Der Fuchsmajor hat die Pflicht, zu verhüten, daß dieser Brauch nicht in Ungebührlichkeiten ausarte.

3. Biermensuren.

§ 113.

Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in seiner Bierehre verletzt fühlt (was durch einen Tusch geschieht), kann den Beleidiger hierzu veranlassen, um sich so Genugthuung zu verschaffen.

§ 114.

Ein Fuchs kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen.

§ 115.

Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind die Äußerungen: »Du bist gelehrt,« »Du bist Doktor,« »Du bist Papst,« »Bierjunge.«

a) Biersuiten.