149.
(Oberstleutnant Stange.)
Erzerum, den 23. August 1915.
Bericht über die Armeniervertreibungen.
Die Armenieraustreibungen begannen etwa Mitte Mai 1915. Bis dahin war alles ziemlich ruhig geblieben; die Armenier konnten ihrem Handel und Gewerbe nachgehen, übten ungestört ihre Religion aus und waren im allgemeinen mit ihrer Lage zufrieden. Allerdings wurde am 10. Februar d. J. der 2. Direktor der hiesigen Ottomanbank, ein Armenier, gegen 6 Uhr abends auf offener Straße erschossen. Trotz angeblicher Bemühungen der Regierung ist der Täter nie ermittelt worden; heute ist kein Zweifel mehr darüber, daß der Anlaß zu diesem Morde ein rein politischer war. Um die damalige Zeit wurde auch der armenische Bischof von Ersindjan ermordet.
Gegen den 20. Mai war vom Oberkommandierenden Kamil Pascha die Räumung der armenischen Dörfer nördlich Erzerum befohlen worden, was von den türkischen Organen in rohester Weise ausgeführt wurde; hierüber liegt die Abschrift eines Briefes der armenischen Dorfbewohner an ihren Bischof vor: Die Leute wurden in kürzester Zeit von Haus, Hof und Feld verjagt und zusammengetrieben, einem großen Teil ließen die Gendarmen nicht die Zeit, das Nötigste zusammenzupacken und mitzunehmen. Zurückgelassenes und mitgenommenes Gut wurde von den begleitenden Gendarmen und Soldaten den Eigentümern abgenommen oder aus den Häusern gestohlen. Bei dem damaligen schlechten Wetter mußten die Vertriebenen unter freiem Himmel nächtigen; sie erhielten von den Gendarmen meist nur gegen besondere Bezahlung die Erlaubnis, die Ortschaften zur Besorgung von Lebensmitteln oder zur Entnahme von Wasser betreten zu dürfen. Vergewaltigungen sind vorgekommen und tatsächlich haben verzweifelte Mütter ihre Säuglinge in den Euphrat geworfen, weil sie keine Möglichkeit mehr sahen, sie zu ernähren. Der deutsche Konsul ließ mehrmals durch seine deutschen Konsulatsangestellten Brot verteilen, und letztere sind in der Lage, über das Elend der Verjagten zu berichten.
Es steht einwandfrei fest, daß diese Armenier fast ohne Ausnahme in der Gegend von Mamachatun (Terdjan) von sogenannten Tschettäs (Freiwilligen), Aschirets und ähnlichem Gesindel ermordet worden sind, und zwar unter Duldung der militärischen Begleitung, sogar mit deren Mithilfe. Der Wali gab diese Tatsachen — natürlich nur in beschränktem Umfange — dem deutschen Konsul zu, und letzterer hat über die Begebenheiten einen dem Gemetzel verwundet entkommenen alten Armenier eingehend vernommen. Eine größere Anzahl von Leichen wurde vom Konsulatsdiener Kriegsfreiwilligen Schlimme dort gesehen.
Anfangs Juni wurde mit der Ausweisung der Armenier aus der Stadt Erzerum begonnen. Die Art und Weise, wie sie von den Regierungs- und Polizeibehörden und deren Organen durchgeführt wurde, läßt jegliche Organisation und Ordnung vermissen. Im Gegenteil ist sie ein Musterbeispiel für rücksichtslose, unmenschliche und gesetzwidrige Willkür, für tierische Roheit sämtlicher beteiligter Türken gegenüber der ihnen tief verhaßten und als vogelfrei angesehenen Bevölkerungsklasse. Hierüber liegt eine große Zahl von sicheren Beispielen vor. Die Regierung tat nicht das geringste, den Ausgewiesenen irgendwie behilflich zu sein, und da die Polizisten die Gesinnung ihrer Vorgesetzten kannten, so taten sie auch ihrerseits alles, was die Quälereien der Armenier vermehren konnte. Ausweisungen wurden verfügt und wieder aufgehoben, dann die ausgestellten Aufenthaltserlaubnisscheine von der Polizei nach wenigen Tagen wieder abverlangt und vernichtet und neue Ausweisungsbefehle erteilt; in vielen Fällen wurden letztere vom Abend zum Morgen gegeben. Einsprüche und Beschwerden wurden nicht beachtet und nicht selten mit Mißhandlungen beantwortet.
Die Regierung gab den Ausgewiesenen keinen Bestimmungsort an. Sie ließ zu, daß die Preise der Beförderungsmittel eine fast unerschwingliche Höhe erreichten, sie gab meist eine unzureichende Zahl Begleitmannschaften mit, die schlecht ausgebildet waren und ihre Pflicht, die Vertriebenen zu schützen, keinesfalls ernst nahmen, wie sich später oft herausstellte. Und doch war es allgemein bekannt, daß die Unsicherheit auf den Landstraßen einen hohen Grad erreicht hatte, was die Behörde aber nicht abhielt, die Armenier hinauszujagen. Sie sollten eben umkommen. In Trapezunt war es den Armeniern nach erhaltenem Ausweisungsbefehl sogar verboten worden, irgend etwas von ihrem Eigentum zu veräußern oder mitzunehmen. Der Diener des hiesigen Konsulats, deutscher Kriegsfreiwilliger Schlimme (Schlimme hatte eine Dienstreise im Auftrag des Konsulats über Baiburt Ersindjan nach Trapezunt unternommen) hat selbst in Trapezunt gesehen, wie Polizeimannschaften den an der Polizeiwache vorüberziehenden ihre ärmlichen Bündel abnahmen.
Vorstehendes möge genügen, um einen, wenn auch nur schwachen Begriff von der rohen Behandlung zu geben, der die Armenier ausgesetzt waren. Zahlreiche weitere Einzelheiten stehen zur Verfügung.