Es kommt darauf an, welches Ziel Ihnen vorschwebt, sprach der Assessor. Die Staatsanwaltschaft ist die Bahn der Ehre und des Ruhmes. Wer Carriere machen will, muß sich da hinein werfen. Der Richter scheint allerdings unabhängiger, der Ankläger mehr Werkzeug des Regierungswillens; wenn jedoch des Richters Ansicht nicht zu den Regierungsansichten von Schuld und Unschuld paßt, so bringt er es nicht allein zu nichts, sondern man versetzt ihn an einen Platz, wo er unschädlich ist.

Glauben Sie, daß das geschieht? fragte Alfred, ihn streng betrachtend.

Herr von Gravenstein, sagte Stephani lächelnd, Sie sind ein treuer Freund des Rechts und der Regierung, ein Politiker und Parteimann, dabei auf dem Wege, ein Staatsmann zu werden, denn wie ich höre, ist Ihnen ein Platz in der Kammer zugesagt. — Eine Regierung, welche es auch sei, muß vor allen Dingen sich der Richter versichern, wenn sie Macht und Ansehn behaupten will. Wenn die Richter sie in ihren Prozessen verlassen, ist sie verloren. Die Pflicht der Selbsterhaltung gebietet ihr daher, die Gerichtshöfe so zu purifiziren, daß sie nichts zu fürchten hat.

Ich sollte meinen, erwiderte Alfred stolz, daß die Regierung dergleichen nicht nöthig habe; daß ihre gute Sache vielmehr ganz von selbst die Richter und das Recht auf ihre Seite stellen.

Die Verwirrung ist groß und die Köpfe verdorben, sagte der Assessor. Die Erfahrung hat das hinlänglich bewiesen. Die Regierung hat daher meines Erachtens sehr wohl gethan, vorsichtig zu handeln und die Böcke auszusondern und anzubinden. In unserer Zeit der politischen Prozesse müssen die Richter Männer sein, auf deren Gesinnung man sich verlassen kann. Bei alledem aber können sie parteilos das Recht handhaben, fiel Gravenstein ein.

Nein, versetzte der Assessor, das können sie nicht, wir dürfen uns den Irrthum wohl eingestehen. Bei politischen Verbrechen ist Parteilosigkeit ein Unding, namentlich in einer Zeit, wo Alles Partei ist. Man kann von dem Richter nicht verlangen, daß er seine menschlichen Empfindungen abstreife und in göttlicher Objektivität über Etwas urtheile, was ihn als Bürger im Staate zunächst mit angeht. Eben deßwegen aber handelt die Regierung auch vollkommen richtig, wenn sie nur solche Bürger zu Richtern in Israel einsetzt, von denen sie keine Parteinahme für diejenigen voraussetzen darf, die sie verfolgen läßt.

Was mich betrifft, fuhr er dann fort, als Alfred von Gravenstein schwieg, so bin ich in der That objektiv, das heißt, ohne allen Haß und ohne Parteileidenschaft.

Also eine Ausnahme von der Regel, die Sie selbst aufstellen, sprach Alfred ihn fixirend.

Ich habe einigen Ruf in politischen Prozessen erlangt, fuhr der Gehülfe des Staatsanwalts fort, und diese sind die eigentliche Schule für Staatsdiener wie die Regierung sie braucht. Es ist mein eifriges Streben, mich hervorzuthun, doch von Fanatismus bin ich weit entfernt. Steht man auf solchem Standpunkte, so überblickt man die Verhältnisse mit diplomatischem Takte und handelt im Gefühle der Nothwendigkeit.

Das heißt, erwiderte Alfred, wenn ich recht verstehe, Sie widmen sich Ihrem Berufe voller Eifer, in der Ueberzeugung, daß dies das Beste für Sie sei.