Regierung verhängte Ausweisung des gesamten armenischen Volkes nach Mesopotamien mit fünftägiger Frist zur Regelung ihrer Ortsangelegenheiten.
Kuckhoff.
100.
(Kaiserliches
Konsulat Trapezunt.)
Telegramm.
Abgang aus Trapezunt, den 27. Juni 1915.
Ankunft in Pera, den 28. Juni 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Im Anschluß an mein Telegramm vom 26. Juni.
Die Deportation trifft allein im Wilajet Trapezunt rund dreißigtausend Personen. Ein Transport derartiger Massen über hunderte von Kilometern auf Wegen, wo es an Unterkommen und Verpflegung mangelt und die 300 Kilometer weit durch Flecktyphus verseucht sind, würde besonders unter den Frauen und Kindern ungeheure Opfer fordern; hierdurch würde nicht nur das moralische Ansehen der Türkei, sondern auch das ihrer Verbündeten leiden. Ich halte mich verpflichtet, Euere Exzellenz auf die Gefahren der Massendeportation vom Standpunkt der Menschlichkeit und des Prestige hinzuweisen. Der hiesige Wali beruft sich auf Weisungen aus Konstantinopel.
Mein österreichischer Kollege berichtet seiner Botschaft im gleichen Sinne. Vielleicht verzichtet die türkische Regierung auf die Verschickung der Frauen und Kinder oder begnügt sich mit ihrer Unterbringung in der Nähe, soweit sie ihren Männern nicht freiwillig folgen.