^5 In Ägypten, dessen Hofzeremoniell, wie wohl das der sämtlichen Staaten der Diadochen auf das von Alexander angeordnete und insofern auf das des Persischen Reiches zurückgeht, scheint der gleiche Titel auch persönlich verliehen worden zu sein (Franz, CIG III S. 270). Daß bei den Arsakiden das gleiche vorkam ist möglich. Bei den griechisch redenden Untertanen des Arsakidenstaats scheint die Benennung μεγιστάνες, in dem ursprünglichen strengeren Gebrauch die Glieder der sieben Häuser zu bezeichnen; es ist beachtenswert, daß megistanes und satrapae zusammengestellt werden (Sen. epist. 21; Ios. ant. Iud. 11, 3, 2; 20, 2, 3). Daß bei Hoftrauer der Perserkönig die Megistanen nicht zur Tafel zieht (Suet. Gai. 5), legt die Vermutung nahe, daß sie das Vorrecht hatten, mit ihm zu speisen. Auch der Titel τών πρώτων φίλων findet sich bei den Arsakiden ähnlich wie am ägyptischen und am pontischen Hofe (BCH 7, 1883, S. 349).

^6 Ein königlicher Mundschenk der zugleich Feldherr ist, wird genannt bei Josephus (ant. Iud. 14, 13, 7 = bel. Iud. 1, 13, 1). Ähnliche Hofämter kommen in den Diadochenstaaten häufig vor.

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Die Verwaltung liegt in den Händen der Unterkönige oder der Satrapen; nach den römischen Geographen der vespasianischen Zeit besteht der Staat der Parther aus achtzehn “Königreichen”. Einige dieser Satrapien sind Sekundogenituren des Herrscherhauses; insbesondere scheinen die beiden nordwestlichen Provinzen, das atropatenische Medien (Aserbeidschan) und, sofern es in der Gewalt der Parther stand, Armenien, den dem zeitigen Herrscher nächststehenden Prinzen zur Verwaltung übertragen worden zu sein ^7. Im übrigen ragen unter den Satrapen hervor der König der Landschaft Elymais oder von Susa, dem eine besondere Macht- und Ausnahmestellung eingeräumt war, demnächst derjenige der Persis, des Stammlandes der Achämeniden. Die wenn nicht ausschließliche, so doch überwiegende und den Titel bedingende Verwaltungsform war im Partherreich, anders als in dem der Caesaren, das Lehnskönigtum, so daß die Satrapen nach Erbrecht eintraten, aber der großherrlichen Bestätigung unterlagen ^8. Allem Anschein nach hat sich dies nach unten hin fortgesetzt, so daß kleinere Dynasten und Stammhäupter zu dem Unterkönig in demselben Verhältnis standen, wie dieser zu dem Großkönig ^9. Somit war das Großkönigtum der Parther äußerst beschränkt zu Gunsten der hohen Aristokratie durch die ihm anhaftende Gliederung der erblichen Landesverwaltung. Dazu paßt recht wohl, daß die Masse der Bevölkerung aus halb oder ganz unfreien Leuten bestand ^10 und Freilassung nicht statthaft war. In dem Heer, das gegen Antonius focht, sollen unter 50000 nur 400 Freie gewesen sein. Der vornehmste unter den Vasallen des Orodes, welcher als Feldherr desselben den Crassus schlug, zog ins Feld mit einem Harem von 200 Weibern und einer von 1000 Lastkamelen getragenen Bagage; er selber stellte 10000 Reiter zum Heer aus seinen Klienten und Sklaven. Ein stehendes Heer haben die Parther niemals gehabt, sondern zu allen Zeiten blieb hier die Kriegführung angewiesen auf das Aufgebot der Lehnsfürsten und der ihnen untergeordneten Lehnsträger sowie der großen Masse der Unfreien, über welche diese geboten.

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^7 Tac. ann. 15, 2 u. 31. Wenn nach der Vorrede des Agathangelos (p. 109 Langlois) zur Zeit der Arsakiden der älteste und tüchtigste Prinz die Landesherrschaft führte, die drei ihm nächststehenden aber Könige der Armenier, der Inder und der Massageten waren, so liegt hier vielleicht dieselbe Ordnung zu Grunde. Daß das parthisch-indische Reich, wenn es mit dem Hauptland verbunden war, ebenfalls als Sekundogenitur galt, ist sehr wahrscheinlich.

^8 Diese meint wohl Justinus (41, 2, 2): proximus maiestati regum praepositorum ordo est; ex hoc duces in bello, ex hoc in pace rectores habent. Den einheimischen Namen bewahrt die Glosse bei Hesychios: βίσταξ ο βασιλεύς παρά Πέρσαις. Wenn bei Amm. 23, 6,14 die Vorsteher der persischen regiones vitaxae (schr. vistaxae), id est magistri equitum et reges et satrapae heißen, so hat er ungeschickt Persisches auf ganz Innerasien bezogen (vgl. Hermes 16, 1881, S. 613); übrigens kann die Bezeichnung “Reiterführer” für diese Unterkönige darauf gehen, daß sie, wie die römischen Statthalter, die höchste Zivil- und die höchste Militärgewalt in sich vereinigten und die Armee der Parther überwiegend aus Reiterei bestand.

^9 Das lehrt die einem Gotarzes in der Inschrift von Kermanschahän in Kurdistan (CIG 4674) beigelegte Titulatur σατράπης τών σατραπών. Dem Arsakidenkönig dieses Namens kann sie als solchem nicht beigelegt werden; wohl aber mag, wie Olshausen (Monatsbericht der Berliner Akademie 1878, S. 179) vermutet, damit diejenige Stellung bezeichnet werden, die ihm nach seinem Verzicht auf das Großkönigtum (Tac. ann. 11, 9) zukam.

^10 Noch später heißt eine Reitertruppe im parthischen Heer die “der Freien” Ios. ant. Iud. 14, 13, 5 = bel. Iud. 1, 13, 3).

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