Im siebenten Jahrhundert ward diese unbedingte Zentralisation des öffentlichen Lebens der römischen Gemeinde in dem einen Mittelpunkt Rom wenigstens für Italien aufgegeben. Seit dies eine einzige städtische Gemeinde war und das Stadtgebiet vom Arnus und Rubico bis hinab zur sizilischen Meerenge reichte, mußte man wohl sich entschließen, innerhalb dieser großen wiederum kleinere Stadtgemeinden zu bilden. So ward Italien nach Vollbürgergemeinden organisiert, bei welcher Gelegenheit man zugleich die durch ihren Umfang gefährlichen größeren Gaue, soweit dies nicht schon früher geschehen war, in mehrere kleinere Stadtbezirke aufgelöst haben mag. Die Stellung dieser neuen Vollbürgergemeinden war ein Kompromiß zwischen derjenigen, die ihnen bis dahin als Bundesstaaten zugekommen war, und derjenigen, die ihnen als integrierenden Teilen der römischen Gemeinde nach älterem Recht zugekommen sein würde. Zugrunde lag im ganzen die Verfassung der bisherigen formell souveränen latinischen oder auch, insofern deren Verfassung in den Grundzügen der römischen gleich ist, die der römischen altpatrizisch-konsularischen Gemeinde; nur daß darauf gehalten ward, für dieselben Institutionen in dem Munizipium andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heißt im Staat. Eine Bürgerversammlung tritt an die Spitze mit der Befugnis, Gemeindestatute zu erlassen und die Gemeindebeamten zu ernennen. Ein Gemeinderat von hundert Mitgliedern übernimmt die Rolle des römischen Senats. Das Gerichtswesen wird verwaltet von vier Gerichtsherren, zwei ordentlichen Richtern, die den beiden Konsuln, zwei Marktrichtern, die den kurulischen Ädilen entsprechen. Die Zensurgeschäfte, die wie in Rom von fünf zu fünf Jahr sich erneuerten und allem Anschein nach vorwiegend in der Leitung der Gemeindebauten bestanden, wurden von den höchsten Gemeindebeamten, also den beiden ordentlichen Gerichtsherren, mit übernommen, welche in diesem Fall den auszeichnenden Titel der “Gerichtsherren mit zensorischer oder Fünfjahrgewalt” annahmen. Die Gemeindekasse verwalteten zwei Quästoren. Für das Sakralwesen sorgten zunächst die beiden der ältesten latinischen Verfassung allein bekannten Kollegien priesterlicher Sachverständigen, die munizipalen Pontifices und Augurn.
Was das Verhältnis dieses sekundären politischen Organismus zu dem primären des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die politischen Befugnisse vollständig zu und band also der Gemeindebeschluß und das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebürger ebenso wie der Volksbeschluß und das konsularische Imperium den Römer. Dies führte im ganzen zu einer konkurrierenden Tätigkeit der Staats- und der Stadtbehörden: Es hatten beispielsweise beide das Recht der Schatzung und Besteuerung, ohne daß bei den etwaigen städtischen Schatzungen und Steuern die von Rom ausgeschriebenen oder bei diesen jene berücksichtigt worden wären; es durften öffentliche Bauten sowohl von den römischen Beamten in ganz Italien als auch von den städtischen in ihrem Sprengel angeordnet werden, und was dessen mehr ist. Im Kollisionsfall wich natürlich die Gemeinde dem Staat und brach der Volksschluß den Stadtschluß. Eine förmliche Kompetenzteilung fand wohl nur in der Rechtspflege statt, wo das reine Konkurrenzsystem zu der größten Verwirrung geführt haben würde; hier wurden im Kriminalprozeß vermutlich alle Kapitalsachen, im Zivilverfahren die schwereren, und ein selbständiges Auftreten der dirigierenden Beamten voraussetzenden Prozesse den hauptstädtischen Behörden und Geschworenen vorbehalten und die italischen Stadtgerichte auf die geringeren und minder verwickelten oder auch sehr dringenden Rechtshändel beschränkt.
Die Entstehung dieses italischen Gemeindewesens ist nicht überliefert. Es ist wahrscheinlich, daß sie in ihren Anfängen zurückgeht auf Ausnahmebestimmungen für die großen Bürgerkolonien, die am Ende des sechsten Jahrhunderts gegründet wurden; wenigstens deuten einzelne, an sich gleichgültige formelle Differenzen zwischen Bürgerkolonien und Bürgermunizipien darauf hin, daß die neue, damals praktisch an die Stelle der latinischen tretende Bürgerkolonie ursprünglich eine bessere staatsrechtliche Stellung gehabt hat als das weit ältere Bürgermunizipium, und diese Bevorzugung kann wohl nur bestanden haben in einer der latinischen sich annähernden Gemeindeverfassung, wie sie späterhin sämtlichen Bürgerkolonien wie Bürgermunizipien zukam. Bestimmt nachweisen läßt sich die neue Ordnung zuerst für die revolutionäre Kolonie Capua, und keinem Zweifel unterliegt es, daß sie ihre volle Anwendung erst fand, als die sämtlichen bisher souveränen Städte Italiens infolge des Bundesgenossenkriegs als Bürgergemeinden organisiert werden mußten. Ob schon das Julische Gesetz, ob die Zensoren von 668 (86), ob erst Sulla das einzelne geordnet hat, läßt sich nicht entscheiden; die Übertragung der zensorischen Geschäfte auf die Gerichtsherren scheint zwar nach Analogie der Sullanischen, die Zensur beseitigenden Ordnung eingeführt zu sein, kann aber auch ebensogut auf die älteste latinische Verfassung zurückgehen, die ja auch die Zensur nicht kannte. Auf alle Fälle ist diese dem eigentlichen Staat sich ein- und unterordnende Stadtverfassung eines der merkwürdigsten und folgenreichsten Erzeugnisse der sullanischen Zeit und des römischen Staatslebens überhaupt. Staat und Stadt ineinanderzufügen hat allerdings das Altertum ebensowenig vermocht, als es vermocht hat, das repräsentative Regiment und andere große Grundgedanken unseres heutigen Staatslebens aus sich zu entwickeln; aber es hat seine politische Entwicklung bis an diejenigen Grenzen geführt, wo diese die gegebenen Maße überwächst und sprengt, und vor allem ist dies in Rom geschehen, das in jeder Beziehung an der Scheide und in der Verbindung der alten und der neuen geistigen Welt steht. In der Sullanischen Verfassung sind einerseits die Urversammlung und der städtische Charakter des Gemeinwesens Rom fast zur bedeutungslosen Form zusammengeschwunden, andererseits die innerhalb des Staates stehende Gemeinde schon in der italischen vollständig entwickelt; bis auf den Namen, der freilich in solchen Dingen die Hälfte der Sache ist, hat diese letzte Verfassung der freien Republik das Repräsentativsystem und den auf den Gemeinden sich aufbauenden Staat durchgeführt.
Das Gemeindewesen in den Provinzen ward hierdurch nicht geändert; die Gemeindebehörden der unfreien Städte blieben vielmehr, von besonderen Ausnahmen abgesehen, beschränkt auf Verwaltung und Polizei und auf diejenige Jurisdiktion, welche die römischen Behörden vorzogen, nicht selbst in die Hand zu nehmen.
Dieses war die Verfassung, die Lucius Cornelius Sulla der Gemeinde Rom gab. Senat und Ritterstand, Bürgerschaft und Proletariat, Italiker und Provinzialen nahmen sie hin, wie sie vom Regenten ihnen diktiert ward, wenn nicht ohne zu grollen, doch ohne sich aufzulehnen; nicht so die Sullanischen Offiziere. Das römische Heer hatte seinen Charakter gänzlich verändert. Es war allerdings durch die Marianische Reform wieder schlagfertiger und militärisch brauchbarer geworden, als da es vor den Mauern von Numantia nicht focht; aber es hatte zugleich sich aus einer Bürgerwehr in eine Schar von Lanzknechten verwandelt, welche dem Staat gar keine und dem Offizier nur dann Treue bewiesen, wenn er verstand, sie persönlich an sich zu fesseln. Diese völlige Umgestaltung des Armeegeistes hatte der Bürgerkrieg in gräßlicher Weise zur Evidenz gebracht: sechs kommandierende Generale, Albinus, Cato, Rufus, Flaccus, Cinna und Gaius Carbo, waren während desselben gefallen von der Hand ihrer Soldaten; einzig Sulla hatte bisher es vermocht, der gefährlichen Meute Herr zu bleiben, freilich nur, indem er allen ihren wilden Begierden den Zügel schießen ließ wie noch nie vor ihm ein römischer Feldherr. Wenn deshalb ihm der Verderb der alten Kriegszucht schuld gegeben wird, so ist dies nicht gerade unrichtig, aber dennoch ungerecht; er war eben der erste römische Beamte, der seiner militärischen und politischen Aufgabe nur dadurch zu genügen imstande war, daß er auftrat als Condottiere. Aber er hatte die Militärdiktatur nicht übernommen, um den Staat der Soldateska untertänig zu machen, sondern vielmehr, um alles im Staat, vor allem aber das Heer und die Offiziere, unter die Gewalt der bürgerlichen Ordnung zurückzuzwingen. Wie dies offenbar ward, erhob sich gegen ihn eine Opposition mit seinem eigenen Stab. Mochte den übrigen Bürgern gegenüber die Oligarchie den Tyrannen spielen; aber daß auch die Generale, die mit ihrem guten Schwert die umgestürzten Senatorensessel wieder aufgerichtet hatten, jetzt ebendiesem Senat unweigerlichen Gehorsam zu leisten aufgefordert wurden, schien unerträglich. Eben die beiden Offiziere, denen Sulla das meiste Vertrauen geschenkt hatte, widersetzten sich der neuen Ordnung der Dinge. Als Gnaeus Pompeius, den Sulla mit der Eroberung von Sizilien und Afrika beauftragt und zu seinem Tochtermanne erkoren hatte, nach Vollzug seiner Aufgabe vom Senat den Befehl erhielt, sein Heer zu entlassen, unterließ er es zu gehorsamen und wenig fehlte an offenem Aufstand. Quintus Ofella, dessen festem Ausharren vor Praeneste wesentlich der Erfolg des letzten und schwersten Feldzuges verdankt ward, bewarb sich in ebenso offenem Widerspruch gegen die neu erlassenen Ordnungen um das Konsulat, ohne die niederen Ämter bekleidet zu haben. Mit Pompeius kam, wenn nicht eine herzliche Aussöhnung, doch ein Vergleich zustande. Sulla, der seinen Mann genug kannte, um ihn nicht zu fürchten, nahm die Impertinenz hin, die Pompeius ihm ins Gesicht sagte, daß mehr Leute sich um die aufgehende Sonne kümmerten als um die untergehende, und bewilligte dem eitlen Jüngling die leeren Ehrenbezeigungen, an denen sein Herz hing. Wenn er hier sich läßlich zeigte, so bewies er dagegen Ofella gegenüber, daß er nicht der Mann war, sich von seinen Marschällen imponieren zu lassen: So wie dieser verfassungswidrig als Bewerber vor das Volk trat, ließ ihn Sulla auf öffentlichem Marktplatz niederstoßen und setzte sodann der versammelten Bürgerschaft auseinander, daß die Tat auf seinen Befehl und warum sie vollzogen sei. So verstummte zwar für jetzt diese bezeichnende Opposition des Hauptquartiers gegen die neue Ordnung der Dinge; aber sie blieb bestehen und gab den praktischen Kommentar zu Sullas Worten, daß das, was er diesmal tue, nicht zum zweitenmal getan werden könne.
Eines blieb noch übrig -vielleicht das schwerste von allem: die Zurückführung der Ausnahmezustände in die neualten gesetzlichen Bahnen. Sie ward dadurch erleichtert, daß Sulla dieses letzte Ziel nie aus den Augen verloren hatte. Obwohl das Valerische Gesetz ihm absolute Gewalt und jeder seiner Verordnungen Gesetzeskraft gegeben, hatte er dennoch dieser exorbitanten Befugnis sich nur bei Maßregeln bedient, die von vorübergehender Bedeutung waren und wo die Beteiligung Rat und Bürgerschaft bloß nutzlos kompromittiert haben würde, namentlich bei den Ächtungen. Regelmäßig hatte er schon selbst diejenigen Bestimmungen beobachtet, die er für die Zukunft vorschrieb. Daß das Volk befragt ward, lesen wir in dem Quästorengesetz, das zum Teil noch vorhanden ist, und von anderen Gesetzen, zum Beispiel dem Aufwandgesetz und denen über die Konfiskation der Feldmarken, ist es bezeugt. Ebenso ward bei wichtigeren Administrativakten, zum Beispiel bei der Entsendung und Zurückberufung der afrikanischen Armee und bei Erteilung von städtischen Freibriefen, der Senat vorangestellt. In demselben Sinn ließ Sulla schon für 673 (81) Konsuln wählen, wodurch wenigstens die gehässige offizielle Datierung nach der Regentschaft vermieden ward; doch blieb die Macht noch ausschließlich bei dem Regenten und ward die Wahl auf sekundäre Persönlichkeiten geleitet. Aber im Jahre darauf (674 80) setzte Sulla die ordentliche Verfassung wieder vollständig in Wirksamkeit und verwaltete als Konsul in Gemeinschaft mit seinem Waffengenossen Quintus Metellus den Staat, während er die Regentschaft zwar noch beibehielt, aber vorläufig ruhen ließ. Er begriff es wohl, wie gefährlich es eben für seine eigenen Institutionen war, die Militärdiktatur zu verewigen. Da die neuen Zustände sich haltbar zu erweisen schienen, und von den neuen Einrichtungen zwar manches, namentlich in der Kolonisierung, noch zurück, aber doch das meiste und wichtigste vollendet war, so ließ er den Wahlen für 675 (79) freien Lauf, lehnte die Wiederwahl zum Konsulat als mit seinen eigenen Verordnungen unvereinbar ab und legte, bald nachdem die neuen Konsuln Publius Servilius und Appius Claudius ihr Amt angetreten hatten, im Anfang des Jahres 675 (79) die Regentschaft nieder. Es ergriff selbst starre Herzen, als der Mann, der bis dahin mit dem Leben und dem Eigentum von Millionen nach Willkür geschaltet hatte, auf dessen Wink so viele Häupter gefallen waren, dem in jeder Gasse Roms, in jeder Stadt Italiens Todfeinde wohnten und der ohne einen ebenbürtigen Verbündeten, ja genau genommen ohne den Rückhalt einer festen Partei sein tausend Interessen und Meinungen verletzendes Werk der Reorganisation des Staates zu Ende geführt hatte, als dieser Mann auf den Marktplatz der Hauptstadt trat, sich seiner Machtfülle freiwillig begab, seine bewaffneten Begleiter verabschiedete, seine Gerichtsdiener entließ und die dichtgedrängte Bürgerschaft aufforderte zu reden, wenn einer von ihm Rechenschaft begehre. Alles schwieg; Sulla stieg herab von der Rednerbühne und zu Fuß, nur von den Seinigen begleitet, ging er mitten durch ebenjenen Pöbel, der ihm vor acht Jahren das Haus geschleift hatte, zurück nach seiner Wohnung.
Die Nachwelt hat weder Sulla selbst noch sein Reorganisationswerk richtig zu würdigen verstanden, wie sie denn unbillig zu sein pflegt gegen die Persönlichkeiten, die dem Strom der Zeiten sich entgegenstemmen. In der Tat ist Sulla eine von den wunderbarsten, man darf vielleicht sagen eine einzige Erscheinung in der Geschichte. Physisch und psychisch ein Sanguiniker, blauäugig, blond, von auffallend weißer, aber bei jeder leidenschaftlichen Bewegung sich rötender Gesichtsfarbe, übrigens ein schöner, feurig blickender Mann, schien er nicht eben bestimmt, dem Staat mehr zu sein als seine Ahnen, die seit seines Großvaters Großvater Publius Cornelius Rufinus (Konsul 464, 477 290, 277), einem der angesehensten Feldherrn und zugleich dem prunkliebendsten Mann der pyrrhischen Zeit, in Stellungen zweiten Ranges verharrt hatten. Er begehrte vom Leben nichts als heiteren Genuß. Aufgewachsen in dem Raffinement des gebildeten Luxus, wie er in jener Zeit auch in den minder reichen senatorischen Familien Roms einheimisch war, bemächtigte er rasch und bebend sich der ganzen Fülle sinnlich geistiger Genüsse, welche die Verbindung hellenischer Feinheit und römischen Reichtums zu gewähren vermochten. Im adligen Salon und unter dem Lagerzelt war er gleich willkommen als angenehmer Gesellschafter und guter Kamerad; vornehme und geringe Bekannte fanden in ihm den teilnehmenden Freund und den bereitwilligen Helfer in der Not, der sein Geld weit lieber seinem bedrängten Genossen als seinem reichen Gläubiger gönnte. Leidenschaftlich huldigte er dem Becher, noch leidenschaftlicher den Frauen; selbst in seinen späteren Jahren war er nicht mehr Regent, wenn er nach vollbrachtem Tagesgeschäft sich zur Tafel setzte. Ein Zug der Ironie, man könnte vielleicht sagen der Bouffonnerie, geht durch seine ganze Natur. Noch als Regent befahl er, während er die Versteigerung der Güter der Geächteten leitete, für ein ihm überreichtes schlechtes Lobgedicht dem Verfasser eine Verehrung aus der Beute zu verabreichen unter der Bedingung, daß er gelobe, ihn niemals wieder zu besingen. Als er vor der Bürgerschaft Ofenas Hinrichtung rechtfertigte, geschah es, indem er den Leuten die Fabel erzählte von dem Ackersmann und den Läusen. Seine Gesellen wählte er gern unter den Schauspielern und liebte es, nicht bloß mit Quintus Roscius, dem römischen Talma, sondern auch mit viel geringeren Bühnenleuten beim Weine zu sitzen; wie er denn auch selbst nicht schlecht sang und sogar zur Aufführung in seinem Zirkel selber Possen schrieb. Doch ging in diesen lustigen Bacchanalien ihm weder die körperliche noch die geistige Spannkraft verloren; noch in der ländlichen Muße seiner letzten Jahre lag er eifrig der Jagd ob, und daß er aus dem eroberten Athen die Aristotelischen Schriften nach Rom brachte, beweist doch wohl für sein Interesse auch an ernsterer Lektüre. Das spezifische Römertum stieß ihn eher ab. Von der plumpen Morgue, die die römischen Großen gegenüber den Griechen zu entwickeln liebten, und von der Feierlichkeit beschränkter großer Männer hatte Sulla nichts, vielmehr ließ er gern sich gehen, erschien wohl zum Skandal mancher seiner Landsleute in griechischen Städten in griechischer Tracht oder veranlaßte seine adligen Gesellen, bei den Spielen selber die Rennwagen zu lenken. Noch weniger war ihm von den halb patriotischen, halb egoistischen Hoffnungen geblieben, die in Ländern freier Verfassung jede jugendliche Kapazität auf den politischen Tummelplatz locken und die auch er wie jeder andere einmal empfunden haben mag; in einem Leben, wie das seine war, schwankend zwischen leidenschaftlichem Taumel und mehr als nüchternem Erwachen, verzetteln sich rasch die Illusionen. Wünschen und Streben mochte ihm eine Torheit erscheinen in einer Welt, die doch unbedingt vom Zufall regiert ward und wo, wenn überhaupt auf etwas, man ja doch auf nichts spannen konnte als auf diesen Zufall. Dem allgemeinen Zug der Zeit, zugleich dem Unglauben und dem Aberglauben, sich zu ergeben folgte auch er. Seine wunderliche Gläubigkeit ist nicht der plebejische Köhlerglaube des Marius, der von dem Pfaffen für Geld sich wahrsagen und seine Handlungen durch ihn bestimmen läßt; noch weniger der finstere Verhängnisglaube des Fanatikers, sondern jener Glaube an das Absurde, wie er bei jedem von dem Vertrauen auf eine zusammenhängende Ordnung der Dinge durch und durch zurückgekommenen Menschen notwendig sich einstellt, der Aberglaube des glücklichen Spielers, der sich vom Schicksal privilegiert erachtet, jedesmal und überall die rechte Nummer zu werfen. In praktischen Fragen verstand Sulla sehr wohl, mit den Anforderungen der Religion ironisch sich abzufinden. Als er die Schatzkammern der griechischen Tempel leerte, äußerte er, daß es demjenigen nimmermehr fehlen könne, dem die Götter selbst die Kasse füllten. Als die delphischen Priester ihm berichteten, daß sie sich scheuten, die verlangten Schätze zu senden, da die Zither des Gottes hell geklungen, als man sie berührt, ließ er ihnen zurücksagen, daß man sie nun um so mehr schicken möge, denn offenbar stimme der Gott seinem Vorhaben zu. Aber darum wiegte er nicht weniger gern sich in dem Gedanken, der auserwählte Liebling der Götter zu sein, ganz besonders jener, der er bis in seine späten Jahre vor allen den Preis gab, der Aphrodite. In seinen Unterhaltungen wie in seiner Selbstbiographie rühmte er sich vielfach des Verkehrs, den in Träumen und Anzeichen die Unsterblichen mit ihm gepflogen. Er hatte wie wenig andere ein Recht, auf seine Taten stolz zu sein; er war es nicht, wohl aber stolz auf sein einzig treues Glück. Er pflegte wohl zu sagen, daß jedes improvisierte Beginnen ihm besser ausgeschlagen sei als das planmäßig angelegte, und eine seiner wunderlichsten Marotten, die Zahl der in den Schlachten auf seiner Seite gefallenen Leute regelmäßig als null anzugeben, ist doch auch nichts als die Kinderei eines Glückskindes. Es war nur der Ausdruck der ihm natürlichen Stimmung, als er, auf dem Gipfel seiner Laufbahn angelangt und alle seine Zeitgenossen in schwindelnder Tiefe unter sich sehend, die Bezeichnung des Glücklichen, Sulla Felix, als förmlichen Beinamen annahm und auch seinen Kindern entsprechende Benennungen beilegte.
Nichts lag Sulla ferner als der planmäßige Ehrgeiz. Er war zu gescheit, um gleich den Dutzendaristokraten seiner Zeit die Verzeichnung seines Namens in die konsularischen Register als das Ziel seines Lebens zu betrachten; zu gleichgültig und zu wenig Ideolog, um sich mit der Reform des morschen Staatsgebäudes freiwillig befassen zu mögen. Er blieb, wo Geburt und Bildung ihn hinwiesen, in dem Kreis der vornehmen Gesellschaft und machte wie üblich die Ämterlaufbahn durch; Ursache sich anzustrengen hatte er nicht und überließ dies den politischen Arbeitsbienen, an denen es ja nicht fehlte. So führte ihn im Jahre 647 (107) bei der Verlosung der Quästorenstellen der Zufall nach Afrika in das Hauptquartier des Gaius Marius. Der unversuchte hauptstädtische Elegant ward von dem rauben bäurischen Feldherrn und seinem erprobten Stab nicht zum besten empfangen. Durch diese Aufnahme gereizt, machte Sulla, furchtlos und anstellig wie er war, im Fluge das Waffenhandwerk sich zu eigen und entwickelte auf dem verwegenen Zug nach Mauretanien zuerst jene eigentümliche Verbindung von Keckheit und Verschmitztheit, wegen deren seine Zeitgenossen von ihm sagten, daß er halb Löwe, halb Fuchs und der Fuchs in ihm gefährlicher sei als der Löwe. Dem jungen, hochgeborenen, brillanten Offizier, der anerkanntermaßen der eigentliche Beendiger des lästigen Numidischen Krieges war, öffnete jetzt sich die glänzendste Laufbahn; er nahm auch teil am Kimbrischen Krieg und offenbarte in der Leitung des schwierigen Verpflegungsgeschäftes sein ungemeines Organisationstalent; nichtsdestoweniger zogen ihn auch jetzt die Freuden des hauptstädtischen Lebens weit mehr an als Krieg oder gar Politik. In der Prätur, welches Amt er, nachdem er sich einmal vergeblich beworben hatte, im Jahre 661 (93) übernahm, fügte es sich abermals, daß ihm in seiner Provinz, der unbedeutendsten von allen, der erste Sieg über König Mithradates und der erste Vertrag mit den mächtigen Arsakiden sowie deren erste Demütigung gelang. Der Bürgerkrieg folgte. Sulla war es wesentlich, der den ersten Akt desselben, die italische Insurrektion zu Roms Gunsten entschied und dabei mit dem Degen das Konsulat sich gewann; er war es ferner, der als Konsul den Sulpicischen Aufstand mit energischer Raschheit zu Boden schlug. Das Glück schien sich ein Geschäft daraus zu machen, den alten Helden Marius durch diesen jüngeren Offizier zu verdunkeln. Die Gefangennehmung Jugurthas, die Besiegung Mithradats, die beide Marius vergeblich erstrebt hatte, wurden in untergeordneten Stellungen von Sulla vollführt; im Bundesgenossenkrieg, in dem Marius seinen Feldherrnruhm einbüßte und abgesetzt ward, gründete Sulla seinen militärischen Ruf und stieg empor zum Konsulat; die Revolution von 666 (88), die zugleich und vor allem ein persönlicher Konflikt zwischen den beiden Generalen war, endigte mit Marius’ Ächtung und Flucht. Fast ohne es zu wollen war Sulla der berühmteste Feldherr seiner Zeit, der Hort der Oligarchie geworden. Es folgten neue und furchtbarere Krisen, der Mithradatische Krieg, die Cinnanische Revolution: Sullas Stern blieb immer im Steigen. Wie der Kapitän, der das brennende Schiff nicht löscht, sondern fortfährt, auf den Feind zu feuern, harrte Sulla, während die Revolution in Italien tobte, in Asien unerschüttert aus, bis der Landesfeind gezwungen war. Mit diesem fertig, zerschmetterte er die Anarchie und rettete die Hauptstadt vor der Brandfackel der verzweifelnden Samniten und Revolutionäre. Der Moment der Heimkehr war für Sulla ein überwältigender in Freude und in Schmerz; er selbst erzählt in seinen Memoiren, daß er die erste Nacht in Rom kein Auge habe zutun können, und wohl mag man es glauben. Aber immer noch war seine Aufgabe nicht zu Ende, sein Stern in weiterem Steigen. Absoluter Selbstherrscher wie nur je ein König und doch durchaus verharrend auf dem Boden des formellen Rechts, zügelte er die ultrareaktionäre Partei, vernichtete die seit vierzig Jahren die Oligarchie einengende Gracchische Verfassung und zwang zuerst die der Oligarchie Konkurrenz machenden Mächte der Kapitalisten und des hauptstädtischen Proletariats, endlich den im Schoße seines eigenen Stabes erwachsenen Übermut des Säbels wieder unter das neu befestigte Gesetz. Selbständiger als je stellte er die Oligarchie hin, legte die Beamtenmacht als dienendes Werkzeug in ihre Hände, verlieh ihr die Gesetzgebung, die Gerichte, die militärische und finanzielle Obergewalt und gab ihr eine Art Leibwache in den befreiten Sklaven, eine Art Heer in den angesiedelten Militärkolonisten. Endlich, als das Werk vollendet war, trat der Schöpfer zurück von seiner Schöpfung; freiwillig ward der absolute Selbstherrscher wieder einfacher Senator. In dieser ganzen langen militärischen und politischen Bahn hat Sulla nie eine Schlacht verloren, nie einen Schritt zurücktun müssen und ungeirrt von Feinden und Freunden sein Werk geführt bis an das selbstgesteckte Ziel. Wohl hatte er Ursache, seinen Stern zu preisen. Die launenhafte Göttin des Glücks schien hier einmal die Laune der Beständigkeit angewandelt und sie darin sich gefallen zu haben, auf ihren Liebling an Erfolgen und Ehren zu häufen, was er begehrte und nicht begehrte. Aber die Geschichte wird gerechter gegen ihn sein müssen, als er es gegen sich selber war, und ihn in eine höhere Reihe stellen als in die der bloßen Favoriten der Fortuna.
Nicht als wäre die Sullanische Verfassung ein Werk politischer Genialität, wie zum Beispiel die Gracchische und die Caesarische. Es begegnet in ihr, wie dies ja schon das Wesen der Restauration mit sich bringt, auch nicht ein staatsmännisch neuer Gedanke; alle ihre wesentlichsten Momente: der Eintritt in den Senat durch Bekleidung der Quästur, die Aufhebung des zensorischen Rechts, den Senator aus dem Senate zu stoßen, die legislatorische Initiative des Senats, die Verwandlung des tribunizischen Amtes in ein Werkzeug des Senats zur Fesselung des Imperiums, die Erstreckung der Dauer des Oberamts auf zwei Jahre, der Übergang des Kommandos von dem Volksmagistrat auf den senatorischen Prokonsul oder Proprätor, selbst die neue Kriminal- und Munizipalordnung sind nicht von Sulla geschaffene, sondern früher schon aus dem oligarchischen Regiment entwickelte und durch ihn nur regulierte und fixierte Institutionen. Ja selbst die seiner Restauration anhaftenden Greuel, die Ächtungen und Konfiskationen, sind sie, verglichen mit den Taten der Nasica, Popillius, Opimius, Caepio und so weiter, etwas anderes als die rechtliche Formulierung der hergebrachten oligarchischen Weise, sich der Gegner zu entledigen? Über die römische Oligarchie dieser Zeit nun gibt es kein Urteil als unerbittliche und rücksichtslose Verdammung; und wie alles andere, was ihr anhängt, ist davon auch die Sullanische Verfassung vollständig mitbetroffen. Das von der Genialität des Bösen bestochene Lob versündigt sich an dem heiligen Geist der Geschichte; aber daran wird man doch erinnern dürfen, daß weit weniger Sulla die Sullanische Restauration zu verantworten hat als die seit Jahrhunderten als Clique regierende und mit jedem Jahr mehr der greisenhaften Entnervung und Verbissenheit verfallende römische Aristokratie insgesamt, und daß alles, was darin schal, und alles, was darin verrucht ist, am letzten Ende auf diese zurückfällt. Sulla hat den Staat reorganisiert, aber nicht wie der Hausherr, der sein zerrüttetes Gewese und Gesinde nach eigener Einsicht in Ordnung bringt, sondern wie der zeitweilige Geschäftsführer, der seiner Anweisung getreu nachkommt; es ist flach und falsch, in diesem Falle die schließliche und wesentliche Verantwortung von dem Geschäftsherrn ab auf den Verwalter zu wälzen. Man schlägt Sullas Bedeutung viel zu hoch an oder findet vielmehr mit jenen schauderhaften, nie wiedergutzumachenden und nie wiedergutgemachten Proskriptionen, Expropriationen und Restaurationen viel zu leicht sich ab, wenn man sie als das Werk eines zufällig an die Spitze des Staats geratenen Wüterichs ansieht. Adelstaten waren dies und Restaurationsterrorismus, Sulla aber nicht mehr dabei als, mit dem Dichter zu reden, das hinter dem bewußten Gedanken unbewußt herwandelnde Richtbeil. Diese Rolle hat Sulla mit wunderbarer, ja dämonischer Vollkommenheit durchgeführt; innerhalb der Grenzen aber, die sie ihm gezogen, hat er nicht bloß großartig, sondern selbst nützlich gewirkt. Nie wieder hat eine tief gesunkene und stetig tiefer sinkende Aristokratie, wie die römische damals war, einen Vormund gefunden, der so wie Sulla willig und fähig war, ohne jede Rücksicht auf eigenen Machtgewinn für sie den Degen des Feldherrn und den Griffel des Gesetzgebers zu führen. Es ist freilich ein Unterschied, ob ein Offizier aus Bürgersinn das Szepter verschmäht oder aus Blasiertheit es wegwirft; aber in der völligen Abwesenheit des politischen Egoismus - freilich auch nur in diesem einen - verdient Sulla neben Washington genannt zu werden. Aber nicht bloß die Aristokratie, das gesamte Land ward ihm mehr schuldig, als die Nachwelt gern sich eingestand. Sulla hat die italische Revolution, insoweit sie beruhte auf der Zurücksetzung einzelner minder berechtigter gegen andere besser berechtigte Distrikte, endgültig geschlossen und ist, indem er sich und seine Partei zwang, die Gleichberechtigung aller Italiker vor dem Gesetz anzuerkennen, der wahre und letzte Urheber der vollen staatlichen Einheit Italiens geworden - ein Gewinn, der mit endloser Not und Strömen von Blut dennoch nicht zu teuer erkauft war. Aber Sulla hat noch mehr getan. Seit länger als einem halben Jahrhundert war Roms Macht im Sinken und die Anarchie daselbst in Permanenz; denn das Regiment des Senats mit der Gracchischen Verfassung war Anarchie und gar das Regiment Cinnas und Carbos noch weit ärgere Meisterlosigkeit, deren grauenvolles Bild sich am deutlichsten in jenem ebenso verwirrten wie naturwidrigen Bündnis mit den Samniten widerspiegelt, der unklarste, unerträglichste, heilloseste aller denkbaren politischen Zustände, in der Tat der Anfang des Endes. Es ist nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, daß das lange unterhöhlte römische Gemeinwesen notwendig hätte zusammenstürzen müssen, wenn nicht durch die Intervention in Asien und in Italien Sulla die Existenz desselben gerettet hätte. Freilich hat Sullas Verfassung so wenig Bestand gehabt wie die Cromwells, und es war nicht schwer zu sehen, daß sein Bau kein solider war; aber es ist eine arge Gedankenlosigkeit, darüber zu übersehen, daß ohne Sulla höchstwahrscheinlich der Bauplatz selbst von den Fluten wäre fortgerissen worden; und auch jener Tadel trifft zunächst nicht Sulla. Der Staatsmann baut nur, was er in dem ihm angewiesenen Kreise bauen kann. Was ein konservativ Gesinnter tun konnte, um die alte Verfassung zu retten, das hat Sulla getan; und geahnt hat er es selbst, daß er wohl eine Festung, aber keine Besatzung zu schaffen vermöge und die grenzenlose Nichtigkeit der Oligarchen jeden Versuch, die Oligarchie zu retten, vergeblich machen werde. Seine Verfassung glich einem in das brandende Meer hineingeworfenen Notdamm; es ist kein Vorwurf für den Baumeister, wenn ein Jahrzehnt später die Wellen den naturwidrigen und von den Geschützten selbst nicht verteidigten Bau verschlangen. Der Staatsmann wird nicht der Hinweisung auf höchst löbliche Einzelformen, zum Beispiel des asiatischen Steuerwesens und der Kriminaljustiz, bedürfen, um Sullas ephemere Restauration nicht geringschätzig abzufertigen, sondern wird darin eine richtig entworfene und unter unsäglichen Schwierigkeiten im großen und ganzen konsequent durchgeführte Reorganisation des römischen Gemeinwesens bewundern und den Retter Roms, den Vollender der italischen Einheit unter, aber doch auch neben Cromwell stellen.
Freilich ist es nicht bloß der Staatsmann, der im Totengericht Stimme hat, und das empörte menschliche Gefühl wird mit Recht sich nie mit dem versöhnen, was Sulla getan oder das andere taten, gelitten hat. Sulla hat seine Gewaltherrschaft nicht bloß mit rücksichtsloser Gewaltsamkeit begründet, sondern dabei auch die Dinge mit einer gewissen zynischen Offenheit beim rechten Namen genannt, durch die er es unwiederbringlich verdorben hat mit der großen Masse der Schwachherzigen, die mehr vor dem Namen als vor der Sache sich entsetzen, durch die er aber allerdings auch dem sittlichen Urteil wegen der Kühle und Klarheit seines Frevels noch empörender erscheint als der leidenschaftliche Verbrecher. Ächtungen, Belohnungen der Henker, Güterkonfiskationen, kurzer Prozeß gegen unbotmäßige Offiziere waren hundertmal vorgekommen, und die stumpfe politische Sittlichkeit der antiken Zivilisation hatte für diese Dinge nur lauen Tadel; aber das freilich war unerhört, daß die Namen der vogelfreien Männer öffentlich angeschlagen und die Köpfe öffentlich ausgestellt wurden, daß den Banditen eine feste Summe ausgesetzt und dieselbe in die öffentlichen Kassenbücher ordnungsmäßig eingetragen ward, daß das eingezogene Gut gleich der feindlichen Beute auf offenem Markt unter den Hammer kam, daß der Feldherr den widerspenstigen Offizier geradezu niederhauen ließ und vor allem Volk sich zu der Tat bekannte. Diese öffentliche Verhöhnung der Humanität ist auch ein politischer Fehler; er hat nicht wenig dazu beigetragen, spätere revolutionäre Krisen im voraus zu vergiften, und noch jetzt ruht deswegen verdientermaßen ein finsterer Schatten auf dem Andenken des Urhebers der Proskriptionen.