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^49 Die Verfügung Caesars bezeugen Appian (civ. 2, 88) und Plutarch (Caes. 48), und sie stimmt zu seinem eigenen Bericht (civ. 3, 80) recht gut; dagegen nennt Plinius (nat. 4, 8, 29) nur Pharsalos als freie Stadt. Zu Augustus’ Zeit wurde ein vornehmer Thessaler Petraeos (wahrscheinlich der Caesarianer, civ. 3, 35) lebendig verbrannt (Plut. praec. ger. reip. 19), ohne Zweifel nicht durch ein Privatverbrechen, sondern nach Beschluß des Landtags, und es wurden die Thessaler vor das Kaisergericht gestellt (Suet. Tib. 8). Vermutlich gehören beide Vorgänge und ebenso der Verlust der Freiheit zusammen.
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Makedonien als römischer Verwaltungsbezirk der Kaiserzeit ist, verglichen mit dem Makedonien der Republik, wesentlich verkleinert. Allerdings reicht es wie dieses von Meer zu Meer, indem die Küste sowohl des Ägäischen Meeres von der zu Makedonien gehörigen Landschaft Thessalien an bis zur Mündung des Nestos (Mesta), wie auch die des Adriatischen vom Aoos ^50 bis zum Drilon (Drin) diesem Distrikt zugerechnet wurden; das letztere Gebiet, nicht eigentlich makedonisches, sondern illyrisches Land, aber schon in republikanischer Zeit dem Statthalter Makedoniens zugewiesen, ist auch in der Kaiserzeit bei der Provinz geblieben. Aber daß Griechenland südlich vom Oeta davon getrennt ward, wurde schon gesagt. Die Nordgrenze gegen Mösien und die Ostgrenze gegen Thrakien blieben zwar insofern unverändert, als die Provinz in der Kaiserzeit so weit reichte, wie auch das eigentliche Makedonien der Republik gereicht hatte, das heißt nördlich etwa bis zum Tal des Erigon, östlich bis zum Flusse Nestos; aber wenn in republikanischer Zeit die Dardaner und die Thraker und sämtliche dem makedonischen Gebiet benachbarte Völkerschaften des Nordens und des Nordostens in ihren friedlichen wie in ihren kriegerischen Berührungen mit diesem Statthalter zu tun hatten und insofern gesagt werden konnte, daß die makedonische Grenze so weit reiche wie die römischen Lanzen, so gebot der makedonische Statthalter der Kaiserzeit nur über den ihm angewiesenen, nirgends mehr mit halb oder ganz unabhängigen Nachbarn grenzenden Bezirk. Da der Grenzschutz zunächst auf das in römische Botmäßigkeit gelangte Thrakerreich und bald auf den Statthalter der neuen Provinz Mösien überging, so wurde der von Makedonien seines Kommandos von vornherein enthoben. Es ist auch auf makedonischem Boden in der Kaiserzeit kaum gefochten worden; nur die barbarischen Dardaner am oberen Axios (Vardar) brandschatzten zuweilen noch die friedliche Nachbarprovinz. Auch von örtlichen Auflehnungen wird aus dieser Provinz nichts berichtet.
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^50 In der Zeit der Republik scheint Skodra zu Makedonien gehört zu haben; in der Kaiserzeit sind dies und Lissus dalmatische Städte und macht die Grenze an der Küste die Mündung des Drin.
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Von den südlicheren griechischen Landschaften entfernt sich diese nördlichste sowohl in dem nationalen Fundament wie in der Stufe der Zivilisation. Wenn die eigentlichen Makedonier an dem Unterlauf des Haliakmon (Vistritza) und des Axios (Vardar) bis zum Strymon ein ursprünglich griechischer Stamm sind, dessen Verschiedenheit von den südlicheren Hellenen für die gegenwärtige Epoche keine Bedeutung mehr hat, und wenn die hellenische Kolonisation beide Küsten in ihren Kreis hineingezogen hat, im Westen mit Apollonia und Dyrrhachion, im Osten namentlich mit den Ortschaften der Halbinsel Chalkidike, so ist dagegen das Binnenland der Provinz von einem Gewimmel ungriechischer Völker erfüllt, das von den heutigen Zuständen auf dem gleichen Gebiet mehr in seinen Elementen als in seinem Ergebnis sich unterschieden haben wird. Nachdem die bis in diese Gegend vorgedrungenen Kelten, die Skordisker, von den Feldherren der römischen Republik zurückgedrängt worden waren, teilten sich in das innere Makedonien insbesondere illyrische Stämme im Westen und Norden, thrakische im Osten. Von beiden ist schon früher gesprochen worden; hier kommen sie nur insofern in Betracht, als die griechische Ordnung, wenigstens die städtische, bei diesen Stämmen wohl wie in der früheren ^51 so auch in der Kaiserzeit nur in beschränktem Maße eingeführt worden ist. Überall ist ein energischer Zug städtischer Entwicklung nie durch das makedonische Binnenland gegangen, die entlegeneren Landschaften sind wenigstens der Sache nach kaum über die Dorfwirtschaft hinausgekommen.
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^51 Die städtischen Gründungen in diesen Gegenden außerhalb des eigentlichen Makedoniens tragen ganz den Charakter eigentlicher Kolonien: so die von Philippi im Thrakerland und besonders die von Derriopos in Paeonien (Liv. 39 53), für welchen letzteren Ort auch die spezifisch makedonischen Politarchen inschriftlich bezeugt sind. Inschrift vom Jahre 197 n. Chr.: τών περί Αλεξάνδρον Φιλίππου εν Δερριόπω πολιταρχών (Duchesne und Bayet, Mission au mont Athos, S. 103).