Aber die Bewohner Palästinas waren nur ein Teil, und nicht der bedeutendste Teil der Juden; die babylonischen, syrischen, kleinasiatischen, ägyptischen Judengemeinden waren den palästinensischen auch nach der Regeneration durch die Makkabäer weit überlegen. Mehr als die letztere hat die jüdische Diaspora in der Kaiserzeit zu bedeuten gehabt; und sie ist eine durchaus eigenartige Erscheinung.
Die Judenansiedlungen außerhalb Palästina sind nur in untergeordnetem Grade aus demselben Triebe entwickelt wie die der Phöniker und der Hellepen. Von Haus aus ein ackerbauendes und fern von der Küste wohnendes Volk, sind ihre Ansiedlungen im Ausland eine unfreie und verhältnismäßig späte Bildung, eine Schöpfung Alexanders oder seiner Marschälle ^1. An jenen immensen, durch Generationen fortgesetzten griechischen Städtegründungen, wie sie in gleichem Umfang nie vorher und nie nachher vorgekommen sind, haben die Juden einen hervorragenden Anteil gehabt, so seltsam es auch war, eben sie bei der Hellenisierung des Orients zur Beihilfe zu berufen. Vor allem gilt dies von Ägypten. Die bedeutendste unter allen von Alexander geschaffenen Städten, Alexandreia am Nil, ist seit den Zeiten des ersten Ptolemäers, der nach der Einnahme Palästinas eine Masse seiner Bewohner dorthin übersiedelte, fast ebenso sehr eine Stadt der Juden wie der Griechen, die dortige Judenschaft an Zahl, Reichtum, Intelligenz, Organisation der jerusalemitischen mindestens gleich zu achten. In der ersten Kaiserzeit rechnete man auf acht Millionen Ägypter eine Million Juden, und ihr Einfluß reichte vermutlich über dieses Zahlenverhältnis hinaus. Daß wetteifernd damit in der syrischen Reichshauptstadt die Judenschaft in ähnlicher Weise organisiert und entwickelt worden war, wurde schon bemerkt. Von der Ausdehnung und der Bedeutung der Juden Kleinasiens zeugt unter anderem der Versuch, den unter Augustus die ionischen Griechenstädte, es scheint nach gemeinschaftlicher Verabredung, machten, ihre jüdischen Gemeindegenossen entweder zum Rücktritt von ihrem Glauben oder zur vollen Übernahme der bürgerlichen Lasten zu nötigen. Ohne Zweifel gab es selbständig organisierte Judenschaften in sämtlichen neuhellenischen Gründungen ^2 und daneben in zahlreichen althellenischen Städten, selbst im eigentlichen Hellas, zum Beispiel in Korinth. Die Organisierung vollzog sich durchaus in der Weise, daß den Juden ihre Nationalität mit den von ihnen selbst daraus gezogenen weitreichenden Konsequenzen gewahrt, nur der Gebrauch der griechischen Sprache von ihnen gefordert ward. So wurden bei dieser damals von oben herab dem Orient aufgeschmeichelten oder aufgezwungenen Gräzisierung die Juden der Griechenstädte griechisch redende Orientalen.
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^1 Ob die Rechtsstellung der Juden in Alexandreia mit Recht von Josephus (c. Ap. 2, 4) auf Alexander zurückgeführt wird, ist insofern zweifelhaft, als, soweit wir wissen, nicht er, sondern der erste Ptolemäer massenweise Juden dort ansiedelte (Ios. ant. Iud. 12, 1; App. Syr. 50). Die merkwürdige Gleichartigkeit, mit der die Judenschaften in den verschiedenen Diadochenstaaten sich gestaltet haben, muß, wenn sie nicht auf Alexanders Anordnungen beruht, auf das Rivalisieren und Imitieren bei der Städtegründung zurückgeführt werden. Daß Palästina bald ägyptisch, bald syrisch war, hat bei diesen Ansiedlungen ohne Zweifel wesentlich mitgewirkt.
^2 Der Judengemeinde in Smyrna gedenkt eine kürzlich daselbst gefundene Inschrift (Reinach, Revue des Etudes Juives, 1883, S. 161): Ρουφείνα Ιουδαία αρχισυναγωγός κατεσκεύασεν τό ενσόριον τοίς απελεθέροις καί θρέμμασιν μηδένος άλλου εχουσίαν έχοντος θάψαι τινά. ει δέ τις τολμήσει, δώσει τώ ιερωτάτω ταμείω δηναρίους αφ, καί τώ έθνει τών Ιουδαίων δηναρίους α. Ταύτης τής επιγράφης τό αντίγραφον αποκείται εις τό αρχείον. Einfache Kollegien werden in Strafandrohungen dieser Art nicht leicht mit dem Staat oder der Gemeinde auf eine Linie gestellt.
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Daß bei den Judengemeinden der makedonischen Städte die griechische Sprache nicht bloß im natürlichen Wege des Verkehrs zur Herrschaft gelangt, sondern eine ihnen auferlegte Zwangsbestimmung ist, scheint aus der Sachlage sich mit Notwendigkeit zu ergeben. In ähnlicher Weise hat späterhin Traian mit kleinasiatischen Kolonisten Dakien romanisiert. Ohne diesen Zwang hätte die äußerliche Gleichförmigkeit der Städtegründung nicht durchgeführt, dies Material für die Hellenisierung überhaupt nicht verwendet werden können. Daß die heiligen Schriften der Juden schon unter den ersten Ptolemäern in das Griechische übertragen wurden, mag wohl so wenig Veranstaltung der Regierung gewesen sein wie die Bibelübersetzung Luthers; aber im Sinne derselben lag allerdings die sprachliche Hellenisierung der ägyptischen Juden, und sie vollzog sich merkwürdig rasch. Wenigstens im Anfang der Kaiserzeit, wahrscheinlich lange vorher war die Kenntnis des Hebräischen unter den alexandrinischen Juden ziemlich so selten wie heutzutage in der christlichen Welt die der Ursprachen der heiligen Originale; es wurde mit den Übersetzungsfehlern der sogenannten siebzig Alexandriner ungefähr ebenso argumentiert wie von unseren Frommen mit den Übersetzungsfehlern Luthers. Die nationale Sprache der Juden war in dieser Epoche überall aus dem lebendigen Verkehr verschwunden und behauptete sich nur, etwa wie im katholischen Religionsgebiet die lateinische, im kirchlichen Gebrauch. In Judäa selbst war sie ersetzt worden durch die der hebräischen freilich verwandte aramäische Volkssprache Syriens; die Judenschaften außerhalb Judäas, mit denen wir uns beschäftigen, hatten das semitische Idiom vollständig abgelegt, und erst lange nach dieser Epoche ist jene Reaktion eingetreten, welche schulmäßig die Kenntnis und den Gebrauch derselben allgemeiner bei den Juden zurückgeführt hat. Die literarischen Arbeiten, die sie während dieser Epoche in großer Zahl geliefert haben, sind in der besseren Kaiserzeit alle griechisch. Wenn die Sprache allein die Nationalität bedingte, so wäre für diese Zeit von den Juden wenig zu berichten.
Aber mit diesem anfänglich vielleicht schwer empfundenen Sprachzwang verbindet sich die Anerkennung der besonderen Nationalität mit allen ihren Konsequenzen. Überall in den Städten der Alexandermonarchie bildete sich die Stadtbewohnerschaft aus den Makedoniern, das heißt den wirklich makedonischen oder den ihnen gleichgeachteten Hellenen. Neben diesen stehen, außer den Fremden, die Eingeborenen, in Alexandreia die Ägypter, in Kyrene die Libyer und überhaupt die Ansiedler aus dem Orient, welche zwar auch keine andere Heimat haben als die neue Stadt, aber nicht als Hellenen anerkannt werden. Zu dieser zweiten Kategorie gehören die Juden; aber ihnen, und nur ihnen, wird es gestattet, sozusagen eine Gemeinde in der Gemeinde zu bilden und, während die übrigen Nichtbürger von den Behörden der Bürgerschaft regiert werden, bis zu einem gewissen Grad sich selbst zu regieren ^3. “Die Juden”, sagt Strabon, “haben in Alexandreia ein eigenes Volkshaupt (εθνάρχης), welches dem Volke (έθνος) vorsteht und die Prozesse entscheidet und über Verträge und Ordnungen verfügt, als beherrsche es eine selbständige Gemeinde.” Es geschah dies, weil die Juden eine derartige spezifische Jurisdiktion als durch ihre Nationalität oder, was auf dasselbe hinauskommt, ihre Religion gefordert bezeichneten. Weiter nahmen die allgemeinen staatlichen Ordnungen auf die national-religiösen Bedenken der Juden in ausgedehntem Umfang Rücksicht und halfen nach Möglichkeit durch Exemptionen aus. Das Zusammenwohnen trat wenigstens häufig hinzu; in Alexandreia zum Beispiel waren von den fünf Stadtquartieren zwei vorwiegend von Juden bewohnt. Es scheint dies nicht das Ghettosystem gewesen zu sein, sondern eher ein durch die anfängliche Ansiedlung begründetes und dann von beiden Seiten festgehaltenes Herkommen, wodurch nachbarlichen Konflikten einigermaßen vorgebeugt ward.
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^3 Wenn die alexandrinischen Juden später behaupteten, den alexandrinischen Makedoniern rechtlich gleichgestellt zu sein (Ios. c. Ap. 2, 4; bel. Iud. 2, 18, 7), so war dies eine Entstellung des wahren Sachverhältnisses. Sie waren Schutzgenossen zunächst der Phyle der Makedonier, wahrscheinlich der vornehmsten von allen, und darum nach Dionysos benannt (Theophilus ad Autolycum 2, 7), und weil das Judenquartier ein Teil dieser Phyle war, macht Josephus in seiner Weise sie selbst zu Makedoniern. Die Rechtsstellung der Bevölkerung der Griechenstädte dieser Kategorie erhellt am deutlichsten aus der Nachricht Strabons (bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2) über die vier Kategorien derjenigen von Kyrene: Stadtbürger, Landleute (γεωργοί), Fremde und Juden. Sieht man von den Metöken ab, die ihre rechtliche Heimat auswärts haben, so bleiben als heimatberechtigte Kyrenäer die vollberechtigten Bürger, also die Hellenen und was man als solche gelten ließ, und die zwei Kategorien der vom aktiven Bürgerrecht Ausgeschlossenen, die Juden, die eine eigene Gemeinde bilden, und die Untertanen, die Libyer, welchen die Autonomie fehlt. Dies konnte leicht so verschoben werden, daß die beiden privilegierten Kategorien auch als gleichberechtigt erschienen.