———————————————————————————

Die Stellung des neuen Staatsoberhaupts erscheint formell, zunächst wenigstens, als Diktatur. Caesar übernahm dieselbe zuerst nach der Rückkehr aus Spanien im Jahre 705 (49), legte sie aber nach wenigen Tagen wieder nieder und führte den entscheidenden Feldzug des Jahres 706 (48) lediglich als Konsul - es war dies das Amt, über dessen Bekleidung zunächst der Bürgerkrieg ausgebrochen war. Aber im Herbst dieses Jahres, nach der Pharsalischen Schlacht, kam er wieder auf die Diktatur zurück und ließ sich dieselbe abermals übertragen, zuerst auf unbestimmte Zeit, jedoch vom 1. Januar 709 (45) an als Jahresamt, alsdann im Januar oder Februar 710 ^5 (44) auf die Dauer seines Lebens, so daß er die früher vorbehaltene Niederlegung des Amtes schließlich ausdrücklich fallen ließ und der Lebenslänglichkeit des Amtes in dem neuen Titel dictator perpetuus formellen Ausdruck gab. Diese Diktatur, sowohl jene erste ephemere wie die zweite dauernde, ist nicht die der alten Verfassung, sondern das nur in dem Namen mit dieser zusammentreffende höchste Ausnahmeamt nach der Ordnung Sullas; ein Amt, dessen Kompetenz nicht durch die verfassungsmäßigen Ordnungen über das höchste Einzelamt, sondern durch besonderen Volksschluß festgestellt ward und zwar dahin, daß der Inhaber in dem Auftrag, Gesetze zu entwerfen und das Gemeinwesen zu ordnen, eine rechtlich unumschränkte, die republikanische Teilung der Gewalten aufhebende Amtsbefugnis empfing. Es sind nur Anwendungen von dieser allgemeinen Befugnis auf den einzelnen Fall, wenn dem Machthaber das Recht ohne Befragen des Senats und des Volkes über Krieg und Frieden zu entscheiden, die selbständige Verfügung über Heere und Kassen, die Ernennung der Provinzialstatthalter nach durch besondere Akte übertragen wurden. Selbst solche Befugnisse, welche außerhalb der magistratischen, ja außerhalb der Kompetenz der Staatsgewalten überhaupt lagen, konnte Caesar hiernach von Rechts wegen sich beilegen; und es erscheint fast als eine Konzession seinerseits, daß er darauf verzichtete, die Magistrate anstatt der Komitien zu ernennen, und sich darauf beschränkte, für einen Teil der Prätoren und der niederen Magistrate ein bindendes Vorschlagsrecht in Anspruch zu nehmen; daß er sich ferner zu der nach dem Herkommen überhaupt nicht statthaften Kreierung von Patriziern noch durch besonderen Volksschluß ermächtigen ließ.

———————————————————————————-

^5 Am 26. Januar 710 ;44) heißt Caesar noch dictator IIII (Triumphaltafel); am 25. Februar des Jahres war er bereits dictator perpetuus (Cic. Phil. 2, 34, 87). Vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl.. S. 726.

———————————————————————————-

Für andere Ämter im eigentlichen Sinn bleibt neben dieser Diktatur kein Raum. Die Zensur als solche hat Caesar nicht übernommen ^6, wohl aber die zensorischen Rechte, namentlich das wichtige der Senatorenernennung in umfassender Weise geübt.

———————————————————————-

^6 Die Formulierung jener Diktatur scheint die “Sittenbesserung” ausdrücklich mithervorgehoben zu haben; aber ein eigenes Amt derart hat Caesar nicht bekleidet (Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 705).

———————————————————————-

Das Konsulat hat er häufig neben der Diktatur, einmal auch ohne Kollegen bekleidet, aber keineswegs dauernd an seine Person geknüpft und den Aufforderungen, dasselbe auf fünf oder gar auf zehn Jahre nacheinander zu übernehmen, keine Folge gegeben.