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Traianus hatte den Krieg mit den Parthern nicht gesucht, sondern er war ihm aufgenötigt worden; nicht er, sondern Chosroes hatte das Abkommen über Armenien gebrochen, welches die letzten vierzig Jahre hindurch die Grundlage des Friedensstandes im Euphratgebiet gewesen war. Wenn es begreiflich ist, daß die Parther sich dabei nicht beruhigten, da die fortdauernde Lehnsherrschaft der Römer über Armenien den Stachel zur Auflehnung in sich trug, so muß man auch andererseits anerkennen, daß auf dem bisherigen Wege nicht weitergegangen werden konnte, als Corbulo gegangen war; der unbedingte Verzicht auf Armenien und, was davon die notwendige Folge war, die Anerkennung des Partherstaats in voller Gleichberechtigung liegen nun einmal außer dem Horizont der römischen Politik, so gut wie die Aufhebung der Sklaverei und ähnliche zu jener Zeit undenkbare Gedanken. Wenn aber mit dieser Alternative nicht zu dauerhaftem Frieden gelangt werden konnte, so blieb in dem großen Dilemma der römischen Orientpolitik nur die andere übrig, die Erstreckung der unmittelbaren römischen Herrschaft auf das linke Ufer des Euphrat. Darum ward Armenien jetzt römische Provinz und nicht minder Mesopotamien. Es war das nur sachgemäß. Die Verwandlung Armeniens aus einem römischen Lehnsstaat mit römischer Besatzung in eine römische Statthalterschaft änderte nach außen hin nicht viel; die Parther konnten aus Armenien wirksam nur ausgewiesen werden, indem sie den Besitz der benachbarten Landschaft verloren; und vor allem fand die römische Herrschaft wie die römische Provinzialverfassung in dem halb griechischen Mesopotamien einen weit günstigeren Boden als in dem durchaus orientalischen Armenien. Andere Erwägungen kamen hinzu. Die römische Zollgrenze in Syrien war übel beschaffen, und den internationalen Verkehr von den großen Handelsplätzen Syriens nach dem Euphrat und dem Tigris ganz in die Gewalt zu bekommen, für den römischen Staat ein wesentlicher Gewinn, wie denn auch Traianus sofort daran ging, die neuen Euphrat- und Tigriszölle einzurichten ^52. Auch militärisch war die Tigrisgrenze leichter zu verteidigen als die bisherige an der syrischen Wüste und weiter am Euphrat hinlaufende Grenzlinie. Die Umwandlung der Landschaft Adiabene jenseits des Tigris in eine römische Provinz, wodurch Armenien Binnenprovinz ward, und die Umgestaltung des Parthischen Reiches selbst in einen römischen Lehnsstaat sind Korollarien desselben Gedankens. Es soll in keiner Weise geleugnet werden, daß bei der Eroberungspolitik die Konsequenz ein bedenkliches Lob ist und daß Traianus nach seiner Art bei diesen Unternehmungen dem Streben nach äußerlichem Erfolg mehr als billig nachgegeben und über das verständige Ziel hinausgegriffen hat; aber es geschieht ihm Unrecht, wenn sein Auftreten im Osten auf blinde Eroberungslust zurückgeführt wird ^53. Er tat, was Caesar, wenn er gelebt hätte, auch getan haben würde. Seine Politik ist nur die andere Seite derjenigen der Staatsmänner Neros, und beide sind so entgegengesetzt wie gleich folgerichtig und gleich berechtigt. Die Folgezeit hat mehr der erobernden Politik recht gegeben als derjenigen der Nachgiebigkeit.
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^52 Fronto p. 209 Naber: cum praesens Traianus Euphratis et Tigridis portoria equorum et camelorum trib[utaque ordinaret, Ma]cer (?) caesus est. Dies geht auf den Moment, wo, während Traian an der Tigrismündung verweilte, Babylonien und Mesopotamien abfielen.
^53 Ungefähr mit gleichem Recht läßt Julian (Caes. p. 328) den Kaiser sagen daß er gegen die Parther die Waffen nicht ergriffen habe, bevor sie das Recht verletzt hätten, und wirft ihm Dio (68, 17) vor, den Krieg aus Ehrgeiz geführt zu haben.
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Für den Augenblick freilich kam es anders. Die orientalischen Eroberungen Traians durchleuchten den trüben Abend des Römerreiches wie die Blitzstrahlen die dunkle Nacht, aber wie diese bringen sie keinen neuen Morgen. Der Nachfolger fand sich vor die Wahl gestellt, das unfertige Werk der Unterwerfung der Parther zu vollenden oder fallen zu lassen. Ohne bedeutende Steigerung der Armee wie des Budgets konnte die Grenzerweiterung überall nicht durchgeführt werden; und die damit unvermeidlich gegebene Verschiebung des Schwerpunktes nach Osten war eine bedenkliche Stärkung des Reiches. Hadrian und Pius lenkten also völlig wieder ein in die Bahnen der früheren Kaiserzeit. Den römischen Lehnskönig von Parthien, den Parthamaspates, ließ Hadrian fallen und fand ihn in anderer Weise ab. Er räumte Assyrien und Mesopotamien und gab diese Provinzen freiwillig dem früheren Herrn zurück. Nicht minder sandte er diesem die gefangene Tochter; das bleibende Zeichen des gewonnenen Sieges, den goldenen Thron von Ktesiphon, weigerte selbst der friedfertige Plus sich, den Parthern wieder auszuliefern. Hadrianus sowohl wie Pius waren ernstlich bemüht, mit dem Nachbarn in Frieden und Freundschaft zu leben, und zu keiner Zeit scheinen die Handelsbeziehungen zwischen den römischen Entrepôts an der syrischen Ostgrenze und den Kaufstädten am Euphrat reger gewesen zu sein als in dieser Epoche.
Armenien hörte ebenfalls auf römische Provinz zu sein und trat in seine frühere Stellung zurück als römischer Lehnsstaat und parthische Sekundogenitur ^54. Abhängig blieben gleichfalls die Fürsten der Albaner und Iberer am Kaukasus und die zahlreichen kleinen Dynasten in dem südöstlichen Winkel des Schwarzen Meeres ^55. Römische Besatzungen standen nicht bloß an der Küste in Apsaros ^56 und am Phasis, sondern nachweislich unter Commodus in Armenien selbst unweit Artaxata; militärisch gehörten alle diese Staaten zum Sprengel des Kommandanten von Kappadokien ^57. Indes scheint diese ihrem Wesen nach sehr unbestimmte Oberhoheit überhaupt, und namentlich von Hadrian ^58, in einer Weise gehandhabt zu sein, daß sie mehr als ein Schutzrecht erschien denn als eigentliche Untertänigkeit, und wenigstens die mächtigeren unter diesen Fürsten taten und ließen im wesentlichen, was ihnen gefiel. Das schon früher hervorgehobene gemeinsame Interesse der Abwehr der wilden transkaukasischen Stämme trat in dieser Epoche noch bestimmter hervor und hat offenbar namentlich zwischen Römern und Parthern als ein Band gedient. Gegen das Ende der Regierung Hadrians fielen die Alanen, im Einverständnis, wie es scheint, mit dem damaligen König von Iberien, Pharasmanes II., dem es zunächst oblag, ihnen den Kaukasuspaß zu sperren, in die südlichen Landschaften ein und plünderten nicht bloß das Gebiet der Albaner und der Armenier, sondern auch die parthische Provinz Medien und die römische Provinz Kappadokien; wenn es auch nicht zu gemeinschaftlicher Kriegführung kam, sondern das Gold des damals in Parthien regierenden Herrschers Vologasos’ III. und die Mobilmachung der kappadokischen Armee von seiten der Römer ^59 die Barbaren zur Umkehr bestimmten, so gingen die Interessen doch zusammen und die Beschwerde, welche die Parther in Rom über Pharasmanes von Iberien führten, zeigt das Zusammenhalten der beiden Großmächte ^60.
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^54 Unmöglich kann Hadrian Armenien aus dem römischen Lehnsverband entlassen haben. Die Notiz des Biographen (c. 21): Armeniis regem habere permisit, cum sub Traiano legatum habuissent führt vielmehr auf das Gegenteil, und wir finden am Ende der Hadrianischen Regierung im Heer des Statthalters von Kappadokien das Kontingent der Armenier (Arr. Alan. 29). Pius hat nicht bloß die Parther durch seine Vorstellungen bestimmt, von der beabsichtigten Invasion Armeniens abzustehen (Vita 9), sondern auch Armenien in der Tat zu Lehen gegeben (Münzen aus den Jahren 140-144, Eckhel 7, S. 15). Auch daß Iberien sicher unter Pius im Lehnsverband gestanden hat, weil sonst die Parther über deren König nicht hätten in Rom Beschwerde führen können (Dio 69, 15), setzt das gleiche Lehnsverhältnis für Armenien voraus. Die Namen der armenischen Könige dieser Zeit sind nicht bekannt. Wenn die proximae gentes, mit deren Herrschaft Hadrian den von Traian zum parthischen König bestellten Partherfürsten entschädigte (vita c. 5), in der Tat die Armenier sind, was nicht unwahrscheinlich ist, so liegt darin eine Bestätigung sowohl der dauernden Abhängigkeit Armeniens von Rom wie der fortdauernden Herrschaft der Arsakiden daselbst. Auch der Αύρηλιος Πάκορος βασιλευς μεγάλης Αρμενίας der seinem in Rom verstorbenen Bruder Aurelius Merithates dort ein Grabmal errichtete (CIG 6559), gehört seinem Namen nach zu dem Haus der Arsakiden. Schwerlich aber ist er der von Vologasos IV. ein- und von den Römern abgesetzte König von Armenien; wäre dieser gefangen nach Rom gekommen, so würden wir es wissen, und es hätte auch dieser kaum in einer römischen Inschrift sich König von Groß-Armenien nennen dürfen.