Der Biergalopp geht auf folgende Weise vor sich:

Jeder präpariert sich auf einen Ganzen; das Präsidium trinkt seinem Nachbar zur Rechten einen Halben vor, dieser ebenfalls sofort dem Nachbar zur Rechten, und so geht es fort bis zum linken Nachbar des Präsidiums, welcher dem Präsidium ebenfalls einen Halben vortrinkt. Dieses kommt seinem linken Nachbar mit dem zweiten Halben nach, letzterer wiederum seinem Nachbar zur Linken etc. bis zum rechten Nachbar des Präsidiums.

5. In die Luft sprengen.

§ 68.

Das »in die Luft sprengen, sprengen, hochsetzen,« besteht darin, daß mehrere zugleich eine Anzahl gleichgroße aber mindestens je einen Halben betragende Quanta einem oder mehreren andern vorkommen. Dies muß dem Gesprengten mit Angabe der Quanta vernehmlich und bevor zu trinken begonnen wird angezeigt werden. Wer schon zu trinken angefangen hat, bevor der Gesprengte »Prosit« gesagt und so die Annahme erklärt hat, dessen Quantum zählt nicht mit.

§ 69.

Der Gesprengte muß von 5 zu 5 Bierminuten die Quanta nachkommen und dies dem, der ihm die Sprengung angesagt hatte, mitteilen.

§ 70.

Das »in die Luft sprengen« kann auch, um jemanden auszuzeichnen, »aufs Specielle« geschehen. Dieser hat sich jedoch dann mit einem guten Stück zu löffeln.