^100 Wenigstens nach dem Bericht, der den Kaiserbiographien zu Grunde liegt (vita Gallieni 3 und sonst). Nach Zon. 12, 24, dem einzigen Schriftsteller, der außerdem das Ende des Kallistos erwähnt, ließ Odaenathos denselben töten.
——————————————————————————-
Damit tritt Palmyra im Orient an den ersten Platz. Gallienus, durch die Barbaren des Westens und die überall dort ausbrechenden Militärinsurrektionen mehr als ausreichend beschäftigt, gab dem Fürsten von Palmyra, der in der eben erzählten Krise allein ihm die Treue bewahrt hatte, eine beispiellose, indes unter den obwaltenden Umständen wohl erklärliche Ausnahmestellung: er wurde als Erbfürst oder, wie er jetzt heißt, König von Palmyra zugleich zwar nicht Mitherrscher, aber selbständiger Statthalter des Kaisers für den Osten ^101. Die örtliche Verwaltung von Palmyra führte unter ihm ein anderer Palmyrener, zugleich als kaiserlicher Prokurator und als sein Stellvertreter ^102. Somit lag die gesamte Reichsgewalt, soweit sie überhaupt im Osten noch bestand, in der Hand des “Barbaren”, und so rasch wie glänzend stellte dieser mit seinen Palmyrenern, welche durch die Trümmer der römischen Heerkörper und das Aufgebot des Landes verstärkt wurden, die Herrschaft Roms wieder her. Asien und Syrien waren schon vom Feinde geräumt. Odaenathos ging über den Euphrat, machte endlich den tapferen Edessenern Luft und nahm den Persern die eroberten Städte Nisibis und Karrhä wieder ab (264). Wahrscheinlich ist auch Armenien damals wieder unter römische Botmäßigkeit zurückgebracht worden ^103. Sodann ergriff er, zuerst wieder seit Gordianus, die Offensive gegen die Perser und marschierte auf Ktesiphon. In zwei verschiedenen Feldzügen wurde die Hauptstadt des Persischen Reiches von ihm umstellt und die Umgegend verheert, mit den Persern unter den Mauern derselben glücklich gefochten ^104. Selbst die Goten, deren Raubzüge bis in das Binnenland sich erstreckten, wichen zurück, als er nach Kappadokien aufbrach. Eine Machtentwicklung dieser Art war ein Segen für das bedrängte Reich und zugleich eine ernste Gefahr. Odaenathos beobachtete freilich gegen den römischen Oberherrn alle schuldigen Formen und sandte die gefangenen feindlichen Offiziere und die Beutestücke nach Rom an den Kaiser, der es nicht verschmähte, daraufhin zu triumphieren; aber in der Tat war der Orient unter Odaenathos nicht viel weniger selbständig als der Westen unter Postumus, und es begreift sich, daß die römisch gesinnten Offiziere dem palmyrenischen Vizekaiser Opposition machten ^105 und einerseits die Rede ist von Versuchen des Odaenathos, sich den Persern anzuschließen, die nur an Sapors Übermut gescheitert sein sollen ^106, andererseits Odaenathos’ Ermordung in Hemesa im Jahre 266/67 auf Anstiften der römischen Regierung zurückgeführt ward ^107. Indes der eigentliche Mörder war ein Brudersohn des Odaenathos und Beweise für die Beteiligung der Regierung liegen nicht vor. Auf jeden Fall änderte das Verbrechen in der Lage der Dinge nichts. Die Gattin des Verstorbenen, die Königin Bat Zabbai oder griechisch Zenobia, eine schöne und kluge Frau von männlicher Tatkraft ^108, nahm kraft des erblichen Fürstenrechts für ihren und Odaenathos’ noch im Knabenalter stehenden Sohn Vaballathos oder Athenodoros ^109 - der ältere, Herodes, war mit dem Vater umgekommen - die Stellung des Verstorbenen in Anspruch und drang in der Tat damit sowohl in Rom wie im Orient durch; die Regierungsjahre des Sohnes werden gezählt vom Tode des Vaters. Für den nicht regierungsfähigen Sohn trat die Mutter in Rat und Tat ein ^110, und sie beschränkte sich auch nicht darauf, den Besitzstand zu wahren, sondern ihr Mut oder ihr Übermut strebten nach der Herrschaft über das gesamte Reichsgebiet griechischer Zunge. In dem Kommando über den Orient, welches dem Odaenathos übertragen und von ihm auf seinen Sohn vererbt war, mag wohl dem Rechte nach die Obergewalt über Kleinasien und Ägypten mitbegriffen gewesen sein; aber tatsächlich hatte Odaenathos nur Syrien und Arabien und etwa noch Armenien, Kilikien, Kappadokien in der Gewalt gehabt. Jetzt forderte ein einflußreicher Ägypter, Timagenes, die Königin auf, Ägypten zu besetzen; dem entsprechend entsandte sie ihren Oberfeldherrn Zabdas mit einem Heer, angeblich 70000 Mann, an den Nil. Das Land widersetzte sich energisch; aber die Palmyrener schlugen das ägyptische Aufgebot und bemächtigten sich Ägyptens. Ein römischer Admiral, Probus, versuchte sie wieder zu vertreiben und überwand sie auch, so daß sie nach Syrien aufbrachen; aber als er ihnen bei dem ägyptischen Babylon unweit Memphis den Weg zu verlegen suchte, wurde er durch die bessere Ortskunde des palmyrenischen Feldherrn Timagenes geschlagen und gab sich selber den Tod ^111. Als um die Mitte des Jahres 270 nach Kaiser Claudius’ Tode Aurelianus an seine Stelle trat, geboten die Palmyrener über Alexandreia. Auch in Kleinasien machten sie Anstalt, sich festzusetzen; ihre Besatzungen waren bis nach Ankyra in Galatien vorgeschoben und selbst in Kalchedon, Byzanz gegenüber; hatten sie versucht, die Herrschaft ihrer Königin zur Geltung zu bringen. Alles dies geschah, ohne daß die Palmyrener der römischen Regierung absagten, ja wahrscheinlich in der Weise, daß das von der römischen Regierung dem Fürsten von Palmyra übertragene Regiment des Ostens auf diese Weise verwirklicht ward und man die römischen Offiziere, die sich der Ausdehnung der palmyrenischen Herrschaft widersetzten, der Auflehnung gegen die kaiserlichen Anordnungen zieh; die in Alexandreia geschlagenen Münzen nennen Aurelianus und Vaballathos nebeneinander und geben nur dem ersteren den Augustustitel. Der Sache nach löste freilich hier der Osten sich vom Reiche ab, und in Ausführung einer dem elenden Gallienus durch die Not abgezwungenen Anordnung wurde dasselbe gehälftet.
———————————————————————
^101 Daß Odaenathos so wie nach ihm sein Sohn Vaballathos (abgesehen natürlich von der Zeit nach dem Bruche mit Aurelianus) keineswegs Augusti waren (wie die vita Gallieni 12 fälschlich angibt), zeigt sowohl das Fehlen des Augustusnamens auf den Münzen wie auch der nur für einen Untertan mögliche Titel v(ir) c(onsularis) = υ(πατικός), den wie der Vater (Anm. 91) so auch der Sohn noch führt. Die Statthalterstellung wird auf den Münzen des Sohnes mit im(perator) d(ux) R(omanorum) = αυτ(οκράτωρ) σ(τρατηγός) bezeichnet; übereinstimmend damit sagen Zonaras (12, 23 und abermals 12, 24) und Synkellos (p. 716), daß Gallienus den Odaenathos wegen eines Sieges über die Perser und den Ballista zum στρατηγός τής εώασ oder πάσης ανατολής; bestellte; der Biograph des Gallienus c. 10, daß er obtinuit totius Orientis imperium. Damit werden alle asiatischen Provinzen und Ägypten gemeint sein das hinzugefügte imperator = αυτοκράτωρ (vgl. vit. trig. tyr. 15, 6; post reditum de Perside - Herodes des Odaenathos Sohn - cum patre imperator est appellatus) soll ohne Zweifel die von der gewöhnlichen statthalterlichen verschiedene, freiere Handhabung der Gewalt ausdrücken.
Dazu tritt weiter der jetzt förmlich angenommene Titel seines Königs von Palmyra (trig. tyr.15, 2: adsumpto nomine regalι), welchen auch der Sohn nicht auf den ägyptischen, aber wohl auf den syrischen Münzen führt. Daß Odaenathos in einer im August 271, also nach seinem Tode und während des Krieges der Seinigen mit Aurelian gesetzten Inschrift wahrscheinlich melekh malke, “König der Könige” heißt (Vogue 28), gehört zu den revolutionären Demonstrationen dieses Zeitraumes und macht für die frühere Zeit keinen Beweis.
^102 Die zahlreichen Inschriften des Septimius Vorodes, gesetzt in den Jahren 262 bis 267 (Waddington 2606-2610), also bei Lebzeiten Odaenaths, bezeichnen ihn sämtlich als kaiserlichen Prokurator zweiter Klasse (ducenarius), daneben aber teils mit dem Titel αργαπέτης, welches persische, aber auch bei den Juden gangbare Wort “Burgherr”, “Vizekönig” bedeutet (Levy, ZDMG 18, 1864, S. 90; Nöldeke, das. 24, 1869, S. 107), teils als δικαιοδότης τής μητροπολωνίας, was ohne Zweifel, wenn nicht sprachlich, so doch sachlich dasselbe Amt ist. Vermutlich ist darunter dasjenige zu verstehen, weshalb Odaenaths Vater das “Haupt von Thadmor” heißt (Anm. 89): der für das Kriegsrecht wie für die Rechtspflege kompetente Einzelvorsteher von Palmyra; nur daß, seit der erweiterten Stellung Odaenaths, dieser Posten als Unteramt von einem Manne ritterlichen Ranges bekleidet wird. Der Vermutung Sachaus (ZDMG 35, 1881, S. 738), daß dieser Vorodes der “Wurud” einer Kupfermünze aus hiesigen Kabinetts und beide mit dem zugleich mit dem Vater umgebrachten älteren Sohn des Odaenathos Herodes identisch seien, stehen ernstliche Bedenken entgegen. Herodes und Orodes sind verschiedene Namen (in der palmyrenischen Inschrift Waddington 2610 stehen beide nebeneinander); der Sohn eines Senators kann nicht füglich ein Ritteramt bekleiden; ein mit seinem Bildnis münzender Prokurator ist selbst für diese exzeptionellen Verhältnisse nicht denkbar. Wahrscheinlich ist die Münze überhaupt nicht palmyrenisch. “Sie ist”, schreibt mir v. Sallet, “wahrscheinlich älter als Odaenathos und gehört wohl einem Arsakiden des 2. Jahrhunderts n. Chr.; sie zeigt einen Kopf mit einem dem sassanidischen ähnlichen Kopfputz; die Rückseite, S C im Lorbeerkranz, scheint den Münzen von Antiocheia nachgeahmt.” Wenn später, nach dem Bruch mit Rom im Jahre 271, in einer Inschrift von Palmyra (Waddington 2611) zwei Feldherren der Palmyrener unterschieden werden, ο μέγας στρατηλάτησ, der auch geschichtlich bekannte Zabdas, und ο ενθάδε στρατηλάτησ Zabbaeos, so ist der letztere vermutlich eben der Argapetes.
^103 Dafür spricht die Sachlage; Zeugnisse fehlen. In den Kaiserbiographien dieser Epoche pflegen die Armenier unter den von Rom unabhängigen Grenzvölkern aufgeführt zu werden (Val. Max. 6; vit. trig. tyr. 30, 7, 18; Aur. Vict. 11, 27, 28, 41); aber dies gehört zu ihren völlig unzuverlässigen, dekorativen Bestandteilen.
^104 Dieser bescheidenere Bericht (Eutr. 9, 10; vita Gall. 10; vit. trig. tyr. 15, 4; Zos. hist. 1, 39, der allein die zweimalige Expedition bezeugt) wird dem, der die Einnahme der Stadt meldet (Synkellos p. 716), vorgehen müssen.
^105 Dies zeigen die Erzählungen über den Carinus (Dios Forts. p. 8) und über den Rufinus (Anm. 107). Daß nach Odaenathos’ Tode ein auf Gallienus’ Geheiß gegen die Perser agierender Feldherr, Heraclianus von Zenobia, angegriffen und überwunden ward (vita Gall. 13, 5), ist an sich nicht unmöglich, da ja die Fürsten von Palmyra das Oberkommando im ganzen Osten von Rechts wegen besaßen und eine solche Aktion, auch wenn sie von Gallienus veranlaßt war, behandelt werden konnte als dagegen verstoßend, und es würde dies das gespannte Verhältnis deutlich bezeichnen; aber der Gewährsmann ist so schlecht, daß darauf wenig zu geben ist.