaltung des gallischen Stammes, im Gegensatz zu dem und zu dessen Abwehr einstmals Italien sich zusammengefunden hatte, in Genossen ihrer italischen Herren.

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7 Das Julische Gesetz muß in den letzten Monaten des Jahres 664 (90) erlassen sein, da während der guten Jahreszeit Caesar im Felde stand; das Plautische ist wahrscheinlich, wie in der Regel die tribunizischen Anträge, unmittelbar nach dem Amtsantritt der Tribune, also Dezember 664 (90) oder Januar 665 (89) durchgebracht worden.

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So ansehnlich diese Zugeständnisse waren, wenn man sie vergleicht mit der seit mehr als hundertfünfzig Jahren festgehaltenen starren Abgeschlossenheit der römischen Bürgerschaft, so schlossen sie doch nichts weniger als eine Kapitulation mit den wirklichen Insurgenten ein, sondern sollten teils die schwankenden und mit dem Abfall drohenden Gemeinden festhalten, teils möglichst viele Überläufer aus den feindlichen Reihen herüberziehen. In welchem Umfang diese Gesetze, namentlich das wichtigste derselben, das des Caesar, zur Anwendung gekommen sind, läßt sich nicht genau sagen, da wir den Umfang der Insurrektion zur Zeit der Erlassung des Gesetzes nur im allgemeinen anzugeben vermögen. Die Hauptsache war auf jeden Fall, daß die bisher latinischen Gemeinden, sowohl die Überreste der alten latinischen Eidgenossenschaft, wie Tibur und Praeneste, als auch besonders die latinischen Kolonien, mit Ausnahme der wenigen zu den Insurgenten übergegangenen, dadurch eintraten in den römischen Bürgerverband. Außerdem fand das Gesetz Anwendung auf die treugebliebenen Bundesstädte in Etrurien und besonders in Süditalien, wie Nuceria und Neapolis. Daß einzelne bisher besonders bevorzugte Gemeinden über die Annahme des Bürgerrechts schwankten, Neapolis zum Beispiel Bedenken trug, seinen bisherigen Vertrag mit Rom, der den Bürgern Freiheit vom Landdienst und ihre griechische Verfassung, vielleicht auch überdies Domanialnutzungen garantierte, gegen das beschränkte Neubürgerrecht hinzugeben, ist begreiflich; es ist wahrscheinlich aus den dieser Anstände wegen geschlossenen Vergleichen herzuleiten, daß diese Stadt, sowie auch Rhegion und vielleicht noch andere griechische Gemeinden in Italien, selbst nach dem Eintritt in den Bürgerverband ihre bisherige Kommunalverfassung und die griechische Sprache als offizielle unverändert beibehalten haben. Auf alle Fälle ward infolge dieser Gesetze der römische Bürgerverband außerordentlich erweitert durch das Aufgehen von zahlreichen und ansehnlichen von der sizilischen Meerenge bis zum Po zerstreuten Stadtgemeinden in denselben, außerdem die Landschaft zwischen dem Po und den Alpen durch die Erteilung des besten bundesgenössischen Rechts gleichsam mit der gesetzlichen Anwartschaft auf das volle Bürgerrecht beliehen.

Gestützt auf diese Konzessionen an die schwankenden Gemeinden nahmen die Römer mit neuem Mute den Kampf auf gegen die aufständischen Distrikte. Man hatte von den bestehenden politischen Institutionen so viel niedergerissen, als notwendig schien, um die Ausbreitung des Brandes zu hindern; die Insurrektion griff fortan wenigstens nicht weiter um sich. Namentlich in Etrurien und Umbrien, wo sie erst im Beginn war, wurde sie wohl mehr noch durch das Julische Gesetz als durch den Erfolg der römischen Waffen so auffallend rasch überwältigt. In den ehemaligen latinischen Kolonien, in der dicht bewohnten Polandschaft eröffneten sich reiche und jetzt zuverlässige Hilfsquellen; mit diesen und mit denen der Bürgerschaft selbst konnte man daran gehen, den jetzt isolierten Brand zu bewältigen. Die beiden bisherigen Oberbefehlshaber gingen nach Rom zurück, Caesar als erwählter Zensor, Marius, weil man seine Kriegführung als unsicher und langsam tadelte und den sechsundsechzigjährigen Mann für altersschwach erklärte. Sehr wahrscheinlich war dieser Vorwurf unbegründet; Marius bewies, indem er täglich in Rom auf dem Turnplatz erschien, wenigstens seine körperliche Frische, und auch als Oberbefehlshaber scheint er in dem letzten Feldzug im ganzen die alte Tüchtigkeit bewährt zu haben; aber glänzende Erfolge, mit denen allein er nach seinem politischen Bankrott sich hätte in der öffentlichen Meinung rehabilitieren können, hatte er nicht erfochten, und so ward der gefeierte Degen zu seinem bitteren Kummer jetzt auch als Offizier ohne Umstände zu dem alten Eisen geworfen. An Marius’ Stelle trat bei der marsischen Armee der Konsul dieses Jahres Lucius Porcius Cato, der mit Auszeichnungen in Etrurien gefochten hatte, an Caesars bei der kampanischen der Unterfeldherr Lucius Sulla, dem man einige der wesentlichsten Erfolge des vorigen Feldzugs verdankte; Gnaeus Strabo behielt, jetzt als Konsul, das mit so großem Erfolg von ihm geführte Kommando im picenischen Gebiet.

So begann der zweite Feldzug 665 (89), den noch im Winter die Insurgenten eröffneten durch den kühnen, an den großartigen Gang der Samnitischen Kriege erinnernden Versuch, einen marsischen Heerhaufen von 15000 Mann der in Norditalien gärenden Insurrektion zu Hilfe nach Etrurien zu senden. Allein Strabo, durch dessen Bereich er zu passieren hatte, verlegte ihm den Weg und schlug ihn vollständig; nur wenige gelangten zurück in die weit entfernte Heimat. Als dann die Jahreszeit den römischen Heeren gestattete, die Offensive zu ergreifen, betrat Cato das marsische Gebiet und drang unter glücklichen Gefechten in demselben vor, allein er fiel in der Gegend des Fuciner Sees bei einem Sturm auf das feindliche Lager, wodurch die ausschließliche Oberleitung der Operationen in Mittelitalien auf Strabo überging. Dieser beschäftigte sich teils mit der fortgesetzten Belagerung von Asculum, teils mit der Unterwerfung der marsischen, sabellischen und apulischen Landschaften. Zum Entsatz seiner bedrängten Heimatstadt erschien vor Asculum Iudacilius mit dem picentischen Aufgebot und griff die belagernde Armee an, während gleichzeitig die ausfallende Besatzung sich auf die römischen Linien warf. Es sollen an diesem Tage 75000 Römer gegen 60000 Italiker gefochten haben. Der Sieg blieb den Römern, doch gelang es dem Iudacilius, mit einem Teil des Entsatzheeres sich in die Stadt zu werfen. Die Belagerung nahm ihren Fortgang; sie war langwierig 8 durch die Festigkeit des Platzes und die verzweifelte Verteidigung der Bewohner, welche fochten in Erinnerung an die schreckliche Kriegserklärung innerhalb ihrer Mauern. Als Iudacilius endlich nach mehrmonatlicher tapferer Verteidigung die Kapitulation herankommen sah, ließ er die Häupter der römisch gesinnten Fraktion der Bürgerschaft unter Martern umbringen und gab sodann sich selbst den Tod. So wurden die Tore geöffnet und die römischen Exekutionen lösten die italischen ab: alle Offiziere und alle angesehenen Bürger wurden hingerichtet, die übrigen mit dem Bettelstab ausgetrieben, sämtliches Hab und Gut von Staats wegen eingezogen. Während der Belagerung und nach dem Fall von Asculum durchzogen zahlreiche römische Korps die benachbarten aufständischen Landschaften und bewogen eine nach der anderen zur Unterwerfung. Die Marruciner fügten sich, nachdem Servius Sulpicius sie bei Teate (Chieti) nachdrücklich geschlagen hatte. In Apulien drang der Prätor Gaius Cosconius ein, nahm Salapia und Cannae und belagerte Canusium. Einen samnitischen Heerhaufen, der unter Marius Egnatius der unkriegerischen Landschaft zu Hilfe kam und in der Tat die Römer zurückdrängte, gelang es dem römischen Feldherrn bei dem Übergang über den Aufidus zu schlagen; Egnatius fiel und der Rest des Heeres mußte in den Mauern von Canusium Schutz suchen. Die Römer drangen wieder vor bis nach Venusia und Rubi und wurden Herren von ganz Apulien. Auch am Fuciner See und am Majellagebirg, in den Hauptsitzen der Insurrektion, stellten die Römer ihre Herrschaft wieder her; die Marser ergaben sich an die Unterfeldherren Strabos, Quintus Metellus Pius und Gaius Cinna, die Vestiner und Paeligner im folgenden Jahr (666 88) an Strabo selbst; die Insurgentenhauptstadt Italia ward wieder die bescheidene pälignische Landstadt Corfinium; die Reste des italischen Senats flüchteten auf samnitisches Gebiet.