In der Tat wurde bald nach der Schlacht bei Actium (725 29) Marcus Licinius Crassus, der Enkel des bei Karrhä gefallenen, von Caesar als Statthalter nach Makedonien gesandt und beauftragt, den zweimal verhinderten Feldzug nun auszuführen. Die Bastarner, welche eben damals in Thrakien eingefallen waren, fügten sich ohne Widerstand, als Crassus sie auffordern ließ, das römische Gebiet zu verlassen; aber ihr Rückzug genügte dem Römer nicht. Er überschritt seinerseits den Haemus ^2, schlug am Einfluß des Cibrus (Tzibritza) in die Donau die Feinde, deren König Deldo auf der Wahlstatt blieb, und nahm, was aus der Schlacht in eine nahe Festung entkommen war, mit Hilfe eines zu den Römern haltenden Dakerfürsten gefangen. Ohne weiteren Widerstand zu leisten, unterwarf sich dem Überwinder der Bastarner das gesamte mösische Gebiet. Diese kamen im nächsten Jahr wieder, um die erlittene Niederlage wettzumachen; aber sie unterlagen abermals und mit ihnen, was von den mösischen Stämmen wieder zu den Waffen gegriffen hatte. Damit waren diese Feinde von dem rechten Donauufer ein für allemal ausgewiesen und dieses vollständig der römischen Herrschaft unterworfen. Zugleich wurden die noch nicht botmäßigen Thraker gebändigt, den Bessern das nationale Heiligtum des Dionysos genommen und die Verwaltung desselben den Fürsten der Odrysen übertragen, welche überhaupt seitdem unter dem Schutz der römischen Obergewalt die Oberherrlichkeit über die thrakischen Völkerschaften südlich vom Haemus führten oder doch führen sollten. Unter seinen Schutz wurden ferner die griechischen Küstenstädte am Schwarzen Meere gestellt und auch das übrige eroberte Gebiet verschiedenen Lehnsfürsten zugeteilt, auf die somit zunächst der Schutz der Reichsgrenze überging ^3; eigene Legionen hatte Rom für diese fernen Landschaften nicht übrig. Makedonien wurde dadurch zur Binnenprovinz, die der militärischen Verwaltung nicht ferner bedurfte. Das Ziel, das bei jenen dakischen Kriegsplänen ins Auge gefaßt worden war, war erreicht.
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^2 Wenn Dio sagt (51, 23): τήν Σεγετικήν κακουμένην προσεποιήσατο καί ες τήν Μυσίδα ενέβαλε, so kann jene Stadt wohl nur Serdica sein, das heutige Sofia, am oberen Oescus, der Schlüssel für das mösische Land.
^3 Nach dem Feldzug des Crassus ist das eroberte Land wahrscheinlich in der Weise organisiert worden, daß die Küste zum Thrakischen Reich kam, wie dies G. Zippel (Die römische Herrschaft in Illyricum bis auf Augustus. Leipzig 1877, S. 243) dargetan hat, der westliche Teil aber, ähnlich wie Thrakien den einheimischen Fürsten zu Lehen gegeben ward, an deren eines Stelle der noch unter Tiberius fungierende praefectus civitatium Moesiae et Triballiae (CIL V, 1838) getreten sein muß. Die übliche Annahme, daß Mösien anfänglich mit Illyricum verbunden gewesen sei, ruht nur darauf, daß dasselbe bei der Aufzählung der im Jahre 727 (27) zwischen Kaiser und Senat geteilten Provinzen bei Dio 53, 12 nicht genannt werde und also in “Dalmatien” enthalten sei. Aber auf die Lehnsstaaten und die prokuratorischen Provinzen erstreckt sich diese Aufzählung überhaupt nicht und insofern ist bei jener Annahme alles in Ordnung. Dagegen sprechen gegen die gewöhnliche Auffassung schwerwiegende Argumente. Wäre Mösien ursprünglich ein Teil der Provinz Illyricum gewesen, so hätte es diesen Namen behalten; denn bei Teilung der Provinz pflegt der Name zu bleiben und nur ein Determinativ hinzuzutreten. Die Benennung Illyricum aber, die Dio ohne Zweifel a. a. O. wiedergibt, hat sich in dieser Verbindung immer beschränkt auf das obere (Dalmatien) und das untere (Pannonien). Ferner bleibt, wenn Mösien ein Teil von Illyricum war, für jenen Präfekten von Mösien und Triballien, resp. seinen königlichen Vorgänger kein Raum. Endlich ist es wenig wahrscheinlich, daß im Jahre 727 (27) einem einzigen senatorischen Statthalter ein Kommando von dieser Ausdehnung und Wichtigkeit anvertraut worden ist. Dagegen erklärt sich alles einfach, wenn nach dem Kriege des Crassus in Mösien kleine Klientelstaaten entstanden; diese standen als solche von Haus aus unter dem Kaiser, und da bei deren sukzessiver Einziehung und Umwandlung in eine Statthalterschaft der Senat nicht mitwirkte, konnte sie leicht in den Annalen ausfallen. Vollzogen hat sie sich in oder vor dem Jahre 743 (11), da der damals den Krieg gegen die Thraker führende Statthalter L. Calpurnius Piso, dem Dio 54, 34 irrig die Provinz Pamphylien beilegt, als Provinz nur Pannonien oder Mösien gehabt haben kann und da in Pannonien damals Tiberius als Legat fungierte, für ihn nur Mösien übrig bleibt. Im Jahre 6 n. Chr. erscheint sicher ein kaiserlicher Statthalter von Mösien.
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Allerdings war dieses Ziel nur ein vorläufiges. Aber bevor Augustus die definitive Regulierung der Nordgrenze in die Hand nahm, wandte er sich zu der Reorganisation der schon zum Reiche gehörigen Landschaften; über ein Dezennium verging mit der Ordnung der Dinge in Spanien, Gallien, Asien, Syrien. Wie er dann, als dort das Nötige geschehen war, das umfassende Werk angriff, soll nun erzählt werden.
Italien, das über drei Weltteile gebot, war, wie gesagt, noch keineswegs unbedingt Herr im eigenen Hause. Die Alpen, die es gegen Norden beschirmen, waren in ihrer ganzen Ausdehnung von einem Meer zum andern angefüllt mit kleinen, wenig zivilisierten Völkerschaften illyrischer, rätischer, keltischer Nationalität, deren Gebiete zum Teil hart angrenzten an die der großen Städte der Transpadana - so das der Trumpiliner (Val Trompia) an die Stadt Brixia, das der Camunner (Val Camonica, oberhalb des Lago d’Iseo) an die Stadt Bergomum, das der Salasser (Val d’Aosta) an Eporedia (Ivrea), und die keineswegs friedliche Nachbarschaft pflogen. Oft genug überwunden und als besiegt auf dem Kapitol proklamiert, plünderten diese Stämme, allen Lorbeeren der vornehmen Triumphatoren zum Trotz, fortwährend die Bauern und die Kaufleute Oberitaliens. Ernstlich zu steuern war dem Unwesen nicht, solange die Regierung sich nicht entschloß, die Alpenhöhen zu überschreiten und auch den nördlichen Abhang in ihre Gewalt zu bringen; denn ohne Zweifel strömten beständig zahlreiche dieser Raubgesellen über die Berge herüber, um das reiche Nachbarland zu brandschatzen. Auch nach Gallien hin war noch in gleicher Weise zu tun; die Völkerschaften im oberen Rhonethal (Wallis und Waadt) waren zwar von Caesar unterworfen worden, aber sind auch unter denen genannt, die den Feldherren seines Sohnes zu schaffen machten. Andererseits klagten die friedlichen gallischen Grenzdistrikte über die stetigen Einfälle der Räter. Eine Geschichtserzählung leiden und fordern die zahlreichen Expeditionen nicht, welche Augustus dieser Mißstände halber veranstaltet hat; in den Triumphalfasten sind sie nicht verzeichnet und gehören auch nicht hinein, aber sie gaben Italien zum ersten Mal Befriedung des Nordens. Erwähnt mögen werden die Niederwerfung der oben erwähnten Camunner im Jahre 738 (16) durch den Statthalter von Illyricum und die gewisser ligurischer Völkerschaften in der Gegend von Nizza im Jahre 740 (14), weil sie zeigen, wie noch um die Mitte der augustischen Zeit diese unbotmäßigen Stämme unmittelbar auf Italien drückten. Wenn der Kaiser späterhin in dem Gesamtbericht über seine Reichsverwaltung erklärte, daß gegen keine dieser kleinen Völkerschaften von ihm zu Unrecht Gewalt gebraucht worden sei, so wird dies dahin zu verstehen sein, daß ihnen Gebietsabtretungen und Sitzwechsel angesonnen wurden und sie sich dagegen zur Wehr setzten; nur der unter König Cottius von Segusio (Susa) vereinigte kleine Gauverband fügte sich ohne Kampf in die neue Ordnung.
Der Schauplatz dieser Kämpfe waren die südlichen Abhänge und die Täler der Alpen. Es folgte die Festsetzung auf dem Nordabhang der Gebirge und in dem nördlichen Vorlande im Jahre 739 (15). Die beiden dem kaiserlichen Hause zugezählten Stiefsöhne Augusts, Tiberius, der spätere Kaiser, und sein Bruder Drusus, wurden damit in die ihnen bestimmte Feldherrnlaufbahn eingeführt - es waren sehr sichere und sehr dankbare Lorbeeren, die ihnen in Aussicht gestellt wurden. Von Italien aus das Tal der Etsch hinauf drang Drusus in die rätischen Berge ein und erfocht hier einen ersten Sieg; für das weitere Vordringen reichte ihm der Bruder, damals Statthalter Galliens, vom helvetischen Gebiet aus die Hand; auf dem Bodensee selbst schlugen die römischen Trieren die Boote der Vindeliker; an dem Kaisertag, dem 1. August 739 (15), wurde in der Umgegend der Donauquellen die letzte Schlacht geschlagen, durch die Rätien und das Vindelikerland, das heißt Tirol, die Ostschweiz und Bayern, fortan Bestandteile des Römischen Reiches wurden. Kaiser Augustus selbst war nach Gallien gegangen, um den Krieg und die Einrichtung der neuen Provinz zu überwachen. Da wo die Alpen am Golf von Genua endigen, auf der Höhe oberhalb Monaco, wurde einige Jahre darauf von dem dankbaren Italien dem Kaiser Augustus ein weit in das Tyrrhenische Meer hinausschauendes, noch heute nicht ganz verschwundenes Denkmal dafür errichtet, daß unter seinem Regiment die Alpenvölker alle vom oberen zum unteren Meer - ihrer sechsundvierzig zählt die Inschrift auf - in die Gewalt des römischen Volkes gebracht worden waren. Es war nicht mehr als die einfache Wahrheit, und dieser Krieg das, was der Krieg sein soll, der Schirmer und der Bürge des Friedens.
Schwieriger wohl als die eigentliche Kriegsarbeit war die Organisation des neuen Gebietes; insbesondere auch deshalb, weil die inneren politischen Verhältnisse hier zum Teil recht störend eingriffen. Da nach der Lage der Dinge das militärische Schwergewicht nicht in Italien liegen durfte, so mußte die Regierung darauf bedacht sein, die großen Militärkommandos aus der unmittelbaren Nähe Italiens möglichst zu entfernen; ja es hat wohl bei der Besetzung Rätiens selbst das Bestreben mitgewirkt, das Kommando, welches wahrscheinlich bis dahin in Oberitalien selbst nicht hatte entbehrt werden können, definitiv von dort wegzulegen, wie es dann auch zur Ausführung kam. Was man zunächst erwarten sollte, daß für die in dem neugewonnenen Gebiet unentbehrlichen militärischen Aufstellungen ein großer Mittelpunkt am Nordabhang der Alpen geschaffen worden wäre, davon geschah das gerade Gegenteil. Es wurde zwischen Italien einer- und den großen Rhein- und Donaukommandos andererseits ein Gürtel kleinerer Statthalterschaften gezogen, die nicht bloß alle vom Kaiser, sondern auch durchaus mit dem Senat nicht angehörigen Männern besetzt wurden. Italien und die südgallische Provinz wurden geschieden durch die drei kleinen Militärdistrikte der Seealpen (Departement der Seealpen und Provinz Cuneo), der Kottischen mit der Hauptstadt Segusio (Susa) und wahrscheinlich der Graischen (Ostsavoyen), unter denen der zweite, von dem schon genannten Gaufürsten Cottius und seinen Nachkommen eine Zeitlang in den Formen der Klientel verwaltete ^4 am meisten bedeutete, die aber alle eine gewisse Militärgewalt besaßen und deren nächste Bestimmung war, in dem betreffenden Gebiet und vor allem auf den wichtigen, dasselbe durchschneidenden Reichsstraßen die öffentliche Sicherheit zu erhalten. Das obere Rhonetal dagegen, also das Wallis, und das neu eroberte Rätien wurden einem nicht im Rang, aber wohl an Macht höher stehenden Befehlhaber untergeben; ein relativ ansehnliches Korps war hier nun einmal unumgänglich erforderlich. Indes wurde, um dasselbe möglichst verringern zu können, Rätien durch Entfernung seiner Bewohner im großen Maßstab entvölkert. Den Ring schloß die ähnlich organisierte Provinz Noricum, den größten Teil des heutigen deutschen Osterreich umfassend. Diese weite und fruchtbare Landschaft hatte sich ohne wesentlichen Widerstand der römischen Herrschaft unterworfen, wahrscheinlich in der Form, daß hier zunächst ein abhängiges Fürstenrum entstand, bald aber der König dem kaiserlichen Prokurator wich, von dem er ohnehin sich nicht wesentlich unterschied. Von den Rhein- und Donaulegionen erhielten allerdings einige ihre Standlager in der unmittelbaren Nähe, einerseits der rätischen Grenze bei Vindonissa, andererseits der norischen bei Poetovio, offenbar, um auf die Nachbarprovinz zu drücken; aber Armeen ersten Ranges mit Legionen unter senatorischen Generalen gab es in jenem Zwischenbereich so wenig wie senatorische Statthalter. Das Mißtrauen gegen das neben dem Kaiser den Staat regierende Kollegium findet in dieser Einrichtung einen sehr drastischen Ausdruck.
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