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^30 Wenn die Münzen, die freilich meistens nur nach der Bildnisähnlichkeit sich scheiden lassen, richtig attributiert sind, so reichen die des Gotarzes bis Sel. 362 Daesius = n. Chr. 51, Juni und beginnen die des Volagasos (von Vonones II. kennen wir keine) mit Sel. 362 Gorpiäus = n. Chr. 51, September (Gardner, Parthian coinage, S. 50, 51), was mit Tacitus (ann. 12, 14, 44) übereinstimmt.
^31 Gorneae, bei den Armeniern Garhni, wie die Ruine (nahe, östlich von Eriwan) noch jetzt genannt wird. Kiepert.
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Als diese Kunde nach Rom kam (Ende 54), war Kaiser Claudius eben gestorben und regierten für den jungen siebzehnjährigen Nachfolger tatsächlich die Minister Burrus und Seneca. Das Vorgehen des Vologasos konnte nur mit der Kriegserklärung beantwortet werden. In der Tat sandte die römische Regierung nach Kappadokien, das sonst Statthalterschaft zweiten Ranges und nicht mit Legionen belegt war, ausnahmsweise den konsularischen Legaten Gnaeus Domitius Corbulo. Er war als Schwager des Kaisers Gaius rasch vorwärts gekommen, dann unter Claudius im Jahre 47 Legat von Untergermanien gewesen und galt seitdem als einer der damals nicht zahlreichen tüchtigen, die vielfach verfallene Disziplin energisch handhabenden Heerführer, selbst eine herkulische Gestalt, jeder Strapaze gewachsen und nicht bloß dem Feind, sondern auch seinen eigenen Soldaten gegenüber von rücksichtslosem Mut. Es schien ein Zeichen des Besserwerdens der Dinge, daß die Neronische Regierung das erste von ihr zu besetzende wichtige Kommando an ihn vergab. Der unfähige syrische Legat von Syrien, Quadratus, wurde nicht abgerufen, aber angewiesen, zwei von seinen vier Legionen dem Statthalter der Nachbarprovinz zur Verfügung zu stellen. Die Legionen alle wurden an den Euphrat herangezogen und die sofortige Schlagung der Brücken über den Fluß angeordnet. Die beiden westlich zunächst an Armenien grenzenden Landschaften Klein-Armenien und Sophene wurden zwei zuverlässigen syrischen Fürsten, dem Aristobulos aus einem Seitenzweig des herodischen Hauses und dem Sohaemos aus der Herrscherfamilie von Hemesa zugeteilt und beide unter Corbulos Befehle gestellt. Der König des damals noch übrigen Restes des Judenstaats Agrippa und der König von Kommagene Antiochos erhielten ebenfalls Marschbefehl. Indes zunächst kam es nicht zum Schlagen. Die Ursache lag zum Teil in dem Zustand der syrischen Legionen; es war ein schlimmes Armutszeugnis für die bisherige Verwaltung, daß Corbulo die ihm überwiesenen Truppen geradezu als unbrauchbar bezeichnen mußte. Die in den griechischen Provinzen ausgehobenen und garnisonierenden Legionen waren immer geringer gewesen als die okzidentalischen; jetzt hatte die entnervende Gewalt des Orients bei dem langen Friedensstand und der schlaffen Heereszucht dieselben völlig demoralisiert. Die Soldaten hielten mehr in den Städten sich auf als in den Lagern; nicht wenige derselben waren des Waffentragens entwöhnt und wußten nichts von Lagerschlagen und Wachdienst; die Regimenter waren lange nicht ergänzt und enthielten zahlreiche alte unbrauchbare Leute; Corbulo hatte zunächst eine große Anzahl von Soldaten zu entlassen und in noch viel größerer Zahl Rekruten auszuheben und auszubilden. Der Wechsel der bequemen Winterquartiere am Orontes mit denen in den rauben armenischen Bergen, die plötzliche Einführung unerbittlich strenger Lagerzucht führte vielfach Erkrankungen herbei und veranlaßte zahlreiche Desertionen. Trotz allem dem sah sich der Feldherr, als es Ernst ward, genötigt, um Zusendung einer der besseren Legionen des Okzidents zu bitten. Unter diesen Umständen beeilte er sich nicht, seine Soldaten an den Feind zu bringen; indes waren doch dabei überwiegend politische Rücksichten maßgebend.
Wäre es die Absicht der römischen Regierung gewesen, den parthischen Herrscher sofort aus Armenien zu vertreiben, und zwar nicht den Rhadamistos, mit dessen Blutschuld die Römer keine Veranlassung hatten, sich zu beflecken, aber irgendeinen anderen Fürsten ihrer Wahl an dessen Stelle zu setzen, so hätten dazu die Streitkräfte Corbulos wohl sofort ausgereicht, da König Vologasos, wieder einmal durch innere Unruhen abgezogen, seine Truppen aus Armenien weggeführt hatte. Aber dies lag nicht im Plane der Römer; man wollte dort vielmehr das Regiment des Tiridates sich gefallen lassen und ihn nur zur Anerkennung der römischen Oberherrlichkeit bestimmen und nötigenfalls zwingen; nur zu diesem Zweck sollten äußersten Falls die Legionen marschieren. Es kam dies der Sache nach der Abtretung Armeniens an die Parther sehr nahe. Was für diese sprach und was sie verhinderte, ist früher entwickelt worden. Wurde jetzt Armenien als parthische Sekundogenitur geordnet, so war die Anerkennung des römischen Lehnsrechts wenig mehr als eine Formalität, genau genommen nichts als eine Deckung der militärischen und politischen Ehre. Also hat die Regierung der früheren neronischen Zeit, der notorisch an Einsicht und Energie wenige gleich kamen, beabsichtigt, sich Armeniens in schicklicher Weise zu entledigen; und es kann das nicht verwundern. Man schöpfte hier in der Tat in das Sieb. Der Besitz Armeniens war wohl im Jahre 20 v. Chr. durch Tiberius, dann durch Gaius im Jahre 2, durch Germanicus im Jahre 18, durch Vitellius im Jahre 36 im Lande selbst wie bei den Parthern zur Geltung und Anerkennung gebracht worden. Aber eben diese regelmäßig sich wiederholenden und regelmäßig von Erfolg gekrönten und doch niemals zu dauernder Wirkung gelangenden außerordentlichen Expeditionen gaben den Parthern recht, wenn sie in den Verhandlungen unter Nero behaupteten, daß die römische Oberherrschaft über Armenien ein leerer Name, das Land nun einmal parthisch sei und sein wolle. Zur Geltendmachung der römischen Obergewalt bedurfte es immer wenn nicht der Kriegführung, doch der Kriegdrohung, und die dadurch bedingte stetige Reibung machte den dauernden Friedensstand zwischen den beiden benachbarten Großmächten unmöglich. Die Römer hatten, wenn sie folgerichtig verfuhren, nur die Wahl, Armenien und das linke Euphratufer überhaupt entweder durch Beseitigung der bloß mittelbaren Herrschaft effektiv in ihre Gewalt zu bringen oder es soweit den Parthern zu überlassen, als dies mit dem obersten Grundsatz des römischen Regiments, keine gleichberechtigte Grenzmacht anzuerkennen, sich vertrug. Augustus und die bisherigen Regenten hatten die erstere Alternative entschieden abgelehnt, und sie hätten also den zweiten Weg einschlagen sollen; aber auch diesen abzulehnen, hatten sie wenigstens versucht und das parthische Königshaus von der Herrschaft über Armenien ausschließen wollen, ohne es zu können. Dies müssen die leitenden Staatsmänner der früheren neronischen Zeit als einen Fehler betrachtet haben, da sie Armenien den Arsakiden überließen und sich auf das denkbar geringste Maß von Rechten daran beschränkten. Wenn die Gefahren und die Nachteile, welche das Festhalten dieser nur äußerlich dem Reich anhaftenden Landschaft dem Staate brachte, gegen diejenigen abgewogen wurden, welche die Partherherrschaft über Armenien für die Römer nach sich zog, so konnte, zumal bei der geringen Offensivkraft des Parthischen Reiches, die Entscheidung wohl in dem letzteren Sinne gefunden werden: Unter allen Umständen aber war diese Politik konsequent und suchte das auch von Augustus verfolgte Ziel in klarerer und verständigerer Weise zu erreichen.
Von diesem Standpunkt aus versteht man, weshalb Corbulo und Quadratus, statt den Euphrat zu überschreiten, mit Vologasos Verhandlungen anknüpften und nicht minder, daß dieser, ohne Zweifel von den wirklichen Absichten der Römer unterrichtet, sich dazu verstand, in ähnlicher Weise wie sein Vorgänger den Römern sich zu beugen und ihnen als Friedenspfand eine Anzahl dem königlichen Hause nahestehender Geiseln zu überliefern. Die stillschweigend vereinbarte Gegenleistung dafür war die Duldung der Herrschaft des Tiridates über Armenien und die Nichtaufstellung eines römischen Prätendenten. So gingen einige Jahre in faktischem Friedensstand hin. Aber da Vologasos und Tiridates sich nicht dazu verstanden, um die Belehnung des letzteren mit Armenien bei der römischen Regierung einzukommen ^32, ergriff Corbulo im Jahre 58 gegen Tiridates die Offensive. Eben die Politik des Zurückweichens und Nachgehens bedurfte, wenn sie bei Freund und Feind nicht als Schwäche erscheinen sollte, der Folie, also entweder der förmlichen und feierlichen Anerkennung der römischen Obergewalt oder besser noch des mit den Waffen gewonnenen Sieges.
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^32 Noch nach dem Angriff beschwerte Tiridates sich, cur datis nuper obsidibus redintegrataque amicitia . . . vetere Armeniae possessione depelleretur, und Corbulo stellte ihm, falls er sich bittweise an den Kaiser wende, ein regnum stabile in Aussicht (Tac. ann. 12 37). Auch anderswo wird als der eigentliche Kriegsgrund die Weigerung des Lehnseides bezeichnet (Tac. ann. 12, 34).
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