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Einige Jahre darauf (293) bestieg ein neuer Herrscher, Narseh, des Königs Schapur Sohn, den Thron von Ktesiphon, und erklärte im Jahre 296 wegen des Besitzes von Mesopotamien und Armenien den Römern den Krieg ^120. Diocletianus, der damals die oberste Leitung wie des Reiches überhaupt, so namentlich des Orients hatte, beauftragte mit der Führung desselben seinen Reichsgehilfen Galerius Maximianus, einen rohen, aber tapferen Feldherrn. Der Anfang war ungünstig. Die Perser fielen in Mesopotamien ein und gelangten bis nach Karrhä; gegen sie führte der Caesar die syrischen Legionen bei Nikephorion über den Euphrat; zwischen diesen beiden Positionen stießen die Armeen aufeinander, und die weit schwächere römische unterlag. Es war ein harter Schlag und der junge Feldherr mußte schwere Vorwürfe über sich ergehen lassen; aber er verzagte nicht. Für den nächsten Feldzug wurden aus dem ganzen Reich Verstärkungen herangezogen und beide Regenten rückten persönlich in das Feld; Diocletian nahm Stellung in Mesopotamien mit der Hauptmacht, während Galerius, verstärkt durch die inzwischen herangezogenen illyrischen Kerntruppen, mit einem Heer von 25000 Mann in Armenien dem Feind entgegentrat und ihm eine entscheidende Niederlage beibrachte. Das Lager und der Schatz, ja selbst der Harem des Großkönigs fielen den Kriegern in die Hände, und mit Not entging Narseh selbst der Gefangenschaft. Um nur die Frauen und die Kinder wieder zu erlangen, erklärte der König sich bereit, auf jede Bedingung Frieden zu schließen; sein Abgesandter Apharban beschwor den Römer, des Persers zu schonen: die beiden Reiche, das Römische und das Persische, seien gleichsam die beiden Augen der Welt und keines könne des anderen entbehren. Es hätte in der Macht der Römer gestanden, ihren orientalischen Provinzen eine mehr hinzuzufügen; der vorsichtige Herrscher begnügte sich mit der Regulierung der Besitzverhältnisse im Nordosten. Mesopotamien blieb selbstverständlich im römischen Besitz; der wichtige Handelsverkehr mit dem benachbarten Ausland wurde unter strenge staatliche Kontrolle gestellt und wesentlich nach der festen Stadt Nisibis gewiesen, dem Stützpunkt der römischen Grenzwacht im östlichen Mesopotamien. Als Grenze der unmittelbaren römischen Herrschaft wurde der Tigris anerkannt, jedoch in der Ausdehnung, daß das ganze südliche Armenien bis zum See Thospitis (Vansee) und zum Euphrat, also das gesamte obere Tigristal zum Römischen Reich gehören solle. Eigentliche Provinz ward dies Vorland von Mesopotamien nicht, sondern nach der bisherigen Weise als römische Satrapie Sophene verwaltet. Einige Dezennien später ward hier die starke Festung Amida (Diarbekr) angelegt, seitdem die Hauptburg der Römer im Gebiet des oberen Tigris. Zugleich ward die Grenze zwischen Armenien und Medien neu reguliert und die Lehnsherrlichkeit Roms über jenes Land wie über Iberien abermals bestätigt. Bedeutende Gebietsabtretungen legte der Friede den Besiegten nicht auf, aber er stellte eine den Römern günstige Grenze her, welche auf längere Zeit hinaus in diesen vielumstrittenen Gebieten die beiden Reiche schied ^121. Die Politik Traians erhielt damit ihre vollständige Durchführung; allerdings verschob sich auch eben damals der Schwerpunkt der römischen Herrschaft aus dem Westen nach dem Osten.

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^120 Daß Narseh in das damals römische Armenien einbrach, sagt Amm. 23, 5, 11; für Mesopotamien folgt dasselbe aus Eutr. 9, 24. Noch am 1. März 296 bestand der Friede oder war doch die Kriegserklärung im Okzident nicht bekannt (Paneg. 5, 10).

^121 Die Differenzen in den ausnahmsweise guten Berichten namentlich des Petrus Patricius fr. 14 und Ammians (25, 7, 9) sind wohl nur formaler Art. Daß der Tigris die eigentliche Reichsgrenze sein sollte, wie Priscus sagt, schließt nicht aus, zumal bei der eigentümlichen Beschaffenheit seines Oberlaufs, daß dieselbe dort teilweise darüber hinausgriff; vielmehr scheinen die fünf vorher bei Petrus genannten Distrikte eben als transtigritanische und von der folgenden allgemeinen Bestimmung auszunehmende aufgeführt zu werden. Die Distrikte, welche Priscus hier und, ausdrücklich als transtigritanische, Ammian aufführen - es sind dies bei beiden Arzanene, Karduene und Zabdicene, bei Priscus Sophene und Intilene (“:vielmehr Ingiline, armenisch Angel, jetzt Egil”: Kiepen), bei Ammian Moxoene und Rehimene (?) - können unmöglich alle vor dem Frieden, wo doch Armenien schon Romano iuri obnoxia war (Amm. 23, 5, 11), von den Römern als persische betrachtet worden sein; ohne Zweifel bildeten die westlicheren derselben schon damals einen Teil des römischen Armeniens und stehen hier nur insofern, als sie infolge des Friedens dem Reiche als Satrapie Sophene einverleibt wurden. Daß es sich hier nicht um die Grenze der Abtretung, sondern um die des unmittelbaren Reichsgebiets handelte, zeigt der Folgesatz, der die Grenze zwischen Armenien und Medien feststellt.

KAPITEL X.
Syrien und das Nabatäerland

Sehr allmählich haben die Römer sich dazu entschlossen, nach der westlichen auch der östlichen Hälfte der Küsten des Mittelmeeres sich zu bemächtigen; nicht an dem Widerstand, auf den sie hier verhältnismäßig in geringem Maße trafen, sondern an der wohlbegründeten Scheu vor den denationalisierenden Konsequenzen dieser Eroberungen hat es gelegen, daß sie so lange wie möglich sich nur bemühten, in jenen Gegenden den entscheidenden politischen Einfluß zu bewahren, und daß die eigentliche Einverleibung wenigstens Syriens und Ägyptens erst stattfand, als der Staat schon fast eine Monarchie war. Wohl wurde dadurch das Römerreich geographisch geschlossen, das Mittelmeer, Roms eigentliche Basis, seit es eine Großmacht war, nach allen Seiten hin ein römischer Binnensee, Schiffahrt und Handel auf und an demselben zum Segen aller Anwohner staatlich geeinigt. Aber der geographischen Geschlossenheit zur Seite ging die nationale Zweiteilung. Durch Griechenland und Makedonien wäre der Römerstaat nie binational geworden, so wenig wie die Griechenstädte Neapolis und Massalia Kampanien und die Provence hellenisiert haben. Aber wenn in Europa und Afrika das griechische Gebiet gegenüber der geschlossenen Masse des lateinischen verschwindet, so gehört, was von dem dritten Erdteil mit dem von Rechts wegen dazu gehörigen Niltal in diesen Kulturkreis hineingezogen ward, ausschließlich den Griechen, und namentlich Antiocheia und Alexandreia sind die rechten Träger der in Alexander ihren Höhepunkt erreichenden hellenischen Entwicklung, Mittelpunkte hellenischen Lebens und hellenischer Bildung und Großstädte wie Rom auch. Nachdem in dem vorhergehenden Kapitel der die ganze Kaiserzeit ausfüllende Kampf des Ostens und des Westens in und um Armenien und Mesopotamien dargestellt worden ist, wenden wir uns dazu, die Verhältnisse der syrischen Landschaften zu schildern, wie sie gleichzeitig sich gestalteten. Gemeint ist das Gebiet, das der Bergstock Pisidiens, Isauriens und Westkilikiens von Kleinasien, die östliche Fortsetzung desselben Gebirges und der Euphrat von Armenien und Mesopotamien, die arabische Wüste von dem Parthischen Reiche und von Ägypten scheiden; nur schien es angemessen, die eigenartigen Schicksale Judäas in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Der Verschiedenheit der politischen Entwicklung unter dem Kaiserregiment entsprechend soll zunächst von dem eigentlichen Syriens dem nördlichen Teil dieses Gebiets und von der unter dem Libanos sich hinziehenden phönikischen Küste, weiter von dem Hinterlande Palästinas, dem Gebiet der Nabatäer gesprochen werden. Was über Palmyra zu sagen war, hat schon im vorigen Kapitel seinen Platz gefunden.

Seit der Teilung der Provinzen zwischen dem Kaiser und dem Senat hat Syrien unter kaiserlicher Verwaltung gestanden und ist im Orient, wie Gallien im Westen, der Schwerpunkt der kaiserlichen zivilen und militärischen Verwaltung gewesen. Diese Statthalterschaft war von Anfang an von allen die angenehmste und wurde dies im Lauf der Zeit nur noch in höherem Grade. Ihr Inhaber führte, gleich den Statthaltern der beiden Germanien, das Kommando über vier Legionen, und während den Kommandanten der Rheinarmee die Verwaltung der inneren gallischen Landschaften abgenommen ward und schon in ihrem Nebeneinanderstehen eine gewisse Beschränkung lag, behielt der Statthalter von Syrien auch die Zivilverwaltung der ganzen großen Provinz ungeschmälert und führte lange Zeit in ganz Asien allein ein Kommando ersten Ranges. Unter Vespasian erhielt er zwar an den Statthaltern von Palästina und von Kappadokien zwei ebenfalls Legionen befehligende Kollegen; andererseits aber wuchsen durch die Einziehung des Königreichs Kommagene und bald darauf auch der Fürstentümer im Libanos deren Gebiete seiner Verwaltung zu. Erst im Laufe des zweiten Jahrhunderts trat eine Schmälerung seiner Befugnisse ein, indem Hadrian eine der vier Legionen dem Statthalter von Syrien nahm und sie dem von Palästina überwies. Den ersten Platz in der römischen Militärhierarchie hat erst Severus dem syrischen Statthalter entzogen. Nachdem dieser die Provinz, die wie einst ihren Statthalter Vespasian, so damals den Niger zum Kaiser hatte machen wollen, unter Widerstreben namentlich der Hauptstadt Antiocheia unterworfen hatte, verfügte er die Teilung derselben in eine nördliche und eine südliche Hälfte und gab dem Statthalter jener, der sogenannten Syria Koile, zwei, dem Statthalter dieser, der Provinz Syrophoenicia, eine Legion.

Auch insofern darf Syrien mit Gallien zusammengestellt werden, als dieser kaiserliche Verwaltungsbezirk schärfer als die meisten sich in befriedete Landschaften und schutzbedürftige Grenzdistrikte schied. Wenn die ausgedehnte Küste Syriens und die westlichen Landschaften überhaupt feindlichen Angriffen nicht ausgesetzt waren und die Deckung an der Wüstengrenze gegen die schweifenden Beduinen den arabischen und jüdischen Fürsten und späterhin den Truppen der Provinz Arabien, auch den Palmyrenern, mehr oblag als den syrischen Legionen, so erforderte, namentlich bevor Mesopotamien römisch ward, die Euphratgrenze eine ähnliche Bewachung gegen die Parther wie der Rhein gegen die Germanen. Aber wenn die syrischen Legionen an der Grenze zur Verwendung kamen, so konnte man doch auch in dem westlichen Syrien ihrer nicht entraten ^1. Die Rheintruppen waren allerdings auch der Gallier wegen da; dennoch durften die Römer mit berechtigtem Stolz sagen, daß für die große Hauptstadt Galliens und die drei gallischen Provinzen eine unmittelbare Besatzung von 1200 Mann ausreiche. Aber für die syrische Bevölkerung und insbesondere für die Hauptstadt des römischen Asiens genügte es nicht, die Legionen am Euphrat aufzustellen. Nicht bloß am Saum der Wüste, sondern auch in den Schlupfwinkeln der Gebirge hausten in der Nachbarschaft der reichen Äcker und der großen Städte, nicht in dem Grade wie heutzutage, aber doch auch damals stetig, verwegene Räuberbanden und plünderten, oft als Kaufleute oder Soldaten verkleidet, die Landhäuser und die Dörfer. Aber auch die Städte selbst, vor allem Antiocheia, verlangten, wie Alexandreia, eigene Besatzung. Ohne Zweifel ist dies der Grund gewesen, weshalb eine Teilung in Zivil- und Militärbezirke, wie sie für Gallien schon Augustus verfügte, in Syrien niemals auch nur versucht worden ist und weshalb die großen, auf sich selbst stehenden Lageransiedlungen, aus denen zum Beispiel Mainz am Rhein, Leon in Spanien, Chester in England hervorgegangen sind, im römischen Orient gänzlich fehlen. Ohne Zweifel aber ist dies auch der Grund, weshalb die syrische Armee in Zucht und Geist so sehr zurückstand gegen die der Westprovinzen; weshalb die stramme Disziplin, wie sie in den militärischen Standlagern des Okzidents gehandhabt ward, in den städtischen Kantonnements des Ostens nie Fuß fassen konnte. Wo der stehenden Truppe neben ihrer nächsten Bestimmung noch die Aufgabe der Polizei zufällt, wirkt dies an sich demoralisierend, und nur zu oft wird, wo sie unruhige städtische Massen in Zucht halten soll, vielmehr ihre eigene Disziplin dadurch untergraben. Die früher geschilderten syrischen Kriege liefern dazu den unerfreulichen Kommentar; keiner derselben fand eine kriegsfähige Armee vor und regelmäßig bedurfte es erst herangezogener okzidentalischer Truppen, um dem Kampfe die Wendung zu geben.

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