Die weiterhin sich anschließenden Friesen in dem noch heute nach ihnen benannten Küstenland bis zu der unteren Ems unterwarfen sich dem Drusus und erhielten eine ähnliche Stellung wie die Bataver; es wurde ihnen, anstatt der Steuer, nur die Ablieferung einer Anzahl von Rindshäuten für die Bedürfnisse des Heeres auferlegt; dagegen hatten auch sie verhältnismäßig zahlreiche Mannschaften für den römischen Dienst zu stellen. Sie waren seine so wie später des Germanicus treueste Bundesgenossen, ihm nützlich sowohl bei dem Kanalbau wie besonders nach den unglücklichen Nordseefahrten.
Auf sie folgen östlich die Chauker, ein weitausgedehntes Schiffer- und Fischervolk an der Nordseeküste zu beiden Seiten der Weser, vielleicht von der Ems bis zur Elbe; sie wurden durch Drusus zugleich mit den Friesen, aber nicht wie diese ohne Gegenwehr, den Römern botmäßig.
Alle diese germanischen Küstenvölker fügten sich entweder durch Vertrag oder doch ohne schweren Kampf der neuen Herrschaft, und wie sie an dem Cheruskeraufstand keinen Teil gehabt haben, blieben sie nach der Varusschlacht gleichfalls in den früheren Verhältnissen zum Römischen Reich; selbst aus den entfernter liegenden Gauen der Friesen und der Chauker sind die Besatzungen damals nicht herausgezogen worden, und noch zu den Feldzügen des Germanicus haben die letzteren Zuzug gestellt. Bei der abermaligen Räumung Germaniens im Jahre 17 scheint allerdings das arme und ferne, schwer zu schützende Chaukerland aufgegeben worden zu sein; wenigstens gibt es für die Fortdauer der römischen Herrschaft daselbst keine späteren Belege, und einige Dezennien nachher finden wir sie unabhängig. Aber alles Land westwärts der unteren Ems blieb bei dem Reiche, dessen Grenze also die heutigen Niederlande einschloß. Die Verteidigung dieses Teils der Reichsgrenze gegen die nicht zum Reich gehörigen Germanen blieb in der Hauptsache den botmäßigen Seegauen selber überlassen.
Weiter stromaufwärts wurde anders verfahren; hier ward eine Grenzstraße abgesteckt und das Zwischenland entvölkert. An die in größerer oder geringerer Entfernung vom Rhein gezogene Grenzstraße, den Limes ^4, knüpfte sich die Kontrolle des Grenzverkehrs, indem die Überschreitung dieser Straße zur Nachtzeit überhaupt, am Tage den Bewaffneten untersagt und den übrigen in der Regel nur unter besonderen Sicherheitsmaßregeln und unter Erlegung der vorgeschriebenen Grenzzölle gestattet war. Eine solche Straße hat gegenüber dem unterrheinischen Hauptquartier im heutigen Münsterland Tiberius nach der Varusschlacht gezogen, in einiger Entfernung vom Rhein, dazwischen ihr und dem Fluß der seiner Lage nach nicht näher bekannte “Caesische Wald” sich erstreckte. Ähnliche Anstalten müssen gleichzeitig in den Tälern der Ruhr und der Sieg bis zu dem der Wied hin, wo die unterrheinische Provinz endigte, getroffen worden sein. Militärisch besetzt und zur Verteidigung eingerichtet brauchte diese Straße nicht notwendig zu sein, obwohl natürlich die Grenzverteidigung und die Grenzbefestigung immer darauf hinausgingen, die Grenzstraße möglichst sicher zu stellen. Ein hauptsächliches Mittel für den Grenzschutz war die Entvölkerung des Landstrichs zwischen dem Fluß und der Straße. “Vom rechten Rheinufer”, sagt ein kundiger Schriftsteller der tiberischen Zeit, “haben teils die Römer die Völkerschaften auf das linke übergeführt, teils diese selbst sich in das Innere zurückgezogen.” Dies traf im heutigen Münsterland die daselbst früher ansässigen germanischen Stämme der Usiper, Tencterer, Tubanten. In den Zügen des Germanicus erscheinen dieselben vom Rhein abgedrängt, aber noch in der Gegend der Lippe, später, wahrscheinlich eben infolge jener Expeditionen, weiter südwärts, Mainz gegenüber. Ihr altes Heim lag seitdem öde und bildete das ausgedehnte, für die Herden der niedergermanischen Armee reservierte Triftland, auf welchem im Jahre 58 erst die Friesen und dann die heimatlos irrenden Amsivarier sich niederzulassen gedachten, ohne dazu die Erlaubnis der römischen Behörden auswirken zu können. Weiter südwärts blieb von den Sugambrern, die ebenfalls zum großen Teil derselben Behandlung unterlagen, wenigstens ein Teil am rechten Ufer ansässig ^5, während andere kleinere Völkerschaften ganz verdrängt wurden. Die spärliche innerhalb des Limes geduldete Bevölkerung war selbstverständlich reichsuntertänig, wie dies die bei den Sugambrern stattfindende römische Aushebung bestätigt.
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^4 Limes (von limus quer) ist ein unseren Rechtsverhältnissen fremder und daher auch in unserer Sprache nicht wiederzugebender technischer Ausdruck, davon hergenommen, daß die römische Ackerteilung, die alle Naturgrenzen ausschließt, die Quadrate, in welche der im Privateigentum stehende Boden geteilt wird, durch Zwischenwege von einer bestimmten Breite trennt; diese Zwischenwege sind die limites, und insofern bezeichnet das Wort immer zugleich sowohl die von Menschenhand gezogene Grenze wie die von Menschenhand gebaute Straße. Diese Doppelbedeutung behält das Wort auch in der Anwendung auf den Staat (unrichtig Rudorff); limes ist nicht jede Reichsgrenze, sondern nur die von Menschenhand abgesteckte und zugleich zum Begehen und Postenstellen für die Grenzverteidigung eingerichtete (vita Hadriani 12: locis in quibus barbari non fluminibus, sed limitibus dividuntur), wie wir sie in Germanien und in Afrika finden. Darum werden auch auf die Anlage dieses Limes die für den Straßenbau dienenden Bezeichnungen angewandt aperire (Vell. 2, 121, was nicht, wie Müllenhoff in der Zeitschrift für deutsches Altertum, N. F. 2, S. 32 will, so zu verstehen ist wie unser öffnen des Schlagbaums), munire, agere (Frontin. straf. 1, 3, 10: limitibus per CXX m. p. actis). Darum ist der Limes nicht bloß eine Längenlinie, sondern auch von einer gewissen Breite (Tac. ann. 1, 50: castra in limite locat). Daher verbindet sich die Anlage des limes oft mit derjenigen des agger, das heißt des Straßendammes (Tac. ann. 2, 7: cuncta novis limitibus aggeribusque permunita) und die Verschiebung desselben mit der Verlegung der Grenzposten (Tac. Germ. 29: limite acto promotisque praesidiis). Der Limes ist also die Reichsgrenzstraße, bestimmt zur Regulierung des Grenzverkehrs dadurch, daß ihre Überschreitung nur an gewissen, den Brücken der Flußgrenze entsprechenden Punkten gestattet, sonst untersagt wird. Zunächst ist dies ohne Zweifel herbeigeführt worden durch Abpatrouillierung der Linie, und solange dies geschah blieb der Limes ein Grenzweg. Er blieb dies auch, wenn er an beiden Seiten befestigt ward, wie dies in Britannien und an der Donaumündung geschah; auch der britannische Wall heißt limes. Es konnten aber auch an den gestatteten Überschreitungspunkten Posten aufgestellt und die Zwischenstrecken der Grenzwege in irgendeiner Weise unwegsam gemacht werden, In diesem Sinne sagt der Biograph in der oben angeführten Steile von Hadrian, daß an den limites er stipitibus magnis in modum muralis saepis funditus iactis atque conexis barbaros separavit. Damit verwandelt sich die Grenzstraße in eine mit gewissen Durchgängen versehene Grenzbarrikade, und das ist der Limes Obergermaniens in der entwickelten, weiterhin darzulegenden Gestalt. Übrigens wird das Wort in diesem Werte in republikanischer Zeit nicht gebraucht und ist ohne Zweifel dieser Begriff des limes erst entstanden mit der Einrichtung der den Staat, wo Naturgrenzen fehlen, umschließenden Postenkette, welcher Reichsgrenzschutz der Republik fremd, aber das Fundament des Augusteischen Militär- und vor allem des Augusteischen Zollsystems ist.
^5 Die auf das linke Ufer übergesiedelten Sugambrer werden unter diesem Namen nachher nicht erwähnt und sind wahrscheinlich die unterhalb Köln am Rhein wohnenden Cugerner. Aber daß die Sugambrer auf dem rechten Ufer, welche Strabo erwähnt, wenigstens noch zu Claudius’ Zeit bestanden, zeigt die nach diesem Kaiser benannte, also sicher unter ihm und zwar aus Sugambrern errichtete Kohorte (CIL III p. 877); und sie, sowie die vier anderen, wahrscheinlich augustischen Kohorten dieses Namens bestätigen, was eigentlich auch Strabon sagt, daß diese Sugambrer zum Römischen Reich gehörten. Sie sind wohl, wie die Mattiaker, erst in den Stürmen der Völkerwanderung verschwunden.
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In dieser Weise wurden nach dem Aufgeben der weiter greifenden Entwürfe die Verhältnisse am Unterrhein geordnet, immer also noch ein nicht unbeträchtliches Gebiet am rechten Ufer von den Römern gehalten. Aber es knüpften sich daran mancherlei unbequeme Verwicklungen. Gegen das Ende der Regierung des Tiberius (28) fielen die Friesen infolge der unerträglichen Bedrückung bei der Erhebung der an sich geringen Abgabe vom Reiche ab, erschlugen die bei der Erhebung beschäftigten Leute und belagerten den hier fungierenden römischen Kommandanten mit dem Reste der im Gebiet verweilenden römischen Soldaten und Zivilpersonen in dem Kastell Flevum, da, wo vor der im Mittelalter erfolgten Ausdehnung der Zuidersee die östlichste Rheinmündung war, bei der heutigen Insel Vlieland neben dem Texel. Der Aufstand nahm solche Verhältnisse an, daß beide Rheinheere gemeinschaftlich gegen die Friesen marschierten; aber der Statthalter Lucius Apronius richtete dennoch nichts aus. Die Belagerung des Kastells gaben die Friesen auf, als die römische Flotte die Legionen herantrug; aber ihnen selbst war in dem durchschnittenen Lande schwer beizukommen; mehrere römische Heerhaufen wurden vereinzelt aufgerieben und die römische Vorhut so gründlich geschlagen, daß selbst die Leichen der Gefallenen in der Gewalt des Feindes blieben. Zu einer entscheidenden Aktion kam es nicht, aber auch nicht zu rechter Unterwerfung; größeren Unternehmungen, die dem kommandierenden Feldherrn eine Machtstellung gaben, war Tiberius, je älter er wurde, immer weniger geneigt. Damit steht in Zusammenhang, daß in den nächsten Jahren die Nachbarn der Friesen, die Chauker, den Römern sehr unbequem wurden, im Jahre 41 der Statthalter Publius Gabinius Secundus gegen sie eine Expedition unternehmen mußte und sechs Jahre später (47) sie sogar unter Führung des römischen Überläufers Gannascus, eines geborenen Cannenefaten, mit ihren leichten Piratenschiffen die gallische Küste weithin brandschatzten. Gnaeus Domitius Corbulo, von Claudius zum Statthalter Niedergermaniens ernannt, legte mit der Rheinflotte diesen Vorgängern der Sachsen und Normannen das Handwerk und brachte dann die Friesen energisch zum Gehorsam zurück, indem er ihr Gemeinwesen neu ordnete und römische Besatzung dorthin legte. Er hatte die Absicht, weiter die Chauker zu züchtigen; auf sein Anstiften wurde Gannascus aus dem Wege geräumt - gegen den Überläufer hielt er sich auch dazu berechtigt -, und er war im Begriff, die Ems überschreitend in das Chaukerland einzurücken, als er nicht bloß Gegenbefehl von Rom erhielt, sondern die römische Regierung überhaupt ihre Stellung am Unterrhein vollständig änderte. Kaiser Claudius wies den Statthalter an, alle römischen Besatzungen vom rechten Ufer wegzunehmen. Es ist begreiflich, daß der kaiserliche General die freien Feldherren des ehemaligen Rom mit bitteren Worten glücklich pries; es wurde allerdings damit die nach der Varusschlacht nur halb gezogene Konsequenz der Niederlage vervollständigt. Wahrscheinlich ist diese durch keine unmittelbare Nötigung veranlaßte Einschränkung der römischen Okkupation Germaniens hervorgerufen worden durch den eben damals gefaßten Entschluß, Britannien zu besetzen, und findet darin ihre Rechtfertigung, daß die Truppen beidem zugleich nicht genügten. Daß der Befehl ausgeführt ward und es auch später dabei blieb, beweist das Fehlen der römischen Militärinschriften am ganzen rechten Unterrhein ^6. Nur einzelne Übergangspunkte und Ausfallstore, wie insbesondere Deutz gegenüber Köln, machen Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Auch die Militärstraße hält sich hier auf dem linken Ufer und streng an den Rheinlauf, während der hinter derselben herlaufende Verkehrsweg, die Krümmungen abschneidend, die gerade Verbindung verfolgt. Auf dem rechten Rheinufer sind hier nirgends, weder durch aufgefundene Meilensteine noch anderweitig, römische Militärstraßen bezeugt.
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