D. Biergerichtliche Ceremonien.
1. Das Stangenabfassen.
§ 106.
Niemand darf mit offenem Deckelglas am Biertisch sitzen. Die Blume muß binnen 5 Bierminuten angetrunken sein, widrigenfalls das Glas abgefaßt werden darf. – Dem Präsidium kann das Glas nicht abgefaßt werden.
§ 107.
Beim Abfassen wird also verfahren:
Der Abfassende nimmt das betreffende Glas dem Eigentümer weg und trinkt es selbst aus oder seinem Nachbarn zur Rechten zu, mit den Worten: »Abgefaßte Stange von N. N.« Jeder Folgende wiederholt beim Weitergeben und -trinken diese Worte. Niemand darf übersprungen werden und so macht die Stange, ohne den Tisch zu berühren, mit geöffnetem Deckel die Runde und wird mit einem schäbigen Miste dem Eigentümer wieder vorgesetzt mit den Worten: »Abgefaßte Stange von N. N. zurück!«
§ 108.
Die abgefaßte Stange darf nicht an dem Eigentümer vorbeigereicht werden und es muß daher dessen Nachbar zur Linken, selbst wenn er der Abfassende ist, dieselbe bis auf den schäbigen Mist austrinken.