—————————————————————————————-

Die Regierung des Claudius lenkte nach beiden Seiten hin in die Bahnen des Tiberius ein. In Italien wiederholte sich zwar nicht gerade die Ausweisung der Juden, da man von der Undurchführbarkeit dieser Maßregel sich überzeugen mußte, aber doch das Verbot der gemeinschaftlichen Ausübung ihres Kultus ^20, was freilich ungefähr auf dasselbe hinaus und wohl ebensowenig zur Durchführung kam. Neben diesem Intoleranzedikt wurden im entgegengesetzten Sinn durch eine das ganze Reich umfassende Verfügung die Juden von denjenigen öffentlichen Verpflichtungen befreit, welche mit ihren religiösen Überzeugungen sich nicht vertrugen, womit namentlich hinsichtlich des Kriegsdienstes wohl nur nachgegeben ward, was auch bisher schon nicht hatte erzwungen werden können. Die in diesem Erlaß am Schluß ausgesprochene Mahnung an die Juden, nun auch ihrerseits größere Mäßigung zu beobachten und sich der Beschimpfung Andersgläubiger zu enthalten, zeigt, daß es auch von jüdischer Seite an Ausschreitungen nicht gefehlt hatte. In Ägypten wie in Palästina wurden die religiösen Ordnungen wenigstens im ganzen so, wie sie vor Gaius bestanden hatten, wiederum hergestellt, wenn auch in Alexandreia die Juden schwerlich alles, was sie besessen hatten, zurück erhielten ^21; die aufständischen Bewegungen, die dort wie hier ausgebrochen oder doch im Ausbrechen waren, verschwanden damit von selbst. In Palästina ging Claudius sogar über das System des Tiberius hinaus und überwies wieder das ganze ehemalige Gebiet des Herodes einem einheimischen Fürsten, eben jenem Agrippa, der zufällig auch mit Claudius befreundet und bei den Krisen seines Antritts ihm nützlich geworden war. Es war sicher Claudius’ Absicht, das zur Zeit des Herodes befolgte System wieder aufzunehmen und die Gefahren der unmittelbaren Berührung zwischen Römern und Juden zu beseitigen. Aber Agrippa, leichtlebig und auch als Fürst in steter Finanzbedrängnis, übrigens gutmütig und mehr darauf bedacht, es seinen Untertanen als dem fernen Schutzherrn recht zu machen, gab mehrfach bei der Regierung Anstoß, zum Beispiel durch die Verstärkung der Mauern von Jerusalem, deren Weiterführung ihm untersagt ward; und die mit den Römern haltenden Städte Caesarea und Sebaste sowie die römisch organisierten Truppen waren ihm abgeneigt. Als er früh und plötzlich im Jahre 44 starb, erschien es bedenklich, die politisch wie militärisch wichtige Stellung seinem einzigen, siebzehnjährigen Sohn zu übertragen, und die einträglichen Prokurationen aus der Hand zu geben, entschlossen die Mächtigen des Kabinetts sich auch nicht gern. Die Claudische Regierung hatte hier, wie anderswo, das Richtige gefunden, aber nicht die Energie, dasselbe von Nebenrücksichten absehend durchzuführen. Ein jüdischer Fürst mit jüdischen Soldaten konnte das Regiment in Judäa für die Römer handhaben; der römische Beamte und die römischen Soldaten verletzten wahrscheinlich noch öfter durch Unkunde der jüdischen Anschauungen als durch absichtliches Zuwiderhandeln, und was sie immer beginnen mochten, von ihnen war es den Gläubigen ein Ärgernis und der gleichgültigste Vorgang ein Religionsfrevel. Die Forderung, sich gegenseitig zu verstehen und zu vertragen, war nach beiden Seiten hin ebenso gerechtfertigt an sich wie die Ausführung unmöglich. Vor allen Dingen aber war ein Konflikt zwischen dem jüdischen Landesherrn und seinen Untertanen für das Reich ziemlich indifferent; jeder Konflikt zwischen den Römern und den Juden in Jerusalem erweiterte den Abgrund, der sich zwischen den Völkern des Okzidents und den mit ihnen zusammenlebenden Hebräern auftat; und nicht in den Händeln Palästinas, sondern in der Unverträglichkeit der vom Schicksal nun doch einmal zusammengekoppelten Reichsgenossen verschiedener Nationalität lag die Gefahr.

——————————————————————————

^20 Daß Suetonius (Claud. 25) als Anstifter der beständigen Unruhen in Rom, die diese Maßregel (nach ihm die Ausweisung aus Rom; im Gegensatz zu Dio 60, 6) zunächst hervorgerufen hätten, einen gewissen Chrestus nennt, ist aufgefaßt worden als Mißverständnis der durch Christus unter Juden und Judengenossen hervorgerufenen Bewegung, ohne zureichenden Grund. Die Apostelgeschichte (18, 2) spricht nur von Ausweisung der Juden. Allerdings ist es nicht zu bezweifeln daß bei der damaligen Stellung der Christen zum Judentum auch sie unter das Edikt fielen.

^21 Wenigstens scheinen die Juden daselbst später nur das vierte der fünf Stadtquartiere in Besitz gehabt zu haben (Ios. bel. Iud. 2, 18, 8). Auch würden wohl, wenn die geschleiften 400 Häuser ihnen in so eklatanter Weise wieder zurückgegeben worden wären, die alle den Juden erwiesenen kaiserlichen Begünstigungen betonenden jüdischen Schriftsteller Philon und Josephus darüber nicht schweigen.

——————————————————————————

So trieb das Schiff unaufhaltsam in den Strudel hinein. Bei dieser unseligen Fahrt halfen alle Beteiligten, die römische Regierung und ihre Verwalter, die jüdischen Behörden und das jüdische Volk. Die erstere bewies freilich fortwährend den Willen, allen billigen und unbilligen Ansprüchen der Juden so weit wie möglich entgegenzukommen. Als im Jahre 44 der Prokurator wieder in Jerusalem eintraf, wurde die Ernennung des Hohenpriesters und die Verwaltung des Tempelschatzes, die mit dem Königtum und insofern auch mit der Prokuratur verbunden waren, ihm abgenommen und einem Bruder des verstorbenen Königs Agrippa, dem König Herodes von Chalkis, sowie nach dessen Tode im Jahre 48 seinem Nachfolger, dem schon genannten jüngeren Agrippa, übertragen. Einen römischen Soldaten, der bei der befohlenen Plünderung eines jüdischen Dorfes eine Thorarolle zerrissen hatte, ließ der römische Oberbeamte auf die Klage der Juden hin hinrichten. Selbst die höheren Beamten traf nach Umständen die ganze Schwere der römischen Kaiserjustiz; als zwei nebeneinander fungierende Prokuratoren bei dem Hader der Samariter und der Galiläer sich für und wider beteiligt und ihre Soldaten gegeneinander gefochten hatten, wurde der kaiserliche Statthalter von Syrien, Ummidius Quadratus, mit außerordentlicher Vollmacht nach Palästina geschickt, um zu strafen und zu richten, und in der Tat der eine der Schuldigen in die Verbannung gesandt, ein römischer Kriegstribun namens Celer in Jerusalem selbst öffentlich enthauptet. Aber neben diesen Exempeln der Strenge stehen andere der mitschuldigen Schwäche; in eben diesem Prozeß entging der zweite mindestens ebenso schuldige Prokurator Antonius Felix der Bestrafung, weil er der Bruder des mächtigen Bedienten Pallas war und der Gemahl der Schwester des Königs Agrippa. Mehr noch als die Amtsmißbräuche einzelner Verwalter muß es der Regierung zur Last gelegt werden, daß sie die Beamtenmacht und die Truppenzahl in einer so beschaffenen Provinz nicht verstärkte und fortfuhr, die Besatzung fast ausschließlich aus der Provinz zu rekrutieren. Unbedeutend wie die Provinz war, war es eine arge Kopflosigkeit und eine übel angebrachte Sparsamkeit, sie nach der hergebrachten Schablone zu behandeln; rechtzeitige Entfaltung einer erdrückenden Übermacht und unnachsichtige Strenge, ein Statthalter höheren Ranges und ein Legionslager hätten der Provinz wie dem Reiche große Opfer an Geld und Blut und Ehre erspart.

Aber mindestens nicht geringer ist die Schuld der Juden. Das Hohenpriesterregiment, so weit es reichte - und die Regierung war nur zu geneigt, in allen inneren Angelegenheiten ihm freie Hand zu lassen -, ist, auch nach den jüdischen Berichten, zu keiner Zeit so gewalttätig und nichtswürdig geführt worden wie in der von Agrippas Tod bis zum Ausbruch des Krieges. Der bekannteste und einflußreichste dieser Priesterherrscher ist Ananias, des Nebedaeus Sohn, die “übertünchte Wand”, wie Paulus ihn nannte, als dieser geistliche Richter seine Schergen ihn auf den Mund schlagen hieß, weil er sich vor dem Gericht zu verteidigen wagte. Es wird ihm zur Last gelegt, daß er den Statthalter bestach und daß er durch entsprechende Interpretation der Schrift den niedrigen Geistlichen die Zehntgarben entfremdete ^22. Als einer der Hauptanstifter des Krieges zwischen den Samaritern und den Galiläern hat er vor dem römischen Richter gestanden. Nicht weil die rücksichtslosen Fanatiker in den herrschenden Kreisen überwogen, sondern weil diesen Anzettlern der Volksaufläufe und Anordnern der Ketzergerichte die moralische und religiöse Autorität abging, wodurch die Gemäßigten in besseren Zeiten die Menge gelenkt hatten, und weil sie die Nachgiebigkeit der römischen Behörden in den inneren Angelegenheiten mißverstanden und mißbrauchten, vermochten sie es nicht, zwischen der Fremdherrschaft und der Nation in friedlichem Sinn zu vermitteln. Eben unter ihrem Schalten wurden die römischen Behörden mit den wildesten und unvernünftigsten Forderungen bestürmt und kam es zu Volksbewegungen von grausiger Lächerlichkeit. Der Art ist jene Sturmpetition, welche das Blut eines römischen Soldaten wegen einer zerrissenen Gesetzrolle verlangte und erhielt. Ein anderes Mal entstand ein Volksauflauf, der vielen Menschen das Leben kostete, weil ein römischer Soldat dem Tempel einen Körperteil in unschicklicher Entblößung gezeigt hatte. Auch der beste der Könige hätte dergleichen Wahnwitz nicht unbedingt abwenden können; aber selbst der geringste Fürst würde der fanatischen Menge nicht so völlig steuerlos gegenübergestanden haben, wie diese Priester.

——————————————————————————

^22 Es handelte sich, wie es scheint, darum, ob die Gabe der zehnten Garbe an Aaron den Priester (Num. 18, 28), dem Priester überhaupt oder dem Hohenpriester zukomme (H. Ewald; Geschichte des Volkes Israel. 3. Aufl. Göttingen 1864-68. Bd. 6, S. 635).