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Man wird diesen Goten- und Skythenzügen zu Lande und zur See, welche die zwanzig Jahre 250 bis 269 ausfüllen, nicht die Bedeutung beilegen dürfen, daß die ausschwärmenden Haufen darauf bedacht gewesen wären, die Landschaften, die sie betraten, in bleibenden Besitz zu nehmen. Ein solcher Plan ist nicht einmal für Mösien und Thrakien nachweisbar, geschweige denn für die entfernteren Küsten; schwerlich waren auch die Angreifer zahlreich genug, um eigentliche Invasionen zu unternehmen. Wie das schlechte Regiment der letzten Herrscher und vor allem die Unzuverlässigkeit der Truppen viel mehr als die Übermacht der Barbaren die Überflutung des Gebietes durch Land- und Seeräuber hervorriefen, so zog die Wiederherstellung der inneren Ordnung und das energische Auftreten der Regierung von selbst die Befreiung desselben nach sich. Noch konnte der römische Staat nicht gebrochen werden, wenn er nicht sich selber brach. Immer aber war es ein großes Werk, das Regiment so wieder zusammenzunehmen, wie Claudius es getan hat. Wir wissen noch etwas weniger von ihm, als von den meisten Regenten dieser Zeit, da die wahrscheinlich fiktive Zurückführung des konstantinischen Stammbaumes auf ihn sein Bild nach der platten Vollkommenheitsschablone übermalt hat; aber diese Anknüpfung selbst, sowie die zahllosen nach seinem Tode ihm zu Ehren geschlagenen Münzen beweisen, daß er der nächsten Generation als der Retter des Staates galt, und sie wird darin nicht geirrt haben. Ein Vorspiel der späteren Völkerwanderung sind diese Skythenzüge allerdings; und die Städtezerstörung, welche sie vor den gewöhnlichen Piratenfahrten auszeichnet, hat damals in einem Umfang stattgefunden, daß der Wohlstand wie die Bildung Griechenlands und Kleinasiens sich niemals davon erholt haben.

An der wiederhergestellten Donaugrenze befestigte Aurelianus den erfochtenen Sieg, indem er die Defensive wiederum offensiv führte und die Donau an ihrer Mündung überschreitend, jenseits derselben sowohl die Carper schlug, die seitdem zu den Römern im Schutzverhältnis standen, wie auch die Goten unter ihrem König Canabaudes. Sein Nachfolger Probus nahm, wie schon angegeben ward, die Überreste der von den Goten bedrängten Bastarner herüber auf das römische Ufer, ebenso im Jahre 295 Diocletian die Reste der Carper. Dies deutet darauf hin, daß jenseits des Flusses das Reich der Goten sich konsolidierte; aber weiter kamen sie auch nicht. Die Grenzbefestigungen wurden verstärkt; Gegen-Aquincum (contra Aquincum, Pest) ist im Jahre 294 angelegt worden. Die Piratenfahrten verschwanden nicht völlig. Unter Tacitus zeigten sich Schwärme von der Maeotis in Kilikien. Die Franken, die Probus am Schwarzen Meer angesiedelt hatte, verschafften sich Fahrzeuge und fuhren heim nach ihrer Nordsee, nachdem sie unterwegs an der sizilischen und der afrikanischen Küste geplündert hatten. Auch zu Lande ruhten die Waffen nicht, wie denn die zahlreichen Sarmatensiege Diocletians alle, und ein Teil seiner germanischen, auf die Donaugegenden fallen werden; aber erst unter Konstantin kam es wieder zu einem ernsthaften Kriege mit den Goten, der glücklich verlief. Das Übergewicht Roms stand seit Claudius’ gotischem Siege wieder so fest wie vorher.

Die eben entwickelte Kriegsgeschichte blieb auf die innere Ordnung des römischen Staats- und Heerwesens nicht ohne allgemeine und bleibende militärisch-politische Rückwirkung. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Rheinheere, in der frühen Kaiserzeit die führenden in der Armee, ihren Primat schon unter Traian an die Donaulegionen abgaben. Wenn unter Augustus sechs Legionen im Donau- und acht im Rheinland standen, so zählten nach den dakischen Kriegen Domitians und Traians im 2. Jahrhundert die Rheinlager nur vier, die Donaulager zehn, nach dem Markomannischen sogar zwölf Legionen. Nachdem seit Hadrian aus der Armee, abgesehen von den Offizieren, das italische Element verschwunden war und im ganzen genommen jedes Regiment sich in der Gegend, in welcher es lagerte, auch rekrutierte, waren die meisten Soldaten der Donauarmee und nicht weniger die aus dem Gliede hervorgegangenen Centurionen in Pannonien, Dakien, Mösien, Thrakien zu Hause. Auch die neuen, unter Marcus gebildeten Legionen gingen aus Illyricum hervor, und die außerordentlichen Ergänzungen, deren die Truppen damals bedurften, wurden wahrscheinlich ebenfalls vorzugsweise aus den Gegenden genommen, in denen die Heere standen. Also war der Primat der Donauarmeen, den der Dreikaiserkrieg der severischen Zeit feststellte und steigerte, zugleich ein Primat der illyrischen Soldaten; und es kam dies bei der Reform der Garde unter Severus zu sehr energischem Ausdruck. In die höheren Kreise des Regiments griff dieser Primat nicht eigentlich ein, solange die Offizierstellung noch mit der Reichsbeamtenstellung zusammenfiel, obwohl die ritterliche Laufbahn dem gemeinen Soldaten durch das Zwischenglied des Centurionats zu allen Zeiten zugänglich war und also die Illyriker auch in jene schon früh eindrangen, wie denn bereits im Jahre 235 ein geborener Thraker, Gaius Iulius Verus Maximinus, im Jahre 248 ein geborener Pannonier, Traianus Decius, auf diesem Wege sogar zum Purpur gelangt sind. Aber als dann Gallienus in allerdings nur zu gerechtfertigtem Mißtrauen die Rangklasse der Senatoren von dem Offizierdienst ausschloß, erstreckte sich notwendigerweise, was bisher von den Soldaten galt, auch auf die Offiziere. Es ist also nur in der Ordnung, daß die der Donauarmee angehörigen, meistens aus den illyrischen Gegenden herstammenden Soldaten seitdem auch im Regiment die erste Rolle spielen und, soweit die Armee die Kaiser machte, diese ebenfalls der Mehrzahl nach Illyriker sind. Also folgen auf Gallienus der Dardaner Claudius, Aurelianus aus Mösien, Probus aus Pannonien, Diocletianus aus Dalmatien, Maximianus aus Pannonien, Constantius aus Dardanien, Galerius aus Serdica; von den letztgenannten hebt ein unter der konstantinischen Dynastie schreibender Schriftsteller die Herkunft aus Illyricum hervor und fügt hinzu, daß sie mit wenig Bildung, aber guter Vorschulung durch Feldarbeit und Kriegsdienst treffliche Herrscher gewesen seien. Was die Albanesen lange Zeit dem Türkischen Reich gewesen sind, das haben ihre Vorfahren dem römischen Kaiserstaat, als dieser bei ähnlicher Zerrüttung und ähnlicher Barbarei angelangt war, in gleicher Weise geleistet. Nur darf die illyrische Regeneration des römischen Kaisertums nicht etwa als eine nationale Reorganisation aufgefaßt werden; es war lediglich die soldatische Stützung eines durch das Mißregiment vornehm geborener Herrscher völlig herabgekommenen Reiches. Die Demilitarisierung Italiens war vollständig geworden, und Herrscherrecht ohne kriegerische Kraft erkennt die Geschichte nicht an.

KAPITEL VII.
Das griechische Europa

Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten, oder vielmehr die Überschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Blüte den Kelch sprengt, keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu gewinnen, welche für die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die Kleinstaaterei der einzelnen Städte oder Städtebünde mußte in sich verkümmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbürgte, wie den Fortbestand der Nation, so ihre Weiterentwicklung gegenüber den stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den König Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von Hellas abschloß. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche nur dem Ausland gegenüber sich vollzog, indem die unumschränkte Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Städten des griechischen Festlandes dem makedonischen Feldherrn übertragen, sonst ihnen die Freiheit und die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhältnisse lagen, dies die einzig mögliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen für die Zukunft Griechenlands maßgebende Form. Philipp und Alexander gegenüber hat sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich sträubten. Als dann Alexanders Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der Einigung der griechischen Städte unter der monarchischen Vormacht vorbei und rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft der übermächtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen, unter dem Schutz des Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.

Als dann die mächtige Republik des Westens in den bisher einigermaßen gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich mächtiger als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Römer; es ist nun einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, daß das attische Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk nicht aus dem eigenen Schoß der Nation hat hervorgehen dürfen. Wenn in nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen näher standen als die Römer, so war das Gemeinwasen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr wahlverwandt als das makedonische Erbkönigtum. Was aber die Hauptsache ist, die Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den römischen Bürgern wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmännern Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des großen Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten nicht italisch, sondern hellenistisch weiter zivilisieren zu dürfen, dieses Verlangen durchdringt die späteren Jahrhunderte der römischen Republik und die bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealität, welche fast nicht minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Mühen der Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmögliches erstrebt: dem hellenischen Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem römischen Hellenismus der Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der römischen Republik wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich im letzten Jahrhundert der Republik, den Römern es bewiesen, daß ihre Liebesmühe eine verlorene war, es hat dies weder an der Mühe noch an der Liebe etwas geändert.

Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen, nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte, des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte Delphische Amphiktyonie. Unter der römischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Ätolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktyonie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren, dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus’ Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenentums ^1. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes während jenem daneben eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktyonen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte ^2. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die “Helladarchie” zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff. ^3 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.

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^1 Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der römischen Republik erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH 7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Völkerschaften mit zusammen 24 Stimmen, sämtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien angehörig; Ätolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im übrigen bestehen, nur daß durch Beschränkung der unverhältnismäßig zahlreichen thessalischen die Stimmen der bisher vertretenen Völkerschaften auf achtzehn herabgemindert wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein für allemal geführt werden, ebenso wie dies blieb für die zwei von Delphi und die eine von Athen, die übrigen Stimmen dagegen von den Verbänden, so daß zum Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos, Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europäischen Hellenen waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die früher ausgeschlossenen Völkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Ätoler, darin nicht repräsentiert waren.